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mOktober wurde zum fünftenMal vom Linzer Spectra-
Institut das Image unseres Berufsstandes bei insgesamt 500
Unternehmern erhoben – mit neuerlich sehr erfreulichen
Ergebnissen.Das ImagederSteuerberaterkonnte sichauf einem
ohnehin hohen Niveau – unter Berücksichtigung der statisti-
schen Schwankungsbreite – halten: 82% der befragten Unter-
nehmen sindmit derBeratungsqualität ihres Steuerberaters sehr
zufrieden/zufrieden. Beim Image derWirtschaftsprüfer existiert
einDelta zwischendemallgemeinen Image (dieseshat sich stark
verbessert)unddem ImagederNutzerderLeistungenderWirt-
schaftsprüfer.Hiergilt esnochdieErgebnisse zuanalysieren.
Wirkönnen stolz sein,dassunsereKunden sonachhaltigmit
uns zufrieden sind.DieserErfolgberuhtauf IhrerArbeitundder
IhrerMitarbeiter,wofür ich Ihnenherzlichdankenmöchte.
KWT-Wahrnehmungsbericht zeigtMängel undVer­
besserungspotenzialebei der Steuergesetzgebung
und -vollziehung auf
Die KWT legt einen zweitenWahrnehmungsbericht zur Steu-
ergesetzgebungundSteueradministration inÖsterreich auf.Mit
diesemBericht, der denZeitraumAnfang2014bisMitte 2016
umfasst,möchtenwirMöglichkeitenzurWeiterentwicklungund
Verbesserung vonSteuergesetzgebungundSteueradministration
aufzeigen. IchmöchtemichbeidenzahlreichenKolleginnenund
Kollegenundbei allenVertretern andererBerufsstände undBe-
hördenbedanken, diemit ihrenBeobachtungen zumEntstehen
diesesWahrnehmungsberichtsbeigetragenhaben.
Praxisfeindliche, komplizierteSteuergesetzgebungund
immerknapperwerdendeBegutachtungsfristen
Wir klagen seit Jahren über die steigende Komplexität und
komplizierte Steuergesetzgebung. Mit unserem Wahrneh-
mungsbericht könnenwirmit zahlreichenBeispielendieüber-
schießendeundpraxisfremdeGesetzgebungwie etwadiekom-
plizierten Regelungen zur Registrierkassenpflicht oder die zu
knapp vor Inkrafttreten veröffentlichte Verordnungen/Erlässe
zuGesetzenbelegen.
Darüberhinaus stellenwirmiteinemgewissenÄrgernis fest,
dass unverändert die großen, politischheiklenundkomplexen
Gesetzespakete oft mit unverhältnismäßig kurzen Fristen in
Begutachtung geschickt werden. Als Beispiel sei das Steuerre-
formgesetz2015/16mit 12 (!)ArbeitstagenBegutachtungsfrist
erwähnt.Wirwerdenweiterdaraufpochen, fürkünftigeGeset-
zesvorhaben einen ausreichendenZeitrahmen vorzusehen, der
einenumfassendenBegutachtungsprozess ermöglicht.
SteueradministrationerschwertUnternehmeralltag
InBezug auf die Steueradministration entnehmenwir aus den
Berichtendes Berufsstandes, dass sich– imVergleich zum ers-
ten Wahrnehmungsbericht – erfreulicherweise die Qualität
und Effizienz der Arbeitsweise der Finanzämter überwiegend
verbessert hat und dass Finanzbeamte grundsätzlich bemüht
sind, die Abläufe zu vereinfachen. Weiters berichtenMitglie-
der, dass inder Finanzverwaltung zunehmendPersonalmangel
bemerkbar sei. Die unzureichende personelle Ausstattung der
Finanzämter führe nicht selten zu Überlastung undmitunter
auch zu Frustration hinsichtlich der organisatorischen Rah-
menbedingungen.
Berufskollegen orten, dass sich die Außenprüfungspraxis
in den letzten 24Monaten verschärft. Es ist spürbar, dass die
Prüfer einem gewissenDruck ausgesetzt sind, Abgaben vorzu-
schreibenbzw.Mehrergebnisse zu erzielen. Kollegenberichten
auch über eine gewisse Tendenz zur Kriminalisierung der ge-
prüftenUnternehmen.
Auch im Bereich des Finanzstrafrechts ist eine verschärfte
VorgangsweisedurchdieFinanzverwaltung feststellbar.Eswer-
den zunehmendFinanzstrafverfahrenwegen „Bagatelldelikten“
(z.B. zweifelhafte Arbeitskleidung, Sicherheitszuschlägen, Auf-
wendungenanderSchwelle zwischenWerbungundRepräsen-
tation) eingeleitet. Dabei wird vielfachmit unverhältnismäßi-
gerHärte vorgegangen und auch bei kleinstenVergehenwird
versucht, erheblicheStrafen zuverhängen.
Hingegen dürfte sich die Situation bei der Finanzpolizei
verbessert haben, die umfassendeKontrollbefugnis, die der Fi-
nanzpolizei zusteht,wird imGroßenundGanzen inobjektiver
und korrekterWeise ausgeübt. Ob dasMehrergebnis die Per-
sonalkosten der 500Mitarbeiter rechtfertigt, darf selbst unter
WürdigungderPräventionbezweifeltwerden.
ÜberzogeneMaßnahmen imArbeits-undSozialrecht
Selbstverständlich begrüßen wir alle Maßnahmen um
Lohndumping und Sozialbetrug hintanzuhalten. Überzogene
Maßnahmen, die den Großteil der Unternehmer, die redlich
handeln, kriminalisieren würden, sind jedoch strikt abzuleh-
nen. So istdie richtigeEinstufung einesDienstnehmers an sich
imEinzelfall oft einediffizileRechtsfrage. Solltedie zuprüfen-
deBehörde letztlich zu einem anderenErgebnis gelangen, darf
diesnicht automatisch zu einerBestrafung führen.Einemögli-
cherweise falsche Einstufungwird in den seltensten Fällen be-
wusstes Lohndumping sein, da aufgrund der Komplexität der
LohnverrechnungFehlerunvermeidbar sind.
n
Zum Autor
KlausHübner
ist Präsident
derÖGWT
klaus.huebner@
huebner.at
brand
aktuell
3
LiebeKolle-
ginnenund
Kollegen, es
kommt auch im
nächsten Jahr
viel Arbeit auf
unserenBerufs-
stand zu. Ich
wünsche Ihnen
und IhrenFami-
lienerholsame
und fröhliche
Weihnachtsfest-
tageundeinen
gutenRutsch ins
Jahr 2017.
4/2016
UnsereChancen
Klaushübner
über BefugnisfragenundZukunftsfragen
1,2 4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,...40