ÖGSWissen - page 3

Ö
serreichs Wirtschaft verzeichnete mit einem realen
Wirtschaftswachstum von 3 Prozent im Vorjahr
das stärkste Wachstum seit 2007. Für das erste
Halbjahr 2018 liegen zwar zum Erscheinen dieses KSW-Up-
dates noch keine aktuellen Zahlen vor, aber die Anzeichen
und Prognosen lassen hoffen, dass das hohe Wachstumstem-
po voraussichtlich auch heuer gehalten werden kann.
Verstärkt wird das konjunkturell positive Klima durch
das Arbeitsprogramm der neuen Regierung, das erstmals seit
langem für Unternehmen keine Belastungen, sondern drin-
gend benötigte Entlastungen enthält.
Zahlreiche Vorschläge der KSW
Es ist auch zu erwarten, dass in die oft diskutierte Staatsre-
form Bewegung kommt, Ankündigungen wie „kein Gold-
Plating“ und eine „niedrigere Regulierungsdichte“ werden
hoffentlich in die Tat umgesetzt. Das 2. Rechtsbereinigungs-
Gesetz, mit dem alle einfachen Bundesgesetze und Verord-
nungen vor 2000 auf Relevanz geprüft werden, war bereits
in Begutachtung. Auch unsere Fachsenate und unser Berufs-
rechtsauschuss haben zahlreiche Vorschläge eingebracht.
Wir sind optimistisch, dass auch in die Vereinfachung der
Steuergesetzgebung Bewegung kommt. Mit Finanzminister
Hartwig Löger und Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs gibt
es eine gute Gesprächsbasis. Und einen ersten kleinen Er-
folg konnten wir bereits verzeichnen: Alle Steuergesetzesän-
derungen werden künftig in einem einzigen Gesetz pro Jahr
zusammengefasst.
Das erste Jahressteuergesetz, das wir durchaus mitgestal-
tet haben, berücksichtigt u.a. unsere Forderung nach mehr
Rechtssicherheit in der Steuergesetzgebung. So wird in eini-
gen wichtigen Bereichen des Steuerrechts die Möglichkeit
auf eine bindende Vorabbeurteilung durch die Abgabenbe-
hörde eingeführt (Advanced Ruling). Auch das bereits im
Pilotversuch positiv beurteilte Horizontal Monitoring, also
die begleitende steuerliche Kontrolle, wird nun ebenfalls
dauerhaft in den Rechtsbestand übernommen.
An unseren weiteren Forderungen, allen voran der Ver-
einfachung der Lohnverrechnung, bleiben wir selbstver-
ständlich weiter dran.
Senkung der Lohnnebenkosten notwendig
Über die Vereinfachungsvorschläge hinaus muss es allerdings
auch Maßnahmen geben, die die Wettbewerbsfähigkeit des
Standorts Österreich erhalten, wie die dringend erforderli-
che Senkung der Lohnnebenkosten. Eine solche Senkung ist
freilich nur in Etappen möglich und es braucht dafür eine
entsprechende Gegenfinanzierung. Aber dass eine Senkung
notwendig ist, zeigt die Statistik: In Österreich müssen Un-
ternehmen auf 100 Euro Bruttoverdienst 36 Euro Lohnne-
benkosten zahlen, deutsche Unternehmen hingegen „nur“
28 Euro. Das ist ein direkter Standortnachteil.
Starker regulatorischer Frühling
Leider gibt es auch weniger positive Nachrichten, in regulato-
rischer Hinsicht hatte es dieses Frühjahr für unseren Berufs-
stand in sich: Die neuen Sorgfaltspflichten zur Prävention von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, das Wirtschaft-
liche Eigentümer Registergesetz und die EU-Datenschutz-
Grundverordnung haben einen erheblichen Aufwand mit
sich gebracht.
Wir haben versucht, Sie in allen drei Bereichen bestmög-
lich zu unterstützen. Hinsichtlich Anti-Geldwäsche-Richt-
linie haben wir alle unsere bisherigen Informationen und
Arbeitsbehelfe zur Geldwäscheprüfung grundlegend überar-
beitet, aktualisiert und erweitert, in einem Handbuch für Sie
aufbereitet und an Sie verschickt. Desweiteren arbeitet unsere
Akademie an einem online-learning-tool, das insbesondere
für die Schulung der Kanzleimitarbeiter eingesetzt werden
soll. Damit haben Sie auch gleich eine notwendige Doku-
mentation.
Um Ihnen die Umsetzung der DSGVO zu erleichtern, ha-
ben wir Ihnen ebenfalls – in intensiver Zusammenarbeit mit
Rechtsexperten und EDV-Anbietern – eine Fülle an Arbeits-
materialien zur Verfügung gestellt. Dass Sie sich eine intensive
Unterstützung durch Ihre Kammer erwarten, haben wir auch
in unseren zahlreichen Veranstaltungen, die wir in Wien und
in den Bundesländern abgehalten haben, bemerkt. Allein in
Wien haben über 1.000 Berufsangehörige teilgenommen.
Beim Register der wirtschaftlichen Eigentümer kam es
bereits unmittelbar nach der Freischaltung zu technischen
Problemen bis hin zu Serverausfällen, die dazu führten, dass
wir als Parteienvertreter das System nicht ordnungsgemäß
nutzen konnten. Immerhin haben wir mit unserer unmit-
telbaren Beschwerde an das BMF für Sie erwirken kön-
nen, dass der erste Lauf des automatisationsunterstützten
Zwangsstrafenverfahrens vom 2. Juni auf den 16. August
2018 verschoben wurde.
n
ZUM AUTOR
Klaus Hübner
ist Präsident
der ÖGSW
klaus.huebner@
huebner.at
Für das erste
Halbjahr 2018
liegen zwar
zum Erscheinen
dieses KSW-
Updates noch
keine aktuellen
Zahlen vor, aber
die Anzeichen
und Prognosen
lassen hoffen,
dass das hohe
Wachstums­
tempo voraus-
sichtlich auch
heuer gehalten
werden kann.
Rosige Aussichten
WACHSTUM.
Das aktuelle konjunkturelle Umfeld ist so gut wie schon lange
nicht mehr, auch in die oft diskutierte Staatsreform dürfte Bewegung kommen.
Endlich scheint wieder nachhaltiger Optimismus – trotz eines starken
regulatorischen Frühjahrs – angebracht zu sein. Von Klaus Hübner
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