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Ausgabe 02/2022

Der Krieg und seine Folgen

RISIKOBEWERTUNG. Zum Ukraine-Krieg und seinen Herausforderungen für Wirtschaftsprüfer:innen. Von Peter Kopper-Zisser

Seit mehreren Monaten wütet nun bereits der Krieg in der Ukraine und zieht den Fokus der ganzen Welt auf sich. Die Auswirkungen sind in vielen Bereichen nicht zu übersehen – steigende Rohstoff- und Energiepreise, Lieferengpässe, internationale Sanktionen, turbulente Aktienmärkte. All dies betrifft Unternehmen verschiedenster Branchen – und somit auch uns Abschlussprüfer.

Auswirkungen auf die Planung der Abschlussprüfung
Prinzipiell stellt der derzeitige Konflikt ein wertbegründendes Ereignis dar. Deswegen ist für Abschlüsse, deren Geschäftsjahr vor dem 23.2.2022 endet, keine Anpassung von Abschlussposten, sondern nur eine umfangreiche Analyse der Risiken und Auswirkungen – gerade auf die Fähigkeit zur Unternehmensfortführung – erforderlich. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten und des Wegfallens des russischen bzw. ukrainischen Wirtschaftsmarktes stehen die Unternehmen vor neuen Herausforderungen und müssen sich teils neu strukturieren. Somit ist es unabding- bar für den Abschlussprüfer:innen, die Risikobewertung eines Unternehmens komplett neu durchzudenken und diese Risikoeinschätzung während des Audits laufend neu zu überarbeiten, um den Anforderungen des ISA 315 gerecht zu werden. Die sich derzeit ständig ändernde Situation kann immer wieder neue erhebliche Risiken hervorbringen. Die verhängten Sanktionen gegenüber Russland bzw. der Krieg in der Ukraine können den Zugang zu Tochtergesellschaften oder auch Produktionsstätten einschränken. Hier muss sich der Abschlussprüfer überlegen, wie ausreichend geeignete Prüfungsnachweise eingeholt werden können und ob in diesem Zusammenhang eine Änderung des Prüfungsansatzes notwendig ist. Letztendlich kann dies Auswirkungen auf die Qualität des Bestätigungsvermerks haben. Ein Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhaltes in Zusammenhang mit den aktuellen Kriegsereignissen kann beispielsweise bei bedeutsamen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage in Betracht gezogen werden. Eventuell muss das Prüfungsurteil sogar modifiziert werden, weil z.B. keine angemessene Darstellung im Abschluss und Lagebericht vorgenommen wurde. Sollte sich herausstellen, dass ein zu prüfendes Unternehmen mit sanktionierten Personen oder Unternehmen verbunden ist, muss die Annahme/Fortführung des Prüfungsauftrages neu beurteilt werden. Was ist jedoch zu tun, wenn während der Abschlussprüfung ein Verstoß gegen EU-Sanktionen entdeckt wird? Dies stellt einen als hoch einzustufenden, schwerwiegenden Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften dar und löst somit die Redepflicht gem. § 273 (Abs. 2) UGB aus. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen beabsichtigten oder unbeabsichtigten Verstoß handelt.

Auswirkungen auf die Beurteilung der Unternehmensfortführung und Planungsrechnungen
Eine Einschätzung der gesetzlichen Vertreter betreffend die Fähigkeit zur Unternehmensfortführung ist jedenfalls erforderlich und umfasst Ermessensentscheidungen über einen künftigen Zeitraum. Der Krieg in der Ukraine entwickelt hier einige Unsicherheiten in diesen Planungszeiträumen, weshalb gerade auch der Plausibilisierung und Analyse der Einschätzungen des Managements eine große Bedeutung in der Abschlussprüfung zukommt. Eventuell lassen sich Unsicherheiten in der Planung durch Szenario-Analysen etwas abdämpfen. Mögliche Fälle, welche die Prognoseunsicherheit verstärken, können unter anderem sein: Starke Abhängigkeit vom Kapitalmarkt Wesentliche Absatzmärkte sind entweder im Kriegsgebiet oder sanktioniert Lieferketten sind entweder im Kriegsgebiet oder sanktioniert Starke Verflechtungen von Geschäftsbeziehungen mit Russland oder der Ukraine Große Abhängigkeit von Energieoder Rohstoffpreisen Die Wirtschaftsprüfer erwartet letztendlich nach der Covid-Krise eine nächste große Herausforderung – nämlich in der Abschlussprüfung trotz schwieriger Umstände die korrekte Anwendung der ISAs konsequent beizubehalten.

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