Novelle. Mit der WTBG-Novelle 2017 haben sich Prüfungsverfahren für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer grundlegend verändert. Hier werden in einem ersten Teil die neuen Verfahren dargestellt. Von Klaus Gaedke
Mit 1. Juli 2017 ist eine umfangreiche WTBG-Novelle in Kraft getreten, die wesentliche Änderungen im Prüfungsverfahren für StB und WP bringt. Bereits 2013 hat der Berufsanwärter- Ausschuss der KWT Vorschläge zur Änderung des Prüfungsverfahrens formuliert. Erfreulicherweise wurden viele der Forderungen bei der Umsetzung der neuen Prüfungsordnung berücksichtigt. Konkretisiert werden die neuen Prüfungsverfahren in einer Verordnung, die sich derzeit im Begutachtungsstatus befindet und am 1. Oktober 2017 in Kraft treten soll. Wie sieht das neue Prüfungsverfahren aus? Neu ist, dass die Prüfungsverfahren zum StB bzw. WP voneinander abgekoppelt und damit die Berechtigungsumfänge der beiden Berufsgruppen zueinander abgegrenzt sind. Zukünftig ist es möglich, Wirtschaftsprüfer zu werden, ohne die StB-Fachprüfung abzulegen. Wer beide Berufsbefugnisse erwerben möchte, hat durch den modulartigen Aufbau der Prüfungsteile nur noch die ergänzenden Spezialprüfungen abzulegen.
Zulassung zur Prüfung
Zur jeweiligen Fachprüfung ist zugelassen (§ 13 Abs. 4 WTBG), wer ein Fachstudium erfolgreich absolviert hat und mind. 1,5 Jahre als Berufsanwärter bei einem Berufsberechtigten tätig war. Voraussetzung für die öffentliche Bestellung zum StB oder WP ist neben der erfolgreich abgelegten Fachprüfung eine dreijährige Praxiszeit als Berufsanwärter; davon entweder eine mindestens zwei Jahre umfassende hauptberufliche steuerberatende Tätigkeit in Österreich oder eine hauptberufliche wirtschaftsprüfende Tätigkeit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Die Fachprüfung besteht aus je vier schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Für die Absolvierung der schriftlichen Fachprüfungen sollen je zwei Prüfungstermine pro Fach pro Kalenderjahr stattfinden. Diese sind bis zum 30.6. eines Jahres für das nächstfolgende Kalenderjahr bekannt zu geben. Aus derzeitiger Sicht sollen die Fachprüfungen Betriebswirtschaftslehre, Rechnungslegung und Rechtslehre für StB und WP an jeweils einem Prüfungstag abgehalten werden, das Gleiche gilt für die Fachprüfungen Abgabenrecht (StB) und Abschlussprüfung (WP), welche jeweils in zwei Partialen abzuhalten und nach drei Stunden für eine Pause von max. einer Stunde zu unterbrechen sind. Die Prüfungskandidaten haben sich somit auf drei Prüfungstage vorzubereiten. Die mündliche Prüfung hat sich nicht verändert. Sie dauert mindestens eine und höchstens zwei Stunden je Prüfungskandidat und ist mit höchstens drei Prüfungskandidaten gleichzeitig abzuhalten. Nicht bestandene Prüfungsteile können wiederholt werden, ohne dass bestandene Prüfungsteile davon betroffen sind. Zukünftig sollen die mündlichen Prüfungen per Mitschnitt aufgenommen und zehn Jahre aufbewahrt werden. Der neue Modus soll im Herbst 2017 in Kraft treten, sodass Prüfungskandidaten bereits ab dann im neuen Verfahren starten können. Für jene Berufsanwärter, die sich bereits im Prüfungsverfahren befinden, enthält eine gesonderte Verordnung umfassende Anrechnungsbestimmungen. Im zweiten Teil werden die Prüfungsinhalte der einzelnen Fachprüfungen näher beschrieben werden.
Erscheinungsdatum: