Seitenbereiche

Ausgabe 02/2013

Bitte auf Augenhöhe!

Klaus Hübner über umfassende Vertretungsrechte als Gegengewicht zur Finanzpolizei.

Ein Thema, das uns derzeit sehr bewegt und erst langsam den Weg in die Öffentlichkeit findet, ist das Thema Finanzpolizei. Die Aufgabe der Finanzpolizei ist die Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug. Derzeit gibt es etwas mehr als 400 Finanzpolizisten und die Zahl soll auf 600 aufgestockt werden. Die Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug ist selbstverständlich zu unterstützen. Durch die Großbetrügereien wie Umsatzsteuerkarusselle entsteht ein enormer volkswirtschaftlicher Schaden. Steuerhinterziehung und Sozialbetrug führen zu Wettbewerbsverzerrungen. Sie schaden der Wirtschaft und jedem einzelnen, der deswegen höhere Steuerleistungen erbringen muss. Es ist richtig, das zu bekämpfen, weil es die Steuern des Mittelstandes sind, also unsere eigenen, die für diesen Schaden herhalten müssen.

Umsetzung in der Praxis

Zu kritisieren ist aber die Umsetzung in der Praxis. Eine Umfrage unter KollegInnen hat eine Vielzahl von Fällen ergeben, wo die Vorgangsweise der Finanzpolizei als ungerechtfertigter Übergriff empfunden wurde. Was findet sich in der Liste der täglichen Wahrnehmung der Steuerberater und Klienten zum Auftritt der Finanzpolizei? Mangelhaft ausgebildet, überheblich, rechtsstaatlich bedenklich, Druck, Einschüchterung, überfallsartiges Auftreten, keine Auskünfte zum Rechtsgrund der Kontrolle, mangelhafte Protokolle: Dabei geht es nicht um die Ausrutscher einiger schwarzer Schafe. Das passiert eindeutig zu oft. Die Ausübung polizeilicher Befugnisse stellt regelmäßig einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar – Fahrzeuganhaltungen, Identitätsfeststellungen, Betretungsrechte vor allem auch von Privaträumlichkeiten. Es ist daher genau zu prüfen, in welchen Fällen solche Maßnahmen angemessen sind und in welchen nicht.

Das Recht der Steuerberater

Ein besonderes Problem stellen in der Praxis die vielen unterschiedlichen Rechtsbereiche dar, mit deren Überprüfung die Finanzpolizei beschäftigt ist. Die Kontrollen reichen vom Ausländerbeschäftigungsgesetz bis zur Überprüfung ordnungsgemäßer Steuerleistungen. Das Recht der Steuerberater, bei finanzpolizeilichen Kontrollen die Betroffenen zu vertreten, ist je nach Rechtsgebiet strittig bzw. ungenügend geregelt.

Während der Durchführung einer Kontrolle müsste das Kontrollorgan die Rechtsbereiche penibel auseinanderhalten, was, so der Eindruck, nicht immer geschieht. Wir haben die Verantwortlichen im Finanzministerium mit den Beschwerden konfrontiert. Anwesend waren Sektionschef Dr. Wolfgang Nolz, der Leiter der Finanzpolizei Wilfried Lehner und Generalsekretär Hans-Georg Kramer. Als positiv zu bewerten ist die Zusage, dass konkrete Beschwerden überprüft werden und Abweichungen von den Normen der Rechtsstaatlichkeit nicht toleriert werden. In allen anderen Punkten gibt es leider eine unterschiedliche Einschätzung. Die Vielzahl der Beschwerden werden als Übertreibungen abgetan. Bei mehr als 30.000 Einsätzen pro Jahr könne es zu dem ein oder anderen Vorfall kommen. Dass die Überprüfung als unangenehm empfunden wird, liege in der Natur der Sache und eine Reihe von Beschwerden seien darauf zurückzuführen, dass Steuerberater zu wenig über die Kompetenzen der Finanzpolizei informiert seien.

Korrekte Aufarbeitung

Völlig unterschiedliche Auffassungen gibt es auch zum Thema Vertretungsrechte. Es ist klar, dass bei der Überprüfung illegaler Beschäftigung von Ausländern auf der Baustelle nicht auf Erscheinen des Steuerberaters gewartet werden kann. Ich würde mir aber erwarten, dass der Chef der Finanzpolizei auf ein Gegenüber auf Augenhöhe Wert legt und sich bei Frau Bundesministerin Maria Fekter für umfassende Vertretungsrechte einsetzt. Das würde ich unter Fairness verstehen. Insofern ist die Besprechung vorerst weitgehend ergebnislos verlaufen. Trotzdem war sie nicht vergeblich, weil unsere Botschaft zumindest ansatzweise angekommen ist. Ich habe Verständnis dafür, dass sich die Behörde vor ihre Mitarbeiter stellt, aber ich erwarte mir auf Dauer die korrekte Aufarbeitung der von uns festgestellten Unzulänglichkeiten. In diesem Sinne werden wir als Kammer nicht locker lassen und ersuchen Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, uns über Wahrnehmungen im Zusammenhang mit der Finanzpolizei weiterhin zu informieren. Unsere Forderung nach klar geregelten Vertretungsrechten haben wir im Zuge der WTBG-Novelle an unser Aufsichtsministerium herangetragen.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.