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Ausgabe 03/2023

Qualität im Wandel

ABSCHLUSSPRÜFUNG. Über die neue KSW-PRL 2022 – Verordnung der KSW zur Durchführung prüfender Tätigkeiten. Von Peter Kopper-Zisser

Die neuen internationalen Regelungen zum Qualitätsmanagement ISQM 1 und ISQM 2 lösen den bisherigen Standard ISQC 1 ab und erfordern eine Anpassung der lokalen gesetzlichen Bestimmungen. Die neue KSW-PRL 2022 (Verordnung der KSW zur Durchführung prüfender Tätigkeiten) wurde ins Leben gerufen und löst die bisherige Version mit 1. Jänner 2023 ab.

Wer ist betroffen?
Es sind alle Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften umfasst, die Abschlussprüfungen – KFS/ PG 1, prüferische Durchsicht – KFS/ PG 11 oder sonstige Prüfungen – KFS/ PG 13 durchführen.

Welche Fristen gilt es zu beachten?
Die Ausgestaltung und Umsetzung des neuen Qualitätsmanagementsystems (QMS) muss bis 31. Dezember 2023 erfolgen. Die erstmalige Beurteilung des QMS sollte bis 31. Dezember 2024 durchgeführt werden.

Was beinhaltet die neue KSW-PRL?
Grundsätzlich hat sich die Herangehensweise geändert. Man folgt nun einem Konzept des aktiven und iterativen Qualitätsmanagements anstatt einer Qualitätssicherung. Das zukünftige QMS umfasst nun acht Komponenten, in welchen jeweils Qualitätsziele definiert werden: 

  • Risikobeurteilungsprozess 
  • Steuerung und Führung
  • Relevante berufliche Verhaltensanforderungen
  • Annahme und Fortführung
  • Auftragsdurchführung
  • Ressourcen 
  • Information und Kommunikation
  • Überwachung und Verbesserung

Neu ist der Risikobeurteilungsprozess, in dem Qualitätsziele des Prüfungsbetriebes definiert und qualitätsgefährdende Risiken (z.B.: fehlende zeitliche und fachliche Ressourcen, unklare Verantwortlichkeiten, hohe Fluktuation etc.) identifiziert und beurteilt werden müssen. Die Steuerung und Führung zielt auf eine entsprechende Qualitätskultur und ein adäquates Qualitätsumfeld auf Ebene der Leitung des Prüfungsbetriebes ab. Prinzipiell müssen ein QM-Verantwortlicher (dies muss jedenfalls ein Wirtschaftsprüfer in der Rolle als Leiter des Prüfungsbetriebes sein) und ein QMBeauftragter (operative Verantwortung für das QMS) benannt werden. Die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen stellen grundsätzlich auf das WTBG 2017, das Unternehmensgesetzbuch und die AP-VO ab. In § 8 KSW-PRL 2022 werden übergeordnete Kriterien für die Mandantenannahme und -fortführung sowie die Auftragsstruktur eines Prüfungsbetriebes als Qualitätsziele festgelegt. Diese hängen von Art und Komplexität des Auftrages sowie den jeweiligen Kompetenzen der Prüfungsorganisation ab. Ein zentraler Punkt für die Durchführung prüfender Tätigkeiten stellt die Komponente Auftragsdurchführung dar. Es müssen Anforderungen festgelegt werden, welche durchgehend qualitativ hochwertige Prüfungstätigkeiten sicherstellen sollen. Schlagwörter wie kritische Grundhaltung, pflichtgemäßes Ermessen, Anleitung und Überwachung der Arbeiten des Prüfungsteams sind wie bisher verankert. Risiken können hier sein: fehlende bzw. lückenhafte Kontrolle der Arbeiten des Prüfungsteams, fehlendes Fachpersonal, Zeitdruck zur Abwicklung einer Abschlussprüfung oder vollständige Dokumentationen. Im Rahmen des Aufbaus des QMS ist auch auf das Vorhandensein und die Sicherung von fachlichen, zeitlichen und technologischen Ressourcen einzugehen. So stellen Personalmangel, eine unzulängliche Prüfungssoftware oder veraltete Fachliteratur mögliche Risiken für die Sicherung eines notwendigen Qualitätslevels in der Prüfung dar. Eine angemessene Kommunikation bzw. ein Informationssystem im Prüfungsbetrieb ist erforderlich. Ein mangelnder Informationsaustausch kann zu fehlerhaften Entscheidungen oder Auftragsannahmen führen, die ein wesentliches Risiko für den Prüfungsbetrieb darstellen können, z.B.: eine unzulängliche Auftragsannahme oder ein fehlendes Kick-off-Meeting im Prüfungsteam. Um einen iterativen und interagierenden Ablauf aller Komponenten zu schaffen, ist ein Überwachungs- und Verbesserungsprozess zu implementieren. Neu ist die Verpflichtung einer Beurteilung des QMS einmal im Jahr. Hieraus sind Schlussfolgerungen abzuleiten und erforderlichenfalls Anpassungen im bestehenden QMS vorzunehmen, sofern die Qualitätsziele nicht erreicht werden.

Erscheinungsdatum:

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