F
ür den Käufer eines Unterneh-
mens ist der Share Deal im Fall
eines Beteiligungserwerbs an einer
Kapitalgesellschaft im Vergleich zum
Asset Deal aus steuerlicher Sicht in der
Regel mit dem Nachteil verbunden, dass
die Anschaffungskosten aus dem Kauf
der Kapitalgesellschaftsanteile nicht im
Rahmen einer laufenden Abschreibung
steuerlich gewinnmindernd geltend
gemacht werden können. Die im Rah-
men der Gruppenbesteuerung für Be-
teiligungserwerbe an betriebsführenden
Kapitalgesellschaften im Rahmen einer
Unternehmensgruppe bis zur Höhe von
maximal 50% der Anschaffungskos
ten gemäß § 9 Abs. 7 KStG mögliche
Firmenwertabschreibung wurde für
Beteiligungserwerbe ab dem 1. 3. 2014
abgeschafft. Nur für Beteiligungsan-
schaffungen bis zum 28. 2. 2014 kann
die Firmenwertabschreibung gemäß
§ 26c Z 47 KStG auch weiterhin fortge-
führt werden, sofern sich der steuerliche
Vorteil aus der Firmenwertabschreibung
auf den Kaufpreis ausgewirkt hat. Dies
sollte nach den Erläuterungen zur Regie-
rungsvorlage des AbgÄG 2014 insbeson-
dere bei innerstaatlichen Sachverhalten
grundsätzlich dann der Fall sein, wenn
die Beteiligung spätestens mit dem Er-
gebnis ihres Wirtschaftsjahrs 2015 in
eine Unternehmensgruppe einbezogen
wurde.
Darüber hinaus können aber auch
die Fremdkapitalzinsen im Fall eines
Beteiligungserwerbs an einer GmbH
nur dann steuerlich abgesetzt werden,
wenn der Erwerb des Kapitalanteils
durch eine Kapitalgesellschaft erfolgt
ist. Gemäß § 11 Abs. 1 Z 4 KStG sind
nämlich Zinsen im Zusammenhang mit
der Fremdfinanzierung des Erwerbs von
Kapitalanteilen im Sinn des § 10 KStG
als Betriebsausgaben abzugsfähig, sofern
der Kapitalanteil zum Betriebsvermögen
einer Kapitalgesellschaft zählt. Erfolgt
der Erwerb eines GmbH-Anteils hinge-
gen durch eine natürliche Person oder
eine Personengesellschaft, so steht § 20
Abs. 2 EStG dem Betriebsausgabenab-
zug der Fremdfinanzierungskosten ent-
gegen, soweit an dieser Personengesell-
schaft natürliche Personen beteiligt sind.
Damit für Unternehmenserwerbe die
Anschaffungskosten aus einem Unter-
UNTERNEHMENSKAUF.
Der Erwerb eines Unternehmens aus einer
GmbH kann entweder im Rahmen eines „Asset Deal“ durch Erwerb
der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden des Betriebs
oder eines „Share Deal“ durch Kauf der Gesellschaftsanteile erfolgen.
Über die Möglichkeiten, wie im Rahmen des Betriebsverkaufs
einer GmbH sowohl steuerliche als auch zivilrechtliche Aspekte
berücksichtigt werden können. Von Harald Manessinger
Übertragung von
Gesellschaftsanteilen
im KMU-Bereich
ZUM AUTOR
Dr. Harald
Manessinger ist
beeideter Wirt-
schaftsprüfer und
Steuerberater
h.manessinger@
lbg.at
10
3/2018
schwer
punkt