Klaus Hübner über die vielen zukunftsträchtigen Themen, die uns Steuerberater im Jahr 2013 beschäftigen sollten.
Klaus Hübner über die vielen zukunftsträchtigen Themen, die uns Steuerberater im Jahr 2013 beschäftigen sollten.
Vor einem Jahr war die „Befugnis-Diskussion“ noch ein beherrschendes berufspolitisches Thema. Die ist mit dem Kammerwechsel der Buchhalter zu Jahresanfang vorerst abgeschlossen. Es ist Zeit, uns mit anderen Themen wie der Novellierung unseres Berufsrechts zu beschäftigen, die für 2014 geplant ist. Dieser Termin mag angesichts der Lähmung, die großen Wahlgängen erfahrungsgemäß vorausgeht, unrealistisch erscheinen. An uns wird es nicht scheitern. Wir werden die Vorbereitungen mit dem Aufsichtsministerium rechtzeitig abschließen und die nötige Überzeugungsarbeit gegenüber dem Gesetzgeber leisten. Der Rest liegt an der Politik. Was steht zur
Diskussion?
Befugniserweiterungen für Steuerberater
Hier stehen nicht so sehr die Änderungen im Vordergrund, die aufgrund des Verwaltungsgerichtsbarkeitsgesetzes
geboten sind, um unseren Befugnisumfang zu erhalten. Diese halte ich für selbstverständlich. Es geht mir z.B. um die Anpassung an die Aufgaben der Finanzpolizei. Hier fordern wir die notwendigen Befugniserweiterungen,
damit wir unsere Klienten in allen Angelegenheiten der Finanzpolizei vertreten dürfen. Es ist nicht im Interesse unserer Klienten, dass bei ein und derselben Amtshandlung weitere Vertreter hinzugezogen werden müssen, weil ein Finanzpolizist verwaltungsstrafrechtlich relevante Bereiche kontrolliert.
Verstärkte Autonomie der Berufsgruppen
Eine einheitliche Kammer ist unbestrittener Konsens zwischen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Ebenso besteht Konsens, dass die Autonomie der beiden Berufsgruppen verstärkt werden sollen. Entscheidend ist, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ihre spezifischen Themen eigenständig ohne Einmischung durch die andere Berufsgruppe behandeln können. Dazu sollen die Berufsgruppenausschüsse gesetzlich verankert werden und die Berufsgruppenobleute ein Teilnahmerecht an den Präsidiumssitzungen haben.
Akademikerprinzip für Steuerberater
Ein Fixpunkt in der Diskussion um die Positionierung der Steuerberater ist immer das Akademikerprinzip. In seiner letzten Sitzung hat sich der KWT-Vorstand für die Wiedereinführung des Akademikerprinzips ausgesprochen. Als Voraussetzung zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung soll jedes Studium anerkannt werden, also nicht nur ein facheinschlägiges. Die Praxis als Berufsanwärter in der Steuerberaterkanzlei bleibt
unabdingbar.
Modernisierung der StB-Prüfung
Die Anforderungen, die unser Beruf mit sich bringt, haben sich in den vergangenen Jahren verändert. Dieser Entwicklung müssen wir mit den gesetzlich geregelten Inhalten der Steuerberaterprüfung Rechnung tragen. Sie ist eine der schwierigsten Prüfungen unserer Republik. Daran wird sich nichts ändern, aber einige Bereiche werden zu entrümpeln sein. Der direkte Zugang zum Wirtschaftsprüfer, ist dagegen einfacher zu regeln. Künftig soll die WP-Befugnis direkt erreicht werden können ohne den Steuerberater mitmachen zu müssen. Das heißt aber, dass diese WP kein Recht zur Vertretung vor den Abgabenbehörden haben.
Die Bezeichnung der Kammer
Das ist nicht unsere wichtigste Frage, aber Experten unterstreichen die Bedeutung von Marken in der Öffentlichkeit. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich der Begriff „Wirtschaftstreuhänder“ nie richtig durchgesetzt hat. Mit der Bezeichnung als Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wäre unsere Positionierung klarer.
Elektronischer Bilanzdatentransfer
Zur Zeit führt die KWT Gespräche mit Banken zum elektronischen Bilanzdatentransfer. Die Banken möchten, dass ihnen künftig Bilanzdaten elektronisch übermittelt werden und haben viel investiert, die Verarbeitung von Bilanzen billiger zu machen. Die KWT ist von den Banken ersucht worden, diese Umstellung zu unterstützen. Auf Vorschlag der KWT haben sich die Banken bereit erklärt, den Steuerberatern als Gegenleistung Einblick in das bankinterne Finanzrating des jeweiligen Unternehmens und Branchenkennzahlen zu geben. Das eröffnet dem Berufstand interessante neue Beratungsmöglichkeiten. Wie weit diese Offenlegung gehen wird ist allerdings ebenso noch Gegenstand der Verhandlungen wie die Liste jener Punkte in den Nutzungsbedingungen, die der Zustimmung der KWT bedürfen.
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