S
eit Inkrafttreten unseres neuen Berufsrechts vergangenen
Herbst sind die Zulassungen zu den Fachprüfungen um
8 Prozent gestiegen. Zur letzten Abschlussprüfer-Prüfung
im Mai, also zur „klassischen WP-Prüfung“, sind 62 Kandida-
ten angetreten, fast doppelt so viele Kandidatinnen und Kandi-
daten wie imVorjahr. Unsere Rechnung, mit einemmodernen,
flexiblen und international angepassten Prüfungsmodell wieder
mehr Nachwuchs zu begeistern, ist aufgegangen.
Dass wir diese Nachfrage bewältigen können, geht zu einem
guten Teil auf das Konto unserer Akademie, die rasch auf die
neue Prüfungsordnung eingegangen ist und bereits im vorigen
Herbst entsprechende Zusatzkurse angeboten hat. Die Aka-
demie ist ein wesentlicher Grundstein für den Erfolg unseres
Berufsstands. Die mittlerweile über 350 Experten, allesamt
ausschließlich Topexperten aus der Branche, dem Finanzminis-
terium und von Universitäten, sorgen dafür, dass die Aus- und
Weiterbildung höchstaktuell und nahe an der Praxis dran ist.
Wer sich die aktuellen Kurse anschaut, findet zu jedem aktu-
ellen Thema, das unseren Berufsstand beschäftigt, einen ent-
sprechenden Kurs – von den Anti-Geldwäsche-Bestimmungen
über die Digitalisierung bis hin zu aktuellen Steuerrechtsfragen.
Seit einigen Jahren arbeitet die Akademie mit der Universität
Wien und der WU Wien zusammen und bietet drei Univer-
sitätslehrgänge an, die alle sehr gut angenommen werden. Für
den Internationalen Steuerrecht-Lehrgang an der WU Wien
bewerben sich sogar Kandidaten aus China, Brasilien und Aus-
tralien. Unsere Akademie ist eine Erfolgsstory: Gestartet 1992
mit rund 7.000 Kursbesuchern und einem Umsatz von knapp
einer Mio. Euro, organisiert sie heute für mehr als 72.000 Teil-
nehmer jährlich (Umsatz 12 Mio. Euro) höchst erfolgreich die
gesamte Aus- und Weiterbildung für den Berufsstand.
Öffnung für externe Kunden
Ein weiterer Expansionsschritt wird in diesem Herbst gesetzt –
vorerst in Kärnten. Die Akademie wird die Basiskurse für Kanz-
leiangestellte auch für externe Mitarbeiter aktiv anbieten. Diese
Entscheidung wurde intern diskutiert, schließlich haben drei
Argumente den Ausschlag für eine „Öffnung“ gegeben.
1. Effizientere Zusammenarbeit mit Ihren Klienten: Je besser
die Angestellten Ihrer Klienten ausgebildet sind, desto mehr
profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter in der täglichen Zusam-
menarbeit. So ersparen Sie sich langwierige, teure und meist
nicht verrechenbare Korrekturarbeiten, wenn Sie und Ihre
Mitarbeiter von den Klienten korrekte Unterlagen erhalten.
2. Expertise wird sichtbarer: Mit der Öffnung der Akademie
für externe Kursteilnehmer wird unser fachliches Know-
how einem breiteren Kundenkreis bekannt. Wir können
uns damit noch besser in allen Steuerfragen positionieren.
3. Eine höhere Nachfrage steigert das Angebot: Schließlich er-
möglicht die Teilnahme externer Mitarbeiter die Durchfüh-
rung von Kursen und verhindert damit, dass einzelne Semi-
nare aufgrund zu geringer Anmeldezahlen abgesagt werden
müssen.
Bewegung in der Steuerstrukturreform
Unsere Akademie wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle für
unseren Berufsstand einnehmen. Die Regierung diskutiert so
ernsthaft wie schon lange nicht mehr über umfassende Steu-
erstrukturreformen. Unsere langjährigen Forderungen hin-
sichtlich Vereinfachungen – allen voran im EStG und in der
Lohnverrechnung – werden derzeit ja in der Öffentlichkeit
verhandelt und wir bringen unsere Expertise auch in den poli-
tischen Meinungsbildungsprozess aktiv ein. Es bleibt abzuwar-
ten, in welchem Ausmaß unsere zahlreichen Vorschläge auch
politisch umgesetzt werden können.
Geldwäscheprävention: Kammeraufsicht
Zum Schluss noch ein wenig erfreuliches Thema, über das ich
Sie informieren möchte. Das WTBG 2017 verpflichtet die
Kammer, die Einhaltung der sogenannten Geldwäscheprä-
vention-Sorgfaltsmaßnahmen risikobasiert zu beaufsichtigen
und Verstöße – mit teils gravierenden Strafdrohungen – zu
verfolgen. Freude haben wir damit keine, aber wir wollten
verhindern, dass eine externe, nicht mit unserem Berufsstand
vertraute Behörde überschießend agiert. Die Beaufsichtigung
beinhaltet auch die aktive Kontrolle der Kanzleien durch die
Kammer. Bisher war ein Tätigwerden nur bei Verdacht auf ei-
nen Verstoß und entsprechende Information an die Kammer
möglich. In der Kammer wird dafür ein gesetzlich verpflich-
tender Ausschuss zuständig sein, der sich bereits konstituiert
und seine Arbeit aufgenommen hat. Wir haben geplant, uns
bis Ende des Jahres mittels elektronischer Fragebögen an Sie zu
wenden, um einen Überblick über die imBerufsstand gesetzten
Maßnahmen zu erhalten und weitere Informationen über die
Kanzleistrukturen zu bekommen – dies ist in Hinblick auf die
risikobasierte Durchführung der Aufsicht erforderlich. Mit ein-
zelfallbezogenen Prüfungen, gegebenenfalls auch vor Ort durch
Berufskollegen, ist erst im kommenden Jahr zu rechnen.
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ZUM AUTOR
Klaus Hübner
ist Präsident
der ÖGSW
office@
klaushuebner.at
Unsere Aka-
demie ist eine
Erfolgsstory:
Gestartet 1992
mit rund 7.000
Kursbesuchern,
organisiert sie
heute 72.000
Teilnehmende
jährlich.
Modern und international
NEUERUNGEN.
Unsere Akademie ist ein wesentlicher Grundstein für
den Erfolg unseres Berufsstands. Von Klaus Hübner
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