ÖGSWissen - page 17

Bundesabgabenordnung
Missbrauch liegt ab 2019 vor, wenn eine
oder mehrere aufeinanderfolgende recht-
liche Gestaltungen im Hinblick auf die
wirtschaftliche Zielsetzung unangemes-
sen sind, weil nur der steuerliche Vorteil
angestrebt wird. Begrüßenswert ist, dass
man künftig auch für Fragen des int.
Steuerrechts (nur zwischenstaatliches
Recht; ab 2019), der Umsatzsteuer (ab
2020) und hinsichtlich des Missbrauchs
(ab 2019) einen Auskunftsbescheid be-
antragen kann. Der Behörde ist eine Frist
von zwei Monaten gesetzt, welche u.U.
überschritten werden kann.
Es wird eine Alternative zur Außen-
prüfung geben, die begleitende Kontrol-
le. Dafür benötigt der Unternehmer ein
internes Steuerkontrollsystem, das von
einem Wirtschaftsprüfer überprüft wird.
Nicht betroffene Abgaben sind: GPLA,
Zoll, Finanzamt für Gebühren, Verkehrs-
steuern und Glücksspiel. Ein Antrag auf
Wiederaufnahme eines Verfahrens wird
ab 2019 wegen Bedenken des VfGH
nicht nur bis zum Eintritt der Verjäh-
rung, sondern innerhalb von drei Jah-
ren nach dem abschließenden Bescheid
möglich sein. Dementsprechend wird
der amtswegigen Wiederaufnahme die
Dreijahresfrist eingeräumt. Die Rück-
zahlung von Quellensteuern wird schnel-
ler vonstattengehen. Nach elektronischer
Voranmeldung stellt man den Antrag,
der die Ansässigkeitsbescheinigung
der Abgabenbehörde zu enthalten hat.
Gebührengesetz
Das Nutzungsentgelt für die verschiede-
nen Nutzungsarten des WiEReG darf
die zu verursachenden Verwaltungs­
kosten nicht übersteigen. Deshalb sind
alle Auszüge aus demRegister, alle Anträ-
ge iZm dem Register und die diesbezüg-
lichen BFG-Rechtsmittelverfahren von
Gebühren befreit. Nach der Abschaffung
der Rechtsgeschäftsgebühren für Woh-
nungsmietverträge werden rückwirkend
zum 11. 11. 2017 auch die Gebühren
für Bürgschaftserklärungen abgeschafft.
Grunderwerbsteuergesetz
Bei (Personen-)Gesellschaften sollen
Grundstücke nur dann zum Vermö-
gen der Gesellschaft zählen, wenn das
Grundstück durch Erwerbsvorgang ge-
mäß Grunderwerbsteuergesetz erworben
wurde.
n
Missbrauch liegt ab 2019 vor,
wenn eine oder mehrere aufeinan-
der folgende rechtliche Gestal-
tungen ... unangemessen sind.
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