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Ausgabe 02/2023

Was wir tun können

ZUKUNFT. Nachhaltigkeit – von der Floskel zur Chance: Wie wir mehr Verantwortung übernehmen, langfristig planen und nachhaltiger wirtschaften. Das ESG-Konzept macht es vor. Von Sabrina Lichtnegger

Basierend auf den neuesten Erkenntnissen warnt der Weltklimarat erneut vor der Eskalation der Klimakrise. Die Dringlichkeit des nachhaltigen Handelns gewinnt immer mehr an Zuspruch und findet sich bereits in vielen Bereichen unseres Lebens wieder. Mittlerweile führen sowohl Stakeholder-Interessen und der Effizienzgedanke als auch gesetzliche Änderungen dazu, dass sich Unternehmen für eine nachhaltige Wirtschaftsweise entscheiden. Wichtig ist hierbei, dass Nachhaltigkeit nicht als nervige Floskel zurückbleibt, sondern als neues Konzept und Chance für die Unternehmen verstanden wird. Nachhaltigkeit ist ein Querschnittsthema und infolgedessen für ein Unternehmen auf mehreren Ebenen relevant. Auf inhaltlicher Ebene sollte der Fokus neben Umweltthemen (E – Environment) auch auf sozialen Aspekten (S – Soziales) und den dahinterliegenden Prozessen und der Organisation (G – Governance) liegen. Eine erfolgreiche Umsetzung des „ESG“-Konzeptes erfordert eine breite Einbindung der verschiedenen Unternehmensbereiche und Stakeholder. Nachhaltigkeitsmanagement lässt sich in die Unternehmensstruktur Schritt für Schritt erfolgreich einbetten. Mit den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der United Nations stets im Hinterkopf, können zielgerichtet der Status quo des Unternehmens festgestellt, Potenziale eruiert, Ziele und Strategien festgelegt sowie ein Maßnahmenplan umgesetzt werden. Um langfristig Wirkung zu erzielen, versteht sich diese Implementierung als kontinuierlicher Prozess. Durch ein fortlaufendes Monitoring und die Evaluierung von Maßnahmen ergeben sich meist neue Potenziale, die zu neuen Lösungen führen.

Herausforderungen annehmen und Chancen ergreifen
Das Thema ist breit und kann oftmals bedrohlich und überwältigend wirken. Wichtig für die erfolgreiche Umsetzung sind eine strukturierte Herangehensweise und Unterstützung durch fachliches Know-how.

FAQ

Wie kann ich als Steuerberater:in von dem Thema ESG profitieren?
Kaum eine/r unserer Klient:innen kann die Chancen überblicken, die das Thema ESG bietet. Das betrifft einerseits finanzielle Chancen durch Steuererleichterungen, Förderungen für nachhaltiges Wirtschaften usw., andererseits aber auch das Potenzial, nachhaltiges Wirtschaften und entsprechende Kommunikation darüber in einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerber:innen umzuwandeln und damit auch einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Stabilität des Unternehmens zu leisten. Die strukturierte Beschäftigung mit Unternehmensrisiken und internen Prozessen sowie die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen leistet hiermit auch einen Beitrag zum Qualitätsmanagement und zur Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Daraus ergibt sich für die Steuerberater:innen ein enormes Beratungspotenzial. Durch Kooperation mit Nachhaltigkeitsspezialist:innen beweisen Sie Ihren Klient:innen, dass Sie als Steuerberater:in in der Lage sind, neue Themen in zeitgemäßer Art gemeinsam mit Expert:innen aus neuen Themenfeldern zu adressieren und neue Geschäftschancen für Ihre Klient:innen zu erkennen und durch Moderation von Expert:innen-Teams zu wirtschaftlichen Erfolgen zu führen.

Wie kann ich mit Nachhaltigkeit Mitarbeiter:innen finden und halten?
Ein zentraler Themenbereich im ESG-Management sind die eigenen Mitarbeiter:innen. Themen wie Weiterbildungsmöglichkeiten, Fair Pay, Feedbackkultur, flexible Arbeitszeitmodelle, Ergonomie am Arbeitsplatz, Teambuilding etc. sollten hier nicht ausgelassen werden. Gleichzeitig sollte der gesamte Nachhaltigkeitsprozess von der Führungsebene unterstützt und partizipativ gestaltet werden. Wer sich verstanden fühlt, die Ziele nachvollziehen und sich einbringen kann, ist motiviert und fühlt sich mit dem Unternehmen enger verbunden. Interviews mit Mitarbeiter:innen stellen ein wesentliches Element von Nachhaltigkeitsberatungen dar. Unsere Erfahrung zeigt, dass Prozesse mit Teamengagement auch in ihrer Wirkung am nachhaltigsten sind und das partizipative Element einen wesentlichen integrativen Faktor auf Unternehmensebene und ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiter:innenbindung und Reduktion von Fluktuation darstellt. Besonders für die junge Generation ist neben der Flexibilität am Arbeitsplatz auch die Identifikation mit dem Unternehmen zentral. Ein nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen ist modern, verantwortungsvoll und zukunftsfähig, ein klarer Faktor für Employer Branding – und damit ein wesentlicher Faktor für zeitgemäßes Recruiting.

Wie kann ich mit ESG meine Unternehmensrisiken reduzieren?
Nachhaltigkeit bedeutet Zukunftsfähigkeit. Es gilt das eigene Geschäftsmodell und äußere Risikofaktoren zu hinterfragen und darauf zu reagieren. Wer Risiken rechtzeitig erkennt und darauf proaktiv reagiert, kann diese in Potenziale umwandeln.

Was hat ESG mit Marketing zu tun?
„Tue Gutes und sprich darüber“ – gehen Sie mit gutem Beispiel voran und nehmen Sie andere auf Ihrem Weg mit. Authentische und transparente Kommunikation über Nachhaltigkeitsengagement schafft Vertrauen, hilft Reputationsrisiken zu reduzieren und das Image zu verbessern. Zunehmend wichtig wird auch das Erkennen von und die Distanz zu Greenwashing. Damit gewinnen Sie gehaltvolle Inhalte für Ihre Unternehmenskommunikation.

Was kann ein Steuerberatungsunternehmen zur Nachhaltigkeit beitragen?
Unternehmen jeglicher Branche und Größe können ihren ökologischen Fußabdruck reduzieren, sozialen Mehrwert schaffen und ihre Unternehmensprozesse im Sinne der Nachhaltigkeit optimieren. Auch Dienstleistungsunternehmen können mit der Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagements Verantwortung übernehmen und einen Beitrag leisten. Mit positivem Beispiel voranzugehen, bringt nicht nur interne positive Effekte und einen Mehrwert für Umwelt und Gesellschaft, sondern stützt Sie mit Erfahrungen und Know-how, welche Sie an Ihre Klient:innen weitergeben können.

Warum spielen Steuerberatungsunternehmen eine wichtige Rolle in der Transformation unserer Wirtschaft?
Steuerberater:innen nehmen eine besondere Rolle als Stakeholder und Multiplikatoren ein. Sie haben ein enges Verhältnis mit ihren Klient:innen und stehen für Vertrauen. Dies birgt einen enormen Hebeleffekt. Sie können einen großen Impact erzielen, indem Sie Ihre Klient:innen über das Thema informieren und dabei unterstützen, sich nachhaltig auszurichten.

Warum sollte sich jede/r Geschäftsführer:in/Vorstand/Aufsichtsrat/rätin mit ESG beschäftigen?
Im eigenen Interesse – und im Interesse seines/ihres Unternehmens. Management und Aufsichtsrat tragen explizit die Verantwortung für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsvorschriften. Bewusste Falsch- oder Nichtangaben können sogar als Bilanzdelikt strafrechtliche Konsequenzen haben. Kein Risiko ohne Chance. Wer den anderen einen Schritt voraus ist, kann einen wertvollen Wettbewerbsvorteil erlangen – wie die Tausenden von Unternehmen, die sich schon bisher „freiwillig“ mit Nachhaltigkeitsthemen beschäftigt haben, beweisen.

Das Thema betrifft Großunternehmen, warum sollte ich als KMU aktiv werden?
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, unabhängig von der Branche und Größe, nachhaltiger werden. Insbesondere Unternehmen, die private Kund:innen haben (B2C), können sich als Vorreiter für ESG-Themen Wettbewerbsvorteile verschaffen. Aber auch Geschäftskund:innen (B2B) suchen verstärkt nach Lieferant:innen, die Umwelt- und Sozialrisiken minimieren. Durch ein erfolgreiches Nachhaltigkeitsmanagement erlangt Ihr Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil und die Kundenzufriedenheit bzw. -loyalität erhöht sich.

Wo sollte das Thema Nachhaltigkeit im Optimalfall angesiedelt werden?
Wer ist dafür verantwortlich? Es sollte eine hauptverantwortliche Person oder Abteilung geben. Diese sollte mit allen anderen Abteilungen im Austausch stehen, da es sich um eine Querschnittsmaterie handelt, welche sich durch alle Unternehmensbereiche zieht. Eine klare Ansprechperson im Unternehmen erleichtert die Analyse des Status quo (Sammeln von Daten), spart Zeit und damit Projektkosten.

Das Thema ESG ist so groß, wo soll man überhaupt anfangen?
Der erste Schritt ist es, interne Kapazitäten zu schaffen und Verantwortlichkeiten zu definieren. Eine Bestandsanalyse inklusive Wesentlichkeits- und Stakeholderanalyse sollten folgen. Das ist die Basis zur Definition einer Strategie und für geeignete sowie realistische Nachhaltigkeitsziele. Eine Roadmap mit operativen Maßnahmen ist dann die Grundlage für die Umsetzungsphase. Wichtig ist, dass das Thema als kontinuierlicher Verbesserungsprozess angelegt wird – siehe Abbildung Kreislauf.

Warum ist fachliches Know-how im ESG-Bereich wichtig?
Nachhaltigkeit erfolgreich in das Unternehmen zu implementieren, erfordert Fachwissen und Erfahrung. Holen Sie sich Unterstützung in das Team oder externe Unterstützung von außen.

Macht es Sinn, einen („freiwilligen“) Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, auch wenn ich gesetzlich nicht dazu verpflichtet bin?
Es macht Sinn, einen Nachhaltigkeitsbericht auf freiwilliger Basis zu erstellen. Eine zukünftige Erweiterung der rechtlichen Vorschriften für Unternehmen ist nicht auszuschließen. Des Weiteren nimmt das Interesse der Stakeholder am ESG-Bereich stets zu und ist vermehrt für Investitionsentscheidungen ausschlaggebend. Ein Nachhaltigkeitsbericht kann Ihr Engagement nach außen kommunizieren. Außerdem stellt es in jedem Fall eine Maßnahme dar, die dem Unternehmen dabei hilft, den Überblick zu den eigenen Nachhaltigkeitsleistungen darzustellen. Besonders bei Kund:innen – sei es im B2B-, sei es im B2C-Bereich – können Sie mit Nachhaltigkeitsberichten punkten. Auch immer mehr Banken verlangen von den Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte.

Warum hilft mir ein Nachhaltigkeitsbericht für meine Finanzierung bei der Bank?
Die Banken sind dazu verpflichtet, den Anteil ihrer „grünen“ Aktivitäten zu veröffentlichen. Zu den Aktivitäten gehören etwa Wohnbaudarlehen, Auto- und Konsumkredite. Viele Banken verlangen bereits von Unternehmen, die nicht „nachhaltig“ sind, höhere Zinsen oder geben gar keine Finanzierungen mehr.

Gibt es einen Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung?
International ist die „Global Reporting Initiative“ (GRI) der anerkannte und etablierte Standard für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte. Der Standard dient als Orientierungshilfe und unterstützt die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen. Von der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffene Unternehmen müssen sich zukünftig an einen neuen Standard – die „ESRS“ – halten (siehe Glossar).

Glossar

Was ist die Taxonomie-Verordnung?
Die Taxonomie-Verordnung der EU aus 2020 ist ein wichtiger Schritt zur nachhaltigen Umgestaltung der Wirtschaft. Sie legt sechs Umweltziele fest. Nur solche Aktivitäten sind „grün“, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines dieser Ziele leisten, ohne eines der anderen Ziele dabei erheblich zu beeinträchtigen (do no significant harm, DNSH). Wesentliches Ziel der Verordnung ist, Investorengelder in die Richtung grüner Aktivitäten zu lenken (Aktienkäufer:innen, Sparende, Kreditnehmer:innen etc). 2021 hat die EU solche Aktivitäten aufgelistet. Insgesamt decken diese 40% der Aktivitäten der börsennotierten Unternehmen und 80% der europäischen direkten Treibhausgasemissionen ab. Ebenfalls 2021 hat dann die EU börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen dazu verpflichtet, Angaben zur Nachhaltigkeit in ihre Berichterstattung aufzunehmen. In einem ersten Schritt mussten für 2021 die Umsätze, Investitionen (CapEx) und bestimmte Betriebskosten (OpEx) in taxonomiefähig und nicht taxonomiefähig aufgeteilt werden. Seit 2022 müssen die betroffenen Unternehmen Angaben veröffentlichen, welcher Teil von den taxonomiefähigen Aktivitäten taxonomiekonform ist.

Was sind die Umweltziele?

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Was bedeutet „do no significant harm“ (DNSH)?
Aktivitäten von Unternehmen zur Erreichung eines der sechs Umweltziele sind nur taxonomiefähig, wenn sie nicht gleichzeitig ein anderes dieser Ziele erheblich beeinträchtigen.

Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive der EU legt einen Fahrplan für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von börsennotierten Unternehmen, Banken und Versicherungen sowie sonstigen großen Unternehmen (Jahresumsatz > 40 Mio., Bilanzsumme > 20 Mio., mehr als 250 Mitarbeiter:innen) fest. Die Berichterstattung erfolgt erstmals 2025 (für NFRD-pflichtige Unternehmen) bzw. 2026 für alle großen Unternehmen. Die CSRD geht von den Umweltzielen der Taxonomie-Verordnung aus, erweitert die Angabepflichten aber ganz wesentlich. Umfasst sind nicht nur Angaben zu den Umweltzielen, sondern auch zu sozialen Themen und zur Compliance (ESG, environmental-socialgovernmental). Es kommt nicht nur darauf an, welche Wirkung (impact) externe Faktoren auf das Unternehmen haben (Risikodarstellung und -bewertung), sondern auch auf die Auswirkungen, die die Aktivitäten des Unternehmens auf die Umwelt haben (Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, outside in – inside out). Die Berichterstattung muss sich auf kurz-, mittel- und langfristige Aspekte beziehen, qualitative und quantitative Angaben enthalten und die Wertschöpfungskette einbeziehen. Eine Präzisierung der in der CSRD enthaltenen Grundsätze erfolgt mit „delegierten Rechtsakten“ (Ausführungsverordnungen, diese gibt es derzeit zu den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“).

Was ist die Green Asset Ratio (GAR)?
Die Green Asset Ratio ist die wesentlichste Kennzahl von Banken als Folge der Taxonomie-Verordnung. Sie ergibt sich – leicht vereinfacht – aus dem Verhältnis der taxonomiekonformen Aktiven (Wohnungs-, Auto-, Konsumkredite, Wertpapiere, Beteiligungen etc.) zu den Gesamtaktiven. Die Veröffentlichungspflicht der Green Asset Ratio durch die Bank hat zur Folge, dass die Banken nachhaltige Aktivitäten zunehmend fördern – und umgekehrt, dass Kredite für nicht nachhaltige Aktivitäten oder Investments zunehmend nicht mehr oder zu schlechteren Konditionen vergeben werden. Das ist ein wesentlicher Grund dafür, dass von den Nachhaltigkeitsvorschriften der EU schon jetzt nicht nur die großen Unternehmen, sondern auch KMUs, ja sogar auch Private betroffen sind.

Was sind die ESRS?
Die European Sustainability Reporting Standards helfen bei der Konkretisierung der CSRD, indem sie ins Detail gehen und genau festlegen, was die Unternehmen zu den drei ESG-Themenbereichen Umwelt, Soziales und Governance angeben müssen. Dazu gibt es eine eigene Arbeitsgruppe aus Expert:innen (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG). Derzeit sind 12 Standards im Entwurf fertig und sollen noch vor Sommer 2023 von der EU beschlossen werden (siehe Tabelle Seite 14).

Was ist tagging?
Die EU schreibt vor, dass sämtliche Pflichtangaben, speziell auch im Nachhaltigkeitsbereich (CSRD), in einem bestimmten Datenformat vorgelegt werden müssen (European Single Electronic Format). Tagging ist die – im Regelfall enorm aufwändige – Übertragung der Informationen in dieses Format.

Was sind Datenpunkte?
Im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind darunter qualitative und quantitative Pflichtangaben zu verstehen. Diese ergeben sich aus den Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Alleine die derzeit vorliegenden 12 Entwürfe enthalten 1.144 Datenpunkte.

Was sind Scope 1/Scope 2/Scope 3- Emissionen?
Diese Begriffe gab es schon lange vor den EU-Verordnungen zum Green Deal. Angaben dazu finden sich in fast jedem (auch „freiwilligen“) Nachhaltigkeitsbericht. Scope 1: umfasst alle direkten Treibhausgas-Emissionen, wie direkt in Unternehmensimmobilien verbrauchte Pri - märenergieträger (Erdgas, Heizöl, Benzin, Diesel etc.), und den mit Verbrennungsmotor betriebenen Fuhrpark. Scope 2: umfasst die indirekten Treibhausgas-Emissionen, die aus der Erzeugung der beschafften Energie resultieren. Die CO2-Emissionen entstehen durch verbrauchte Sekundärenergieträger wie Strom, Fernwärme oder Kühlungsenergie in Gebäuden sowie in Elektrofahrzeugen. Scope 3: umfasst sonstige indirekte Treibhausgas-Emissionen, die schwerpunktmäßig mit der Unternehmenstätigkeit verbunden sind. Die Scope 3- Emissionen betreffen die vor- und nachgelagerten Bereiche der unternehmerischen Wertschöpfungskette (Kund:innen, Lieferant:innen, Geschäftsreisen, Mitarbeiter:innen).

Erscheinungsdatum:

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