STEUERRECHT. Wie erfreulich, dass sich im Maßnahmenkatalog des Regierungsprogramms viele unserer Forderungen wiederfinden. Von Verena Trenkwalder
Im Regierungsprogramm 2017 – 2022 liest man im Kapitel Standort und Nachhaltigkeit im Abschnitt Finanzen und Steuern Folgendes: „Österreich hat die sechsthöchste Abgabenquote der Welt. Zudem hat Österreich im internationalen Vergleich ein Steuersystem, welches Leistung zu wenig honoriert. Das österreichische Steuerrecht ist hochkomplex, für den Steuerpflichtigen kaum mehr verständlich und für die Finanzverwaltung kaum mehr administrierbar. Unternehmen und Steuerpflichtige sind mit einer sich permanent ändernden Rechtslage konfrontiert. Die Planungsund Rechtssicherheit blieb in der Vergangenheit oft auf der Strecke. Das Steuerrecht ist durch unzählige unsystematische Ausnahme- und Sonderbestimmungen belastet, welche es zu entrümpeln gilt. Durch einfachere Regelungen und Vermeidung von Gold-Plating kann das Steuerrecht wesentlich entlastet und können Effizienzpotenziale gehoben werden. Das Steuerrecht muss effizient, fair und einfach ausgestaltet werden. Dafür sind wesentliche strukturelle Änderungen notwendig.“ Diese Aussagen decken sich weitgehend mit den langjährigen Forderungen der KSW bzw. des Fachsenates für Steuerrecht, der ja seit vielen Jahren eine deutliche Vereinfachung des Steuerrechtes fordert. Umso erfreulicher, dass sich auch im Maßnahmenkatalog viele unserer Forderungen wiederfinden:
- Einheitsbilanz und Modernisierung der (steuerlichen) Gewinnermittlung
- Nur ein steuerlicher Betriebsvermögensvergleich; Vereinfachung der (steuerlichen) Gewinnermittlung für Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften)
- Rechtsformneutrale Besteuerung
- Neue Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden
- Reduktion der Einkunftsarten
- Analyse und Reduktion von Ausnahmen und Sonderbestimmungen
- Reform der außergewöhnlichen Belastungen und der Sonderausgaben („Abzugsfähige Privatausgaben“)
- Vereinfachung der Lohnverrechnung
- Senkung der Abgabenbelastung, besonders für Bezieher kleiner Einkommen, durch eine Tarifreform
- Vereinfachung der sonstigen Bezüge
- Keine Abschaffung der begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Bezuges im Rahmen der Neukodifizierung
- Strukturelle Vereinfachung der Lohnverrechnung
- Inhaltliche Vereinfachung der Lohnverrechnung
- Reduktion der Komplexität und der Dokumentationserfordernisse
- Harmonisierung der Beitragsgrundlagen bzw. Bemessungsgrundlagen; DZ soll österreichweit vereinheitlicht werden
- Vereinfachung und Reduktion von Ausnahmen und Sonderbestimmungen
- Vereinfachung der Reisekosten
- Praktikable Regelung zur Abgrenzung von Dienstverträgen
- Jahressteuergesetze – statt wie bisher mehrere Abgabengesetze pro Jahr
Diese Ziele ergeben sich zwar fast zwingend, wenn man sich aktuell mit dem Steuerrecht beschäftigt, dennoch sind sie ambitioniert, sind doch schon 27 Regierungen in der zweiten Republik an dieser Aufgabe mehr oder weniger gescheitert. Dabei ist aus meiner Sicht völlig klar, dass der dringendste Handlungsbedarf in der Lohnverrechnung besteht, denn kein Dienstnehmer kann den Lohnzettel lesen und begreifen. Das erschüttert nicht nur das Vertrauen in das Steuerrecht, sondern auch das Vertrauen in die Richtigkeit der Abrechnung. Reisekosten, die Besteuerung von Geschäftsführern und Vorständen, die Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen, das alles sind Themen, mit denen wir uns tagein tagaus beschäftigen. Und spätestens seit dem LSDBG wissen wir, dass eine richtige Lohnabrechnung beinahe ein Ding der Unmöglichkeit ist. Auch bei vollem Verständnis für die Betrugsbekämpfung gehe ich doch nach wie vor davon aus, dass ein Großteil der österreichischen Unternehmen weder Betrüger noch Steuerhinterzieher sind, sondern einfach ihren Pflichten nachkommen wollen. Ziel sollte daher sein, dass sie das auch können, weil sie das Steuerrecht und die für sie maßgeblichen Normen verstehen und somit auch befolgen können. Bleibt mir an dieser Stelle, der Regierung für die Umsetzung alles Gute zu wünschen, getreu dem Motto, dass die Problemerkennung der erste Weg zur Besserung ist.
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