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Ausgabe 03/2023

Bio-Obstbau aus Lieberhaberei

PRAXIS. Aktuelle Steuertipps. Von Klaus Wiedermann

Widerruf der Steuerberater Berufsbefugnis bei Verurteilung im Ausland
Die Entscheidung der KSW für einen Widerruf der Steuerberater-Berufungsbefugnis mangels „besonderer Vertrauenswürdigkeit“ ist auch im Fall einer Verurteilung des Steuerberaters durch ein ausländisches Gericht gerechtfertigt. VwGH 21.2.2023, Ra 2019/04/0114

Sprachkurs im Ausland
Die Kosten des Englisch-Kurses in London im Ausmaß von knapp 21 Stunden/ Woche ist bei einer Steuerberater-Berufsanwärterin als Werbungskosten abzugsfähig, da sie im Beruf Englisch verwendet. Reisekosten, Tages- und Nächtigungsgelder sind aufgrund der deutlich unter 40 Stunden/Woche liegenden Kurszeiten steuerlich unbeachtlich. BFG 2.2.2023, RV/7100823/2015

Bio-Obstbau als Liebhaberei
Die Bewirtschaftung von 1,2 Hektar mit Obstbäumen führt zur Einkunftsquellenvermutung. Ist ein Gesamtgewinn erst nach 45 Jahren darstellbar, wenn der Bf 95 Jahre alt ist, ist dennoch ab Beginn der Tätigkeit von Liebhaberei auszugehen. BFG 6.2.2023, RV/7100635/2018

Steuerlich nicht anerkannter Zuwendungsfruchtgenuss
Der Vater räumt seinem Sohn ein Fruchtgenussrecht an einer bereits vermieteten Liegenschaft ein. Ist der bestehende Vertrag für den Bestandgeber unkündbar und entfaltet der Sohn daher keine eigene Bewirtschaftungstätigkeit, sind die Einkünfte weiterhin dem Vater zuzurechnen. BFG 23.5.2023, RV/3100801/2016

Keine steuerliche Anerkennung einer stillen Gesellschaft mit einem Arbeitnehmer
Der Betriebsinhaber schließt mit seinem Koch eine echte stille Gesellschaft ab, um die Bindung zu erhöhen. Da die Aufgaben des Kochs unverändert bleiben und dieser keinen Einfluss auf die Geschäftsführung hat, sind die „Gewinnanteile“ Lohnbestandteil. BFG 7.12.2022, RV/4100528/2016

„Schenkung“ an die eigene GmbH
Der Gesellschafter einer GmbH „schenkt“ dieser eine bebaute Liegenschaft. Die GmbH ist vor und nach dieser Übertragung überschuldet und laut Beschwerdeführer nach der Schenkung nicht mehr wert als vorher. Steuerlich liegt dennoch ein ImmoESt-pflichtiger Tausch zum gemeinen Wert vor (§ 6 Z 14 lit b EStG). BFG 16.2.2023, RV/5100501/2020

„Bedingter“ Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung betreffend Umsatzsteuer
Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem BFG kann auch für den Fall, dass das BFG die Haftung des Geschäftsführers für die Umsatzsteuer der GmbH nicht aufhebt, wirksam beantragt werden. Im Anwendungsbereich des Unionsrechts führt die Unterlassung einer – wenn auch nur bedingt – beantragten mündlichen Verhandlung ohne weitere Voraussetzungen zur Aufhebung des Erkenntnisses des BFG durch den VwGH. VwGH 22.3.2023, Ra 2022/13/0113

Herstellerbefreiung und Vermietungsabsicht
Laut VwGH steht die Herstellerbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 2 EStG nicht zu, wenn eine ernsthafte Vermietungsabsicht aufgrund der Beauftragung eines Maklers und aufgrund von Inseratenschaltungen nachgewiesen werden konnte und negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorlagen, weil letztlich doch keine Mieteinnahmen jemals erzielt wurden. Wenn eine Immobilie in den letzten 10 Jahren vor dem Verkauf zur Erzielung positiver oder negativer Einkünfte verwendet wurde, steht nämlich keine Herstellerbefreiung zu. VwGH 19.10.2022, Ro 2020/15/0017

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