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Ausgabe 02/2023

Finger wundschreiben war gestern!

PRÜFUNGEN. Die WTBG-Novelle ebnet den Weg für mündliche und schriftliche digitale Fachprüfungen. Von Peter Bartos

Am 30. März 2023 hat der Nationalrat auf Initiative der KSW mit dem Beschluss der WTBG-Digitalisierungsnovelle die mit Ende 2022 ausgelaufene Covid-19-Sonderbestimmungen für die mündlichen Fachprüfungen hinsichtlich der möglichen Onlinezuschaltung von Prüfungskommissär:innen und damit der Möglichkeit, auch die Wirtschaftsprüfer:innen-Fachprüfungen in den Bundesländern abzuhalten, in Dauerrecht übergeführt sowie die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der schriftlichen Fachprüfungen auf elektronischem Weg geschaffen. Die schriftlichen Fachprüfungen werden damit zukünftig in einem vertrauten Umfeld – ortsunabhängig vom eigenen Laptop oder PC – abgelegt werden können und es wird bei der BWL-Klausur auch ein Tabellenkalkulationsprogramm zur Verfügung stehen. Die Zeiten, in denen sich die Kandidat:innen stundenlang die Finger wundgeschrieben haben oder Rechenaufgaben auf dem Papier lösen mussten, sind ab Herbst vorbei. Um die Sicherheit der schriftlichen Prüfung zu gewährleisten und den Bedenken, dass bei den digitalen Klausuren eher geschummelt werden könnte, zu begegnen, sind umfangreiche Begleitmaßnahmen vorgesehen. Neben den üblichen technischen Sicherungsmaßnahmen wie ein Lock-down Browser werden während der Klausur Bild- und Tonaufzeichnungen gemacht. Zusätzlich wird ein Plagiatscheck durchgeführt und stichprobenartig kann nach der Klausur mündlich nachgefragt werden, um sicherzugehen, dass die Kandidat:innen die Leistung eigenständig erbracht haben. Bei Verwendung unerlaubter Hilfsmittel wird die Arbeit nicht beurteilt und eine Wiederholung der nicht beurteilten Klausurarbeit sowie die Ablegung von Klausurarbeiten in anderen Fachgebieten ist frühestens nach Ablauf von 24 Monaten nach dem betreffenden Klausurtermin zulässig. Im Wiederholungsfall beträgt die Sperrfrist 48 Monate. Weiters stellt Schummeln zukünftig ein Berufsvergehen dar; sowohl für die Berufsanwärter als auch für daran beteiligte Berufsangehörige. Das Berufsvergehen soll mit der für schwere Vergehen vorgesehenen Strafdrohung und damit einer Geldbuße in der Größenordnung von 2.000 bis zu 30.000 Euro versehen werden. Diese Maßnahme hat vor allem generalpräventive Funktion und soll zum Ausdruck bringen, dass für einen Berufsstand, der auf das Vertrauen von Mandant:innen und Öffentlichkeit angewiesen ist, unlautere Mittel beim Erwerb der Berufsbefugnis ein No-Go darstellen.

Das persönliche Dashboard
Damit Kandidat:innen, Prüfungskommissär:innen und Vortragende immer auf dem neuesten Stand sind, wird die KSW auf ihrer Homepage und über das persönliche Dashboard über die digitalen Prüfungen informieren. Weiters wird die KSW entsprechende Informationsveranstaltungen anbieten und im Rahmen von Mock Exams Testmöglichkeiten für die Prüfungssoftware zur Verfügung stellen. Weiters steht die KSW mit der ASW im Austausch, damit die neue Prüfungssoftware in das Schulungsprogramm bzw. in die Kurse integriert wird. Da die Prüfungsbeispiele zukünftig aus Gründen der Übersichtlichkeit tendenziell etwas kürzer sein werden, wurden zur besseren Orientierung auch neue digitale Musterklausuren erstellt. Parallel zur Schaffung einer zeitgemäßen Prüfungsumgebung werden derzeit auch sämtliche Lehrpläne für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen einer groß angelegten inhaltlichen Überarbeitung an die aktuellen Anforderungen angepasst und wo möglich auch entsprechend gekürzt. Die neuen Lehrpläne sollen noch vor dem Sommer verlautbart werden und ab nächstem Jahr zur Anwendung kommen. Hinsichtlich der mündlichen Prüfung hat die KSW im Rahmen der erforderlichen CSRD-Umsetzung den Vorschlag unterbreitet, die Prüfungsinhalte für Steuerberater:innen zukünftig im Wesentlichen auf das Abgabenrecht bzw. für Wirtschaftsprüfer:innen auf die Abschlussprüfung sowie im Hinblick auf die jeweilige Tätigkeit relevante Fragen der Rechnungslegung und externe Unternehmensberichterstattung zu fokussieren. Ich bin zuversichtlich, dass die gesetzten und geplanten Maßnahmen zu einer Erhöhung der Erfolgsquoten bei den Fachprüfungen und damit zu weiter steigenden Angelobungs- bzw. Beeidigungszahlen führen werden.

Erscheinungsdatum:

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