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Ausgabe 02/2021

Fragebogen - Zukunft & Arbeit

Sechs wichtige Fragen an Rupert Wolff vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)

Mit welchen Herausforderungen kämpfen Sie aktuell durch Covid?
Im Zuge der Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie hat der österreichische Gesetzgeber zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus vorgenommen, die in einem starken Spannungsverhältnis zu zahlreichen Grund- und Freiheitsrechten stehen. Die österreichische Rechtsanwaltschaft wird sehr genau verfolgen, dass die Bürger nach Überstehen der Pandemie ihre durch die Verfassung zugesicherten Rechte vollständig zurückerhalten. Leider bestehen auch Ungleichbehandlungen, die sachlich nicht gerechtfertigt sind. Über 10.000 im Opting-out krankenversicherte Freiberufler und deren Angehörige haben keinen Zugang zu den kostenlosen Antigentests in öffentlichen Apotheken und erhalten keine Kostenübernahme bei Impfungen im niedergelassenen Bereich. Diese Leistungen zur Gesundheitsvorsorge werden zwar aus Steuermitteln finanziert, gleichzeitig werden die Freiberufler aber davon ausgeschlossen. Das werden wir nicht tolerieren und haben deshalb eine Individualbeschwerde beim VfGH eingebracht.

Wie können wir Freiberufler stärker zusammenwachsen – uns besser positionieren?
Gerade in dieser Thematik wäre ein stärkeres, schnelleres und gemeinsames Auftreten der BUKO wünschenswert gewesen. Die Benachteiligung der Opting-out-Versicherten betrifft einen Großteil der Freiberufler und damit auch gesellschaftlich essentielle Berufsgruppen, die ihre Dienstleistungen trotz aller Widrigkeiten während der Pandemie nahezu durchgehend aufrechterhalten haben. Auch wenn es in der Materie zwischen den einzelnen Freien Berufen nur wenige Überschneidungen gibt, so eint uns doch die von staatlichen Strukturen unabhängige Erbringung von qualitativ hochwertigen Dienstleistungen. Auf dieses Asset dürfen wir stolz sein und es auch verstärkt politisch vermarkten.

Welche Digitalisierungsprojekte wurden bis dato angegangen?
Ein aktuelles Projekt der österreichischen Rechtsanwaltschaft betrifft die sichere Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und ihren Klienten. Das im Alltag gebräuchliche E-Mail entspricht bildlich gesprochen der Vertraulichkeit einer Postkarte und kann daher die hohen Anforderungen durch die DSGVO und das rechtsanwaltliche Berufsrecht nicht mehr erfüllen. Mit context haben wir ein Tool auf den Markt gebracht, das eine barrierefreie, möglichst einfach zu benutzende, aber dennoch sichere Kommunikation ermöglicht und letztlich auch branchenübergreifend eingesetzt werden kann. Wir können nun weiterhin mit Fug und Recht behaupten, dass die sensiblen Daten unserer Klienten bei uns nach dem modernsten Stand der Technik geschützt sind.

Wie erfolgt die internationale Zusammenarbeit?
Der ÖRAK unterhält ein eigenes Büro in Brüssel und ist daneben auch mit einer starken Delegation im Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) vertreten. Es ist mittlerweile von immenser Bedeutung, die Interessen der Rechtsanwaltschaft und der Freien Berufe im Gesetzwerdungsprozess auf internationalem Parkett einzubringen. In vielen Bereichen werden die Schienen für die nationale Gesetzgebung bereits auf europäischer Ebene gelegt. Uns fällt daneben leider auch auf, dass EU-Richtlinien immer öfter überschießend umgesetzt werden, also als Vorwand für nationale Regelungen genutzt werden. Bei den Geldwäschebestimmungen hat der ÖRAK dieses sogenannte Gold Plating oft kritisieren müssen, da in das Berufsrecht der Rechtsanwaltschaft ungerechtfertigt und ohne Not eingegriffen wurde.

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