NEUERUNGEN. Unsere Akademie ist ein wesentlicher Grundstein für den Erfolg unseres Berufsstands. Von Klaus Hübner
Seit Inkrafttreten unseres neuen Berufsrechts vergangenen Herbst sind die Zulassungen zu den Fachprüfungen um 8 Prozent gestiegen. Zur letzten Abschlussprüfer-Prüfung im Mai, also zur „klassischen WP-Prüfung“, sind 62 Kandidaten angetreten, fast doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten wie im Vorjahr. Unsere Rechnung, mit einem modernen, flexiblen und international angepassten Prüfungsmodell wieder mehr Nachwuchs zu begeistern, ist aufgegangen. Dass wir diese Nachfrage bewältigen können, geht zu einem guten Teil auf das Konto unserer Akademie, die rasch auf die neue Prüfungsordnung eingegangen ist und bereits im vorigen Herbst entsprechende Zusatzkurse angeboten hat. Die Akademie ist ein wesentlicher Grundstein für den Erfolg unseres Berufsstands. Die mittlerweile über 350 Experten, allesamt ausschließlich Topexperten aus der Branche, dem Finanzministerium und von Universitäten, sorgen dafür, dass die Aus- und Weiterbildung höchstaktuell und nahe an der Praxis dran ist. Wer sich die aktuellen Kurse anschaut, findet zu jedem aktuellen Thema, das unseren Berufsstand beschäftigt, einen entsprechenden Kurs – von den Anti-Geldwäsche-Bestimmungen über die Digitalisierung bis hin zu aktuellen Steuerrechtsfragen. Seit einigen Jahren arbeitet die Akademie mit der Universität Wien und der WU Wien zusammen und bietet drei Universitätslehrgänge an, die alle sehr gut angenommen werden. Für den Internationalen Steuerrecht-Lehrgang an der WU Wien bewerben sich sogar Kandidaten aus China, Brasilien und Australien. Unsere Akademie ist eine Erfolgsstory: Gestartet 1992 mit rund 7.000 Kursbesuchern und einem Umsatz von knapp einer Mio. Euro, organisiert sie heute für mehr als 72.000 Teilnehmer jährlich (Umsatz 12 Mio. Euro) höchst erfolgreich die gesamte Aus- und Weiterbildung für den Berufsstand.
Öffnung für externe Kunden
Ein weiterer Expansionsschritt wird in diesem Herbst gesetzt – vorerst in Kärnten. Die Akademie wird die Basiskurse für Kanzleiangestellte auch für externe Mitarbeiter aktiv anbieten. Diese Entscheidung wurde intern diskutiert, schließlich haben drei Argumente den Ausschlag für eine „Öffnung“ gegeben. 1. Effizientere Zusammenarbeit mit Ihren Klienten: Je besser die Angestellten Ihrer Klienten ausgebildet sind, desto mehr profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter in der täglichen Zusammenarbeit. So ersparen Sie sich langwierige, teure und meist nicht verrechenbare Korrekturarbeiten, wenn Sie und Ihre Mitarbeiter von den Klienten korrekte Unterlagen erhalten. 2. Expertise wird sichtbarer: Mit der Öffnung der Akademie für externe Kursteilnehmer wird unser fachliches Knowhow einem breiteren Kundenkreis bekannt. Wir können uns damit noch besser in allen Steuerfragen positionieren. 3. Eine höhere Nachfrage steigert das Angebot: Schließlich ermöglicht die Teilnahme externer Mitarbeiter die Durchführung von Kursen und verhindert damit, dass einzelne Seminare aufgrund zu geringer Anmeldezahlen abgesagt werden müssen.
Bewegung in der Steuerstrukturreform
Unsere Akademie wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle für unseren Berufsstand einnehmen. Die Regierung diskutiert so ernsthaft wie schon lange nicht mehr über umfassende Steuerstrukturreformen. Unsere langjährigen Forderungen hinsichtlich Vereinfachungen – allen voran im EStG und in der Lohnverrechnung – werden derzeit ja in der Öffentlichkeit verhandelt und wir bringen unsere Expertise auch in den politischen Meinungsbildungsprozess aktiv ein. Es bleibt abzuwarten, in welchem Ausmaß unsere zahlreichen Vorschläge auch politisch umgesetzt werden können.
Unsere Akademie ist eine Erfolgsstory: Gestartet 1992 mit rund 7.000 Kursbesuchern, organisiert sie heute 72.000 Teilnehmende jährlich.
Geldwäscheprävention: Kammeraufsicht
Zum Schluss noch ein wenig erfreuliches Thema, über das ich Sie informieren möchte. Das WTBG 2017 verpflichtet die Kammer, die Einhaltung der sogenannten Geldwäscheprävention- Sorgfaltsmaßnahmen risikobasiert zu beaufsichtigen und Verstöße – mit teils gravierenden Strafdrohungen – zu verfolgen. Freude haben wir damit keine, aber wir wollten verhindern, dass eine externe, nicht mit unserem Berufsstand vertraute Behörde überschießend agiert. Die Beaufsichtigung beinhaltet auch die aktive Kontrolle der Kanzleien durch die Kammer. Bisher war ein Tätigwerden nur bei Verdacht auf einen Verstoß und entsprechende Information an die Kammer möglich. In der Kammer wird dafür ein gesetzlich verpflichtender Ausschuss zuständig sein, der sich bereits konstituiert und seine Arbeit aufgenommen hat. Wir haben geplant, uns bis Ende des Jahres mittels elektronischer Fragebögen an Sie zu wenden, um einen Überblick über die im Berufsstand gesetzten Maßnahmen zu erhalten und weitere Informationen über die Kanzleistrukturen zu bekommen – dies ist in Hinblick auf die risikobasierte Durchführung der Aufsicht erforderlich. Mit einzelfallbezogenen Prüfungen, gegebenenfalls auch vor Ort durch Berufskollegen, ist erst im kommenden Jahr zu rechnen.
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