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Ausgabe 01/2023

Unser Berufsbild im Wandel?

COFAG&CO. Es bleibt die Angst, inwieweit wir für Fehler haften, die bei Antragstellungen schon passiert sind. Von Verena Trenkwalder

Seit dem Beginn der Krisen im März 2020 steht unser Berufsstand vor nie dagewesenen Herausforderungen: Corona mit Lockdown, Home-Office und Krankenständen hat uns im Frühjahr getroffen, also zu einer Zeit, wo wir gerade dabei waren, einerseits die Steuererklärungen 2018 zu erstellen und andererseits auch die ersten Jahresabschlüsse 2019 zu finalisieren. Der Bund hat Fördermaßnahmen auf COFAG und aws ausgelagert, die personell nicht in der Lage sind, die Anträge im Detail zu prüfen. Daher kam die Idee, dass Steuerberater:innen (StB) die Qualität der Anträge heben sollte. Auf der einen Seite freute uns, dass unsere Arbeit als qualitativ hochwertig angesehen wird, auf der anderen Seite kamen wir in ein Dilemma: Wir mussten viele CoronaHilfen für unsere Mandanten beantragen, und viele der gemachten bzw. aus der Buchhaltung abgeleiteten Angaben mussten wir bestätigen. Die Rechtsmaterie war weitgehend unklar, die Richtlinien und FAQ haben sich laufend geändert. Wir mussten Umsätze und Kosten für Zeiträume (u.U. auch Vergleichszeiträume) bestätigen, die buchhalterisch noch nicht abgeschlossen waren. Kund:innen setzen uns unter Druck, um die Hilfen schnell zu erhalten und verstanden die Kosten zum Teil nicht. Wir kamen mit dem Tagesgeschäft kaum mehr nach und bauten weitere Rückstände auf. Gerichte und Finanz versuchen aber, langsam wieder zum Normalbetrieb zurückzukehren. Und letztlich bleiben für uns ein Unbehagen und viele offene Fragen. Es bleibt die Angst, inwieweit wir allenfalls für Fehler haften, die bei der Antragstellung passiert sind, inwieweit es nun zu Rückforderungen kommt und wie Kund:innen darauf reagieren, und was unsere Rolle in der Zukunft sein wird. Diese Entwicklung setzt sich mit dem Energiekostenzuschuss fort und wird mit SAFT oder ähnlichen Entwicklungen einer automationsgestützten Prüfung eine neue Dimension erhalten.

Strenge Verschwiegenheitspflicht
Als StB sind wir Angehörige eines freien Berufs, der in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen berät und Mandant:innen vor der Finanzverwaltung sowie der Finanzgerichtsbarkeit vertritt. Es gibt strenge berufsrechtliche Zugangsregelungen. Und viele Tätigkeiten des StB sind Vorbehaltsaufgaben. Geradezu systemimmanent ist ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem StB und Mandant:innen. Dies äußert sich in der strengen Verschwiegenheitspflicht für Steuerberater:innen, ebenso wie in der Aufklärungspflicht und der Verpflichtung des Auftraggebers zur Bestätigung der Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und Erklärungen. Der StB ist nach diesem Verständnis berechtigt, die ihm erteilten Auskünfte und Unterlagen des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig anzusehen und dem Auftrag zu Grunde zu legen. Wir sind berechtigt und verpflichtet, die Gesetze so auszulegen, wie es für Mandant:innen am günstigsten ist. Der Qualitätsanspruch ist hoch. Unsere Kanzleien sind darauf ausgelegt, Mandant:innen kontinuierlich zu servicieren, da doch ein Großteil unserer Kundschaft langfristig und umfassend unsere Leistungen in Anspruch nimmt. Unsere Terminplanung richtet sich primär nach den gesetzlich vorgegebenen Terminen wie Bilanzstichtage, Offenlegungsfristen und Termine zu Abgaben von Steuererklärungen. All diese Prämissen scheinen nicht mehr ganz zu stimmen. Dienen wir primär Mandant:innen oder werden immer mehr staatliche Aufgaben auf uns ausgelagert? Können wir Buchhaltung und Lohnverrechnung machen und dann die Richtigkeit der Daten bestätigen? Viele der derzeit offenen Fragen, vom Beihilfenrecht bis zu Details der Energiekostenabrechnungen sind nichts, womit wir uns täglich beschäftigen. Dürfen wir uns noch auf die Angaben unserer Mandant:innen verlassen? Wie weit müssen wir die Angaben verifizieren – genügt ein kritischer Blick, ein Verplausibilisieren oder wird mehr erwartet? All diese Fragen werden wir wohl in naher Zukunft diskutieren müssen.

Erscheinungsdatum:

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