Klaus Hübner über die Zukunft des digitalisierten Workflows.
Industrie 4.0. mit digital vernetzten Systemen und nahezu selbstorganisierten Produktionsstätten – keine Frage, unsere Wirtschaft befindet sich in einem fundamentalen Umbruch. Sowohl die Digitalisierung der Schnittstellen zum Klienten als auch die kanzleiinternen Prozesse bieten für uns Wirtschaftstreuhänder eine Möglichkeit, die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, effizienter zu werden und damit letztendlich die Ertragskraft zu halten oder zu steigern. Die Umstellung der Kanzleiabläufe auf einen digitalisierten Workflow steht jedoch für sehr viele Kanzleien noch bevor. Lediglich 1% der Respondenten unserer OnlineUmfrage „Workflow-Digitalisierung in der Kanzlei“ kann festhalten: „Unsere Kanzlei ist voll digitalisiert.“ Die Umfrage, die wir im Juni an insgesamt 3.761 selbständige Mitglieder ausgeschickt haben, zeigt noch andere interessante Ergebnisse: 90,97% der insgesamt 733 Teilnehmer sind der Meinung, dass sich ihre Steuerberatungskanzlei durch die Digitalisierung stark verändern wird bzw. sich bereits stark geändert hat. Und ebenfalls über 90% schätzen die Akzeptanz ihrer Klienten für die Digitalisierung als hoch ein.
Die Umstellung steht für viele noch bevor. Lediglich ein Prozent der Respondenten unserer Online-Umfrage „Workflow-Digitalisierung in der Kanzlei“ kann festhalten: „Unsere Kanzlei ist voll digitalisiert.“
Weitere zentrale Aussagen der online-Umfrage waren:
- „Gerade für kleine Kanzleien ist dieses Thema sehr wichtig.“
- „Zusammenarbeit mit den Banken im Bereich der Digitalisierung ist notwendig.“
- „Betriebswirtschaftliche Beratung wird (für Steuerberater) wichtiger.“
- „Die KWT sollte die Dringlichkeit der Umsetzung noch stärker hervorheben, die erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung wird mit über den Kanzleierfolg entscheiden.“
Die Umfrage stellt somit auch einen klaren Auftrag der Kollegenschaft an die KWT dar, beim Projekt Digitalisierung weiter zu unterstützen. Ich versichere Ihnen, wir werden auch im Präsidium in Zukunft dem Thema Digitalisierung Priorität einräumen. Ein Großteil der Antwortenden wünscht sich entsprechende Aus- und Weiterbildungsangebote zur Digitalisie rung und die WT-Akademie hat bereits darauf reagiert: Ich freue mich ankündigen zu können, dass unsere Akademie ab November entsprechende Seminare anbieten wird. Entscheidend für den erfolgreichen Prozessverlauf ist die Praxis, laut unserer Umfrage wird von der KWT Unterstützung auch beim Auftreten gegenüber Anbietern, in der Vernetzung mit Kollegen gleicher Anbieter sowie in der Projektbegleitung erwartet. Wir haben daher nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten KWT-Digitalisierungsprojekts eine Case Study II gestartet, an der 26 Kanzleien teilnehmen. Der Kickoff fand im August 2016 statt, das Projekt wird von September 2016 bis Mai 2017 laufen. Sie alle können von diesen Erfahrungen profitieren. Über die Fortschritte der Projektgruppe werden Sie im KWT-Update auf dem Laufenden gehalten. Danke an Martin Bernardini, Vorsitzender des Zukunftsausschusses, und Vizepräsident Thomas Kölblinger für ihr Engagement bei diesem wichtigen Projekt.
APRÄG verabschiedet
Nach dem Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz wurde im Juni das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz (APRÄG) verabschiedet. Der KWT ist es gelungen, wesentliche Anliegen des Berufsstands erfolgreich in den Gesetzwerdungsprozess einzubringen. So konnte eine Verlängerung der Frist für die personenbezogene Rotation sowohl für Gesellschaften von öffentlichem Interesse als auch für fünffach große Gesellschaften von fünf auf sieben Jahre erreicht werden, die Cooling-Off-Periode wurde mit drei Jahren festgesetzt. Damit konnte ein „gold plating“ bei den internen Rotationsfristen erfolgreich verhindert werden. Für diese erfolgreichen Verhandlungen gilt mein Dank Aslan Milla, Vorsitzender des BG-A, und Vizepräsident Herbert Houf
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