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it der Veröffentlichung des WTBG im Bundesge-
setzblatt ist unser neues Berufsrecht inKraft getre-
ten. Damit findet das Bemühen, unser Berufsrecht
zumodernisieren, nach über drei Jahren endlich ein positives
Ende. Der Gesetzwerdungsprozess verlangteGeduld, Nerven-
stärke und Durchsetzungskraft. Unser damaliger Aufsichts-
minister, ReinholdMitterlehner, hat uns seine Unterstützung
zugesagt, doch mit seinem überraschenden politischen Ab-
schied schien erneut ungewiss, ob dasWTBG in der letzten
Legislaturperiodedurchgeht.Dazukamdermassiveöffentliche
Widerstandder Rechtsanwälte undNotare.Dennoch, wir ha-
benunsereForderungen in zahlreichenGesprächenmitBeam-
ten und politischen Entscheidungsträgern dargelegt und nach
zweiAbänderungsanträgenwurdeunserneuesBerufsgesetz am
29. Juni imPlenumdesNationalrats beschlossen.Wir können
mitunseremVerhandlungserfolgzufrieden seinund ichbedan-
kemichbei allenMitstreitern für ihrEngagement.
NeueBefugnisse fürStBundWP
KlarstellungdesVertretungsrechts gegenüber derFinanzpolizei
Es ist nun klargestellt, dass StB auch „bei allen Amtshand-
lungen, die vonOrganen der Abgabenbehörden imRahmen
der ihnen übertragenen finanzpolizeilichenAufgaben undBe-
fugnisse (§ 12 Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010)
gesetztwerden“, vertretendürfen.
Befugnis zurVertragserrichtungbetreffendArbeitsverhältnisse
StBundWP sind künftig zur „Errichtung einfacher und stan-
dardisierter, formularmäßig gestalteter Verträge betreffend Ar-
beitsverhältnisse jeglicher Art“ befugt. Dies ermöglicht eine
durchgehendeBeratung imBereichderPersonalverrechnung.
Vertretungsrecht in Verwaltungsstrafverfahren bei der „Verlet-
zung arbeits- und sozialrechtlicherVerpflichtungen“
Damit wird bei Verwaltungsstrafverfahren aufgrund finanzpo-
lizeilicherEinsätze (LSDG, AuslBG,KV, ASVG) erstmals eine
durchgängigeBetreuungvonKlientenmöglich.
Vertretungsrecht inSozialversicherungsangelegenheiten
StB undWP sind berechtigt, inBeitrags-, Versicherungs- und
LeistungsangelegenheitenvordemVwGH zuvertreten.Dieses
neueVertretungsrecht betrifft eineunsererKerntätigkeiten.
Vertretungsrecht gegenüber den Firmenbuchgerichten bezüglich
derVeröffentlichung von Jahresabschlüssen
StB undWP dürfen nunRückfragen des Firmenbuchgerichts
bzgl. Jahresabschlüsse und Adressänderungen direkt für ihre
Mandanten erledigen.
NeuordnungderBerufsgruppenundFachprüfungen
EinweitererwichtigerBereich imWTBGbetrifftdieMöglich-
keitdesErwerbsderWP-Befugnis,ohnezuvorodergleichzeitig
dieStB-Fachprüfung ablegen zumüssen.Mit derNeuordnung
derBerufsgruppen geht auch eineNeugestaltungder Fachprü-
fungen mit tiefgreifenden Änderungen einher. Die wesent-
lichenNeuerungenkurz zusammengefasst:
Prüfungsantritt
Mit demWTBG 2017 ist eine Zulassung zur Fachprüfung
schon nach 18Monaten Berufsanwärterpraxis möglich (ohne
Anrechnungszeiten). FürdieBestellung istwiebisher einedrei-
jährigeBerufsanwärter-Praxiszeit erforderlich.
Einheitliches Prüfungsverfahren
SämtlicheTeilederFachprüfungen sind in einem einheitlichen
Verfahren zusammengefasst. DenKandidaten steht es frei, die
schriftlichen Klausuren in beliebiger Reihenfolge zu absol-
vieren. Für beide Befugnisse sind die Klausuren BWL, Rech-
nungslegung und Rechtslehre abzulegen. Für den Erwerb der
StB-Befugnis istweitersdieKlausurAbgabenrecht erforderlich,
für den Erwerb der WP-Befugnis die Klausur Abschlussprü-
fung. Diese beidenKlausurenwerden aus je zwei Partialen zu
jedreiStundenAusarbeitungszeitbestehenundkönnen separat
absolviertwerden.
Durchlässigkeit
Nunmehr kann zuerst auch nur dieWP-Prüfung ohne StB-
Teile (oder auch umgekehrt) absolviert werden.Wer die zwei-
te Befugnis später erwerbenmöchte, muss lediglich die dafür
fehlendenTeile der Fachprüfung absolvieren – d.h. entweder
Abgabenrecht oder Abschlussprüfung sowie jene mündlichen
Prüfungsteile,die fürdieangestrebteBefugniserforderlich sind.
Prüfungstermine
Die jeweiligenTermine und Prüfungsorte sind von der KWT
spätestens bis 30.6. für das Folgejahr festzulegen und auf der
KWT-Website zu veröffentlichen. Die WP-Prüfungsteile fin-
dennichtmehr nur inWien statt.DieKandidatenmüssenbei
derBekanntgabedesPrüfungsantrittes auchgewünschtenPrü-
fungsort undTerminbekannt geben.
n
Zum Autor
KlausHübner
ist Präsident
derÖGWT
klaus.huebner@
huebner.at
brand
aktuell
3
DerGesetzwerdungsprozess verlangteGeduld,
NervenstärkeundDurchsetzungskraft ...Wir können
mit unseremVerhandlungserfolg zufrieden sein.
3/2017
Was langewährt,
wirdendlichgut
Berufsrecht.
DasWTBG2017bringt uns eineReiheanneuenBefugnissen,
eineNeuordnungder Berufsgruppen sowiedieBezeichnung
„Kammer der Steuerberater undWirtschaftsprüfer“.