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Ausgabe 01/2016

Ein Jahr mit viel Potenzial

ZUKUNFT. Wird das Jahr 2016 tatsächlich das Jahr der Steuervereinfachung? Von Verena Trenkwalder

Der Wirtschaftsstandort Österreich ist in den letzten Jahren ein bisschen ins Trudeln geraten. In den diversen Rankings und Indices findet sich Österreich schon lange nicht mehr im Spitzenfeld, während unsere Nachbarländer Schweiz und Deutschland sowie die skandinavischen Staaten ihre Spitzenplätze weiterhin behaupten. Natürlich wäre es zu einfach, den Wirtschaftsstandort nur anhand der Steuern zu beurteilen. Fakt ist aber, dass die hohe Steuerbelastung sowie das Steuer- und Abgabensystem sehr wohl negativ zu Buche schlagen.

 

Nationale Alleingänge

Mit der Steuerreform werden Arbeitseinkommen in einem hohen Ausmaß entlastet. Da die Gegenfinanzierung aber auf eher wackeligen Beinen steht und die Verschuldung des Bundes mit über 85 % des BIP bereits sehr hoch ist, scheinen weitere Entlastungen derzeit nicht in greifbarer Nähe zu sein. Die Gegenfinanzierung der Steuerreform erfolgt im Wesentlichen durch Betrugsbekämpfung. Meldeverpflichtungen, Steuerabzüge, Rechnungslegungspflicht und Registrierkassen führen für die Wirtschaft zu administrativen Mehrbelastungen. Die nationalen Alleingänge in der Betrugsbekämpfung vergrößern zudem die Komplexität für global tätige Unternehmen. Überbordende Schutzvorschriften und Überwachungsmaßnahmen entwickeln sich zum Wachstumshemmer in Österreich. Auch wenn man realistisch davon ausgehen kann, dass manche auf der Hand liegende Vereinfachungen am zu hohen Steuerausfall scheitern und gewisse realpolitische Erfordernisse für so manche Unsystematik bestehen, verbleibt noch genug Raum für Vereinfachung.

 

Forderung nach Berechenbarkeit

Zuoberst steht die Forderung nach einer Vorhersehbarund Berechenbarkeit des Steuersystems. Dazu gehört auch die langjährige Forderung der KWT nach einem Jahressteuergesetz, das ohne Zeitdruck mit ausreichend langer Begutachtungsfrist und einer ausreichenden Umsetzungsfrist bis zum Inkrafttreten eine massive Verbesserung gegenüber der jetzigen Situation darstellen würde. Auch im Bereich der Steuereinhebung gäbe es viel Einsparungspotenzial, von einem Abspecken der Erklärungsformulare bis zu einer Verbesserung des Ablaufs der Vor- und Nachbescheidkontrollen. Im Bereich der Lohnverrechnung kommt es durch die Steuerreform zu einer Reduktion der Beitragsgruppen. Dennoch besteht die Forderung nach weitergehenden Vereinfachungen, einer einheitlichen Dienstgeberabgabe, einer gemeinsamen Einhebung aller Abgaben und einer Zusammenlegung der Versicherungsträger samt Vereinheitlichung des Beitrags- und Leistungsrechts. Die Forderung nach der Einbeziehung des 13. und 14. Monatsgehalts in den laufenden Tarif würde nicht nur zu einer Vereinfachung der Lohnverrechnung, sondern auch zu einer besseren Optik im internationalen Vergleich führen. Besonderes Vereinfachungspotenzial be stünde auch bei den diversen Zulagen sowie bei den Reisekosten. Eine klare und eindeutige Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag ist ebenso zu fordern wie eine einheitliche Besteuerung von Gesellschaftergeschäftsführern.

Besonderes Vereinfachungspotenzial besteht in nahezu allen Bereichen der Lohnverrechnung.

Rechtsformneutralität

Auf die erfreulichen Schritte der Abschaffung der Kreditgebühren und der Gesellschaftsteuer sollte nun eine weitere Entrümpelung des Gebührenrechts folgen. Wichtig wäre auch eine weitgehende Rechtsformneutralität des Steuerrechts. Die Einkunftsarten können auf einen unternehmerischen und nichtunternehmerischen Bereich reduziert werden, wobei die Bestimmungen weitgehend ident sein sollten.  

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