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Allgemeine Geschäftsbedingungen

GELTUNG

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (Stand 1.9.2019) gelten

  1. für die von der ÖGSW veranstalteten Seminare,
  2. für die von der ÖGSW (in Absprache mit den Autoren) zur Verfügung gestellte Skripten und sonstigen Arbeitsunterlagen,
  3. für den auf der Homepage der ÖGSW allfällig eingeräumten Online Zugang zu Beiträgen aus den Skripten, sonstigen Arbeitsunterlagen und Audio Dateien.

a) SEMINARE

Anmeldungen

Anmeldungen für die Seminare der ÖGSW werden schriftlich oder elektronisch (Email, Fax, Post, Online) und verbindlich in der Reihenfolge ihres Eintreffens entgegengenommen.

Teilnahmepreis

Der bei den einzelnen Veranstaltungen angegebene Teilnahmepreis versteht sich pro Person und exklusive 20 % Umsatzsteuer und enthält allfällige von den Vortragenden beigestellte Unterlagen. Der Teilnahmepreis ist 14 Tage nach Rechnungserhalt zu entrichten. Bei verspätetem Eintritt zu einem Seminar oder früherem Verlassen eines Seminars sind keine Ermäßigungen oder Erstattungen vorgesehen.

Stornierungen

Grundsatz: In Fällen in denen Stornierungen möglich sind, siehe nachfolgend, können diese nur schriftlich entgegengenommen werden. Bei Stornierungen, die später als 6 Werktage vor dem Tag der Veranstaltung einlangen, muss der volle Seminarbetrag bezahlt werden. Das Skriptum wird in diesem Fall zugesendet.

Ausgenommen von einer Stornogebühr sind krankheitsbedingte Absagen, die durch eine ärztliche Bestätigung belegt werden. Ebenfalls keine Stornogebühr wird bei Nennung eines Ersatzteilnehmers verrechnet.

Änderungen im Programm/Absage

Organisatorisch bedingte Programmänderungen in inhaltlicher Hinsicht und hinsichtlich Zeit und Ort eines Seminars behält sich der Veranstalter vor, womit der Teilnehmer ausdrücklich einverstanden ist. Von allfälligen Änderungen hinsichtlich Zeit und Ort werden angemeldete Teilnehmer in geeigneter Weise verständigt.

Ausschluss von Veranstaltungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

Urheberrechte

Die Seminare, Seminarabläufe und Seminarinhalte sind insoweit urheberrechtlich geschützt, als sie auf eigenständigem Gedankengut des Veranstalters und der an den Veranstaltungen mitwirkenden Personen beruhen. Dazu gehören insbesondere auch die Seminarbezeichnungen und Teile davon und alle Gestaltungen und Inhalte im Zusammenhang mit der Bewerbung der Seminare, wie zB Inserate, E-Mail-Aussendungen, Programmgestaltung, Programmfolder etc. Jede Verwendung oder Verwertung auch von Teilen davon ohne Zustimmung der ÖGSW ist ausdrücklich untersagt.

Sonstiges

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens des Veran-stalters keine Haftung übernommen. Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer werden vertraulich behandelt und nur für interne Zwecke verwendet. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel zum Teil in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt.

b) SKRIPTEN UND ARBEITSUNTERLAGEN

Die herausgegebenen Skripten und Arbeitsunterlagen, dürfen von der ÖGSW in Absprache mit den Autoren der Seminarunterlagen als Vortragsunterlage verwendet werden.

Für Teilnehmer an den Seminaren ist der Preis für das Skriptum im Seminarpreis enthalten.

Die ÖGSW ist in Absprache mit den Autoren berechtigt, das Skriptum sowohl bei Seminaren als auch unabhängig von einzelnen Seminaren zu vertreiben. Die jährliche Preisfestsetzung erfolgt durch die ÖGSW.

Die Skripten werden von den Autoren zwar mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst und zusammengestellt, viele Ausführungen darin stellen aber persönliche Interpretationsansichten dar. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.

Die Skripten sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ohne ausdrückliche Zustimmung der Verfasser ist untersagt. Ausdrücklich ist insbesondere jede Art der auch nur teilweisen Vervielfältigung (durch Kopieren, Einscannen oder in welcher Form immer) untersagt. Literarische Verwendung ist mit der üblichen Quellenangabe bzw. Zitierweise gestattet.

c) ZUGANG ONLINE ABO

Skripten und Aufnahmen von den Vorträgen dürfen von der ÖGSW in Absprache mit den Autoren auch Online auf die Homepage gestellt werden. Seminarteilnehmern stehen die Beiträge mit einem Online Abo Zugang zur Verfügung. Der Zugang ist auf den Besteller des ÖGSW Online Abos beschränkt.

Ein eingeräumter Online Zugang berechtigt den Seminarteilnehmer dazu, die Online gestellten Skripten einzusehen oder herunter zu laden.

Im übrigen gelten die in a) und b) enthaltenen urheberrechtlichen Verwertungsbeschränkungen und Gewährleistungseinschränkungen sinngemäß. Die Skripten werden von den Autoren zwar mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst und zusammengestellt, viele Aus-führungen darin stellen aber persönliche Interpretationsansichten dar. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.

d) KOSTENPFLICHTIGER ONLINE ZUGANG FÜR ABONNENTEN

Der Online Zugang steht Usern, die sich dafür anmelden, in der Art eines Abonnements bis Ende des jeweiligen Nutzungsjahres zur Verfügung, das von Jänner eines Jahres bis Ende Dezember läuft.

Sofern das Abonnement auf Nutzung des Online-Zuganges nicht spätestens bis 31.12. eines Jahres aufgekündigt wird, verlängert es sich automatisch um ein weiteres Jahr zu dem für dieses weitere Jahr geltenden Konditionen. Das Entgelt für die Nutzung des Online-Zuganges wird zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

Die ÖGSW ist berechtigt, einzelne Personen, Kanzleien oder Gruppen von Personen ohne Angabe von Gründen zur Nutzung des Online Zuganges nicht zuzulassen oder nur nach gesonderter Preisabsprache.

Wenn der kostenpflichtige Online Zugang einer Organisationseinheit wie etwa einer Steuerberatungskanzlei eingeräumt wird, kommen die Rechte daraus allen Mitarbeitern zu, die an dem Standort (bzw. an der Kanzleiadresse) dieser Organisationseinheit arbeiten, für welchen der Online Zugang eingeräumt wurde. Mitarbeiter an anderen Standorten eines Unternehmens sind zur Nutzung nur dann berechtigt, wenn auch für diese anderen Standorte ein entsprechendes Abonnement abgeschlossen wird.

Stand 01.09.2019

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