WACHSTUM. Das aktuelle konjunkturelle Umfeld ist so gut wie schon lange nicht mehr, auch in die oft diskutierte Staatsreform dürfte Bewegung kommen. Endlich scheint wieder nachhaltiger Optimismus – trotz eines starken regulatorischen Frühjahrs – angebracht zu sein.
Österreichs Wirtschaft verzeichnete mit einem realen Wirtschaftswachstum von 3 Prozent im Vorjahr das stärkste Wachstum seit 2007. Für das erste Halbjahr 2018 liegen zwar zum Erscheinen dieses KSW-Updates noch keine aktuellen Zahlen vor, aber die Anzeichen und Prognosen lassen hoffen, dass das hohe Wachstumstempo voraussichtlich auch heuer gehalten werden kann. Verstärkt wird das konjunkturell positive Klima durch das Arbeitsprogramm der neuen Regierung, das erstmals seit langem für Unternehmen keine Belastungen, sondern dringend benötigte Entlastungen enthält.
Zahlreiche Vorschläge der KSW
Es ist auch zu erwarten, dass in die oft diskutierte Staatsreform Bewegung kommt, Ankündigungen wie „kein Gold- Plating“ und eine „niedrigere Regulierungsdichte“ werden hoffentlich in die Tat umgesetzt. Das 2. Rechtsbereinigungs- Gesetz, mit dem alle einfachen Bundesgesetze und Verordnungen vor 2000 auf Relevanz geprüft werden, war bereits in Begutachtung. Auch unsere Fachsenate und unser Berufsrechtsauschuss haben zahlreiche Vorschläge eingebracht. Wir sind optimistisch, dass auch in die Vereinfachung der Steuergesetzgebung Bewegung kommt. Mit Finanzminister Hartwig Löger und Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs gibt es eine gute Gesprächsbasis. Und einen ersten kleinen Erfolg konnten wir bereits verzeichnen: Alle Steuergesetzesänderungen werden künftig in einem einzigen Gesetz pro Jahr zusammengefasst. Das erste Jahressteuergesetz, das wir durchaus mitgestaltet haben, berücksichtigt u.a. unsere Forderung nach mehr Rechtssicherheit in der Steuergesetzgebung. So wird in einigen wichtigen Bereichen des Steuerrechts die Möglichkeit auf eine bindende Vorabbeurteilung durch die Abgabenbehörde eingeführt (Advanced Ruling). Auch das bereits im Pilotversuch positiv beurteilte Horizontal Monitoring, also die begleitende steuerliche Kontrolle, wird nun ebenfalls dauerhaft in den Rechtsbestand übernommen. An unseren weiteren Forderungen, allen voran der Vereinfachung der Lohnverrechnung, bleiben wir selbstverständlich weiter dran.
Senkung der Lohnnebenkosten notwendig
Über die Vereinfachungsvorschläge hinaus muss es allerdings auch Maßnahmen geben, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich erhalten, wie die dringend erforderliche Senkung der Lohnnebenkosten. Eine solche Senkung ist freilich nur in Etappen möglich und es braucht dafür eine entsprechende Gegenfinanzierung. Aber dass eine Senkung notwendig ist, zeigt die Statistik: In Österreich müssen Unternehmen auf 100 Euro Bruttoverdienst 36 Euro Lohnnebenkosten zahlen, deutsche Unternehmen hingegen „nur“ 28 Euro. Das ist ein direkter Standortnachteil.
Starker regulatorischer Frühling
Leider gibt es auch weniger positive Nachrichten, in regulatorischer Hinsicht hatte es dieses Frühjahr für unseren Berufsstand in sich: Die neuen Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz und die EU-Datenschutz-Grundverordnung haben einen erheblichen Aufwand mit sich gebracht. Wir haben versucht, Sie in allen drei Bereichen bestmöglich zu unterstützen. Hinsichtlich Anti-Geldwäsche-Richtlinie haben wir alle unsere bisherigen Informationen und Arbeitsbehelfe zur Geldwäscheprüfung grundlegend überarbeitet, aktualisiert und erweitert, in einem Handbuch für Sie aufbereitet und an Sie verschickt. Desweiteren arbeitet unsere Akademie an einem online-learning-tool, das insbesondere für die Schulung der Kanzleimitarbeiter eingesetzt werden soll. Damit haben Sie auch gleich eine notwendige Dokumentation. Um Ihnen die Umsetzung der DSGVO zu erleichtern, haben wir Ihnen ebenfalls – in intensiver Zusammenarbeit mit Rechtsexperten und EDV-Anbietern – eine Fülle an Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt. Dass Sie sich eine intensive Unterstützung durch Ihre Kammer erwarten, haben wir auch in unseren zahlreichen Veranstaltungen, die wir in Wien und in den Bundesländern abgehalten haben, bemerkt. Allein in Wien haben über 1.000 Berufsangehörige teilgenommen. Beim Register der wirtschaftlichen Eigentümer kam es bereits unmittelbar nach der Freischaltung zu technischen Problemen bis hin zu Serverausfällen, die dazu führten, dass wir als Parteienvertreter das System nicht ordnungsgemäß nutzen konnten. Immerhin haben wir mit unserer unmittelbaren Beschwerde an das BMF für Sie erwirken können, dass der erste Lauf des automatisationsunterstützten Zwangsstrafenverfahrens vom 2. Juni auf den 16. August 2018 verschoben wurde.
Für das erste Halbjahr 2018 liegen zwar zum Erscheinen dieses KSWUpdates noch keine aktuellen Zahlen vor, aber die Anzeichen und Prognosen lassen hoffen, dass das hohe Wachstumstempo voraussichtlich auch heuer gehalten werden kann
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