Klaus Hübner über: Die neue Regierung hat ihr Arbeitsprogramm mit einem Belastungspaket gestartet. Umso dringender sind jetzt die notwendigen Reformen in der Verwaltung und im Steuersystem.
Das neue Jahr hat uns wie fast immer mit einem Abgabenänderungsgesetz
empfangen, das diesmal für den
Fachsenat für Steuerrecht eine besondere Herausforderung war,
musste es innerhalb von nur zwei Wochen begutachtet werden.
Mit einer profunden Stellungnahme von über 38 Seiten haben
die Fachsenatsmitglieder und die neue Vorsitzende Verena
Trenkwalder diese Bewährungsprobe mit Bravour bestanden.
Kollegin Trenkwalder hat die Funktion zu Jahresbeginn vom
Kollegen Thomas Keppert übernommen, der aus gesundheitlichen
Gründen zurückstecken musste.
Kollegin Trenkwalder und die
Mitglieder des Fachsenats haben sich
über die Begutachtung hinaus dafür
eingesetzt, dass dem Entwurf einige
Giftzähne gezogen wurden. Nach
vielen Gesprächen mit der Politik
auf Bundes- und Landesebene sind
unter anderem die ursprünglich vorgesehenen
Beschränkungen bei der
Gruppenbesteuerung oder bei den Lizenzzahlungen
doch etwas entschärft
worden. Es ist trotz aller Bemühungen nicht gelungen, die Einschränkungen
beim Gewinnfreibetrag zu verhindern, was viele
Kolleginnen und Kollegen trifft. Sogar die Wirtschaftskammer
Österreich musste bei der GmbH light die Grenzen der politischen
Einflussnahme zur Kenntnis nehmen.
Es ist schade, dass die Steuer- und Strukturreform, die sich
die neue Bundesregierung richtigerweise in ihr Arbeitsprogramm
geschrieben hat, mit einem Belastungspaket anstatt mit
Einsparungen startet.
Die Belastungen für den Wirtschaftsstandort
sind nicht zu übersehen und auch bei den höheren
Steuern auf Autos, Tabak und Sekt kann der Hinweis auf die
lenkungspolitischen Effekte kaum den Vorwurf des Abkassierens
überdecken. Man muss allerdings dazu sagen, dass aus
budgetärem Zwang jede andere Vorgangsweise fast ein kleines
Wunder gewesen wäre.
Umso wichtiger wird es sein, jetzt die strukturellen Reformen
und die Steuerreform einzufordern. Es ist erfreulich, dass
sich einige wesentliche Vorschläge aus dem unter Leitung von
Kollegen Bernhard Gröhs erstellten „Steuerreformplan 2014
bis 2018“ der Kammer der Wirtschaftstreuhänder im Arbeitsprogramm
der Bundesregierung wiederfinden. Ganz konkret
werden die Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen im
Einkommensteuerrecht und im Sozialversicherungsrecht und
die Reduzierung der Beitragsgruppen angeführt. An allen Reformen,
die die Vereinfachung betreffen, arbeiten wir gerne mit.
Wünsche der Mitglieder
Die Mitwirkung am politischen Entscheidungsprozess ist eine
der wesentlichen Funktionen der KWT als Interessensvertretung
und wird auch von den Mitgliedern vehement eingefordert.
Das ist eines der Ergebnisse einer Umfrage unter den
KWT-Mitgliedern, die wir Anfang des Jahres durchgeführt
haben. Vielen Dank an alle, die sich
der Mühe unterzogen haben, den
Fragebogen zur wirtschaftlichen Entwicklung
und den Wünsche an die
Kammer zu beantworten. Die Rücklaufquote
von mehr als zehn Prozent
garantiert jedenfalls den repräsentativen
Charakter der Ergebnisse. Neben
dem politischen Engagement steht
der Wunsch nach öffentlicher Präsenz
und nach Unterstützung bei der Positionierung
am Markt ganz oben auf
der Prioritätenliste, insbesondere dort, wo es um Abgrenzung
gegenüber den Buchhaltungsberufen geht. Danke für die zahlreichen
wertschätzenden Kommentare zur Arbeit der KWT.
Die Ergebnisse des Fragebogens zur wirtschaftlichen Entwicklung
sind erfreulich. Der Umsatz von über 30 Prozent der
KWT-Mitglieder ist im vergangenen Jahr um zehn Prozent
oder mehr gewachsen. Nur rund 14 Prozent mussten Umsatzrückgänge
hinnehmen. Mehr als 60 Prozent erwarten 2014 ein
Umsatzwachstum.
Zum Thema Finanzpolizei darf ich von Hoffnungen berichten,
dass unsere Kritik angekommen ist. Immerhin hat
das Finanzministerium das von uns seit Langem eingeforderte
Organisationshandbuch erstellt. Das ist ein wichtiger Schritt,
auch wenn das Handbuch aus meiner Sicht einiges offenlässt.
Im Rahmen der Begutachtung waren für uns besonders die
Kompetenzen der Finanzpolizei in den jeweils unterschiedlichen
Rechtsmaterien und die Rechte der betroffenen Klienten und
deren Wirtschaftstreuhänder wichtig. Insgesamt bin ich aber
doch der Meinung, dass es möglich sein müsste, gemeinsam einen
Weg zur Entspannung zu finden. Die Stellungnahme der
KWT zum Organisationshandbuch finden Sie wie immer auf
unserer Homepage. Als nächsten Schritt wollen wir Ihnen einen
Leitfaden zum Ablauf von Kontrollen zur Verfügung stellen.
Zum Autor:
Klaus Hübner
ist Präsident
der ÖGSW
klaus.huebner@
huebner.at
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1/2014 3Es ist schade, dass die
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