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Ausgabe 01/2023

Schwerpunkt Nachhaltigkeit

CSRD. Die Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen als eine neue Herausforderung für Abschlussprüfer. Von Peter Kopper-Zisser

Am 10. November 2022 hat das Europäische Parlament die Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“) verabschiedet, welche weitreichende Folgen für die Berichterstattung von Unternehmen hat. Sie geht zum Teil noch viel weiter als die bisherigen Pflichten nach dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz („NaDiVeG“ in Österreich – auf EU-Ebene die NonFinancial Reporting Directive – kurz „NFRD“). Einerseits in der Ausweitung der berichtspflichtigen Gesellschaften, andererseits in der Qualität und Quantität von nichtfinanziellen Informationen in zentralen Nachhaltigkeitsbereichen. Die betroffenen Unternehmen sind nun gefordert, Prozesse in der Beschaffung und Verarbeitung der Nachhaltigkeitsinformationen neu zu definieren, weil diese in ihrer Bedeutung den Finanzinformationen gleichgesetzt werden.

Neuerungen im Kurzüberblick

Die Berichtspflicht soll mit folgendem Stufenmodell umgesetzt werden:

  • ab 1.1.2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen
  • ab 1.1.2025 für große Unternehmen i.S.d. § 221 (3) UGB, die noch nicht der NFRD unterlegen sind
  • ab 1.1.2026 für börsennotierte KMU, kleine Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen

Bisher gab es nur eine begrenzte Anzahl an berichtspflichtigen Gesellschaften nach dem NFRD – eine Prüfungspflicht gab es nicht. Teilweise wurde der separate nichtfinanzielle Bericht freiwillig geprüft. Zukünftig müssen Informationen mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeitsthemen verpflichtend im Lagebericht eingebunden und einer obligatorischen Prüfung unterzogen werden. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll u.a. folgende Punkte enthalten:

  • Umweltziele wie Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Ökosysteme
  • Gesellschaftliche Aspekte wie Chancengleichheit, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen
  • Governance-Aspekte wie Unternehmensethik, Rolle der Leitungsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange
  • Zukunftsgerichtete KPI und Ziele
  • Beschreibung von Resilienz, Chancen und Strategie des Geschäftsmodells in Bezug auf Risiken im Nachhaltigkeitsbereich

Herausforderungen für den Abschlussprüfer

Aufgrund der Tatsache, dass schrittweise immer mehr Unternehmen in eine Prüfungspflicht der Nachhaltigkeitsinformationen fallen, werden die zuständigen Abschlussprüfer sich mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzen müssen bzw. kann es notwendig werden Experten hinzuziehen. Der Abschlussprüfer muss sich in Zukunft einen Überblick über die wesentlichen Risiken im Nachhaltigkeitsbereich und darauf abzielende Prozesse verschaffen. Dabei spielt die Wesentlichkeitsanalyse im Kontext der Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle:

  • Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft 
  • Auswirkungen von gesellschaftlichen Themen und Umwelt auf das Unternehmen

Ein Augenmerk ist auf die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie zu legen. Als Prüfungsstandard eignet sich ISAE 3000 (revised), anfangs als Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance). Zielsetzung ist die kritische Würdigung auf Basis von Plausibilitätsbeurteilungen und Befragungen von Mitarbeitern, die im Prozess i.Z.m. der Informationsbeschaffung und -verarbeitung zu Themen der Nachhaltigkeit involviert sind. Somit wird derzeit noch eine geringere Prüftiefe bzw. ein geringeres Sicherheitsniveau verlangt. Langfristig wird auf eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) ausgeweitet werden. Die Plausibilität der offengelegten Leistungsindikatoren werden anhand von analytischen Prüfungshandlungen zu überprüfen sein. Sollte es wesentliche Abweichungen geben, bzw. im Falle von Unplausibilitäten sind tiefergehende Prüfungshandlungen zu empfehlen, wobei das Niveau einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit nie erreicht werden wird. Bei einer Konzernabschlussprüfung müssen die Punkte der Nachhaltigkeit auch auf Einzelebene der wesentlichen einzubeziehenden Unternehmen überprüft werden. Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung muss im Prüfungsurteil integriert werden.

Erscheinungsdatum:

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