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Ausgabe 01/2022

Zum Abschluss

RISIKOABWÄGUNG. Zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Abschlussprüfungsprozess. Von Peter Kopper-Zisser

Die Corona-Pandemie beeinflusst die Durchführung der Abschlussprüfung des jeweiligen Unternehmens auf unterschiedliche Arten und wird in der Regel die Aufgaben des Abschlussprüfers schwieriger gestalten als anfangs gedacht.

Auswirkungen auf die Risikobeurteilung und die Prozessprüfung
Bei der anfänglichen Beurteilung von Risiken wesentlicher Fehldarstellungen im Jahresabschluss sollte hinterfragt werden, welche Arten von Geschäftsfällen und Abschlussposten potenziell betroffen sein könnten. Mögliche Indikatoren können verstärktes Arbeiten von zu Hause, Personalengpässe aufgrund von Corona- Erkrankungen oder die Tatsache der Unsicherheit in der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens sein. Ein möglicher Aspekt kann auch die Beantragung von staatlichen Hilfen sein, bei denen die Voraussetzungen ungenau oder gar nicht überprüft wurden. Aufgrund von Nachfrage- und Umsatzeinbrüchen kann jedoch auch der Anreiz entstehen, die Zielsetzungen des Konzerns zu erreichen, weshalb die Gefahr von willkürlichen Verschiebungen im Umsatz- oder Aufwandsbereich bestehen kann. Es kann jedoch auch aufgrund von verstärkten Home-Office-Tagen gerade in Lock-Down-Zeiten dazu führen, dass Funktionstrennungen nicht mehr greifen und sich somit Gelegenheiten für Vermögensschädigungen oder Bilanzmanipulationen ergeben. Im Zuge der Identifizierung von Risiken wesentlicher Fehldarstellungen ist es notwendig, ein Verständnis des Kontrollsystems zu erlangen. Aufgrund von vermehrten Home-Office-Tagen bei den Mitarbeitern des Mandanten kann es zu Veränderungen im Design der Kontrollen kommen, welche aufgrund fehlender technischer Hilfsmittel gar nicht oder nur mehr in verringertem Umfang durchgeführt werden.

Auswirkungen auf die Festlegung der Wesentlichkeit
Umsatzeinbrüche, notwendige Abschreibungen/ Abwertungen von Aktivposten oder Gewinneinbrüche können dazu führen, dass eine bisher gewählte Bezugsgröße für eine Festlegung der Gesamtwesentlichkeit nicht mehr geeignet ist. Somit kann es sinnvoll sein, entweder die Bezugsgröße zu wechseln, Durchschnittswerte heranzuziehen oder Einmaleffekte zu bereinigen. Ist die Ursache des Wechsels der Bezugsgröße nachhaltig, sollte von der Anwendung von Durchschnittswerten oder der Bereinigung augenscheinlich einmaliger Effekte abgesehen werden. Ferner kann es notwendig sein, spezifische Wesentlichkeiten für bestimmte Abschlussposten oder -angaben festzulegen. Denkbar wäre dies z.B. für bestimmte Posten im Abschluss, welche für die Erfüllung der Voraussetzungen von staatlichen Hilfen relevant sind.

Auswirkungen auf die Qualität von Prüfungshandlungen Der Abschlussprüfer hat Art und Umfang der erforderlichen Prüfungshandlungen nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Einhaltung der berufsüblichen Anforderungen zu bestimmen. Es kann nun aufgrund von behördlichen Beschränkungen, Zugangsbeschränkungen der Räumlichkeiten des Mandanten oder verstärkten Home-Office-Tagen der Mitarbeiter des Unternehmens dazu kommen, dass die ursprünglich geplante Form der Prüfungshandlung nicht durchführbar ist. Es wäre der Einsatz von Fernprüfungshandlungen mittels Videokonferenzen, Rundgängen mit Bildschirmübertragungen über Handy oder Tablet usw. möglich, um physische Inaugenscheinnahmen oder Sichtung von Originaldokumenten zu ersetzen. Eine der wesentlichsten Einschränkungen wird in der Regel die Durchführung von körperlichen Bestandsaufnahmen des Vorratsvermögens sein. Hier sind z.B. unter bestimmten Voraussetzungen Echtzeit-Videotechnologien mit geeigneter Bild- und Tonqualität, Einsichtnahmen in Unterlagen über einen späteren Verkauf oder nachgelagerte Kontrollzählungen mit Rückrechnungen möglich. Ein großes Augenmerk ist auf die Prüfung der Verlässlichkeit von Schätzungen und Prognosen des Managements, auch in Zusammenhang mit der Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, zu legen, da die Corona-Krise viele zukünftige Entwicklungen teilweise schwer planbar macht. Im Großen und Ganzen beeinflusst die Corona-Krise ganz wesentlich unseren Prüfungsprozess. Die oben angeführten Aspekte sind nur ein kleiner Teil der möglichen Auswirkungen auf den Gesamtprozess „Abschlussprüfung“ und dürfen auf keinen Fall in der Planung der Prüfungsstrategie vernachlässigt werden.

Erscheinungsdatum:

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