ZurAutorin
Dr. Verena
Trenkwalder ist
Wirtschaftsprüferin
undVorsitzende
desFachsenats
für Steuerrecht
vtrenkwalder@kpmg.at
EinJahrmit viel Potenzial
Zukunft.
Wirddas Jahr 2016 tatsächlichdas Jahr der Steuervereinfachung?
VonVerenaTrenkwalder
im
fokus
D
erWirtschaftsstandortÖsterreich ist inden letzten Jahren
ein bisschen ins Trudeln geraten. In den diversen Ran-
kingsund Indices findet sichÖsterreich schon langenichtmehr
im Spitzenfeld, während unsere Nachbarländer Schweiz und
Deutschland sowie die skandinavischen Staaten ihre Spitzen-
plätze weiterhin behaupten. Natürlichwäre es zu einfach, den
Wirtschaftsstandortnur anhandderSteuern zubeurteilen. Fakt
ist aber, dass die hohe Steuerbelastung sowie das Steuer- und
Abgabensystem sehrwohl negativ zuBuche schlagen.
NationaleAlleingänge
Mit der SteuerreformwerdenArbeitseinkommen in einemho-
henAusmaß entlastet.Da dieGegenfinanzierung aber auf eher
wackeligenBeinen steht unddieVerschuldungdes Bundesmit
über 85%des BIP bereits sehr hoch ist, scheinenweitere Ent-
lastungenderzeit nicht ingreifbarerNähe zu sein.
DieGegenfinanzierungderSteuerreformerfolgt imWesent-
lichen durch Betrugsbekämpfung. Meldeverpflichtungen,
Steuerabzüge, Rechnungslegungspflicht und Registrier-
kassen führen für dieWirtschaft zu administrativen
Mehrbelastungen. Die nationalen Alleingänge
in der Betrugsbekämpfung vergrößern
zudemdieKomplexität fürglobal tätige
Unternehmen. Überbordende Schutz-
vorschriften und Überwachungsmaß-
nahmenentwickeln sichzumWachstums-
hemmer inÖsterreich.
Auchwennman realistischdavon ausgehen
kann, dass manche auf der Hand liegende Ver-
einfachungen am zuhohenSteuerausfall scheitern
und gewisse realpolitische Erfordernisse für soman-
cheUnsystematik bestehen, verbleibt noch genugRaum
fürVereinfachung.
ForderungnachBerechenbarkeit
Zuoberst steht die Forderung nach einer Vorhersehbar-
und Berechenbarkeit des Steuersystems. Dazu gehört
auch die langjährige Forderung der KWT nach
einem Jahressteuergesetz, das ohne Zeitdruck
mit ausreichend langer Begutachtungsfrist und
einer ausreichenden Umsetzungsfrist bis zum
Inkrafttreten einemassiveVerbesserunggegen-
über der jetzigen Situation darstel-
lenwürde.
Auch imBereichder Steuereinhebung gäbe es viel Einspa-
rungspotenzial, von einemAbspeckenderErklärungsformula-
re bis zu einer Verbesserung des Ablaufs der Vor- undNach-
bescheidkontrollen.
ImBereichderLohnverrechnungkommt esdurchdieSteu-
erreform zu einer Reduktion der Beitragsgruppen. Dennoch
besteht die Forderung nach weitergehendenVereinfachungen,
einer einheitlichen Dienstgeberabgabe, einer gemeinsamen
Einhebung aller Abgaben und einer Zusammenlegung der
Versicherungsträger samt Vereinheitlichung des Beitrags- und
Leistungsrechts. Die Forderung nach der Einbeziehung des
13. und14.Monatsgehalts inden laufendenTarif würde nicht
nurzueinerVereinfachungderLohnverrechnung, sondernauch
zu einer besserenOptik im internationalenVergleich führen.
Besonderes Vereinfachungspotenzial be
stünde auch bei den diversen Zulagen sowie bei
denReisekosten. Eine klare und eindeutigeAbgren-
zung zwischenDienst-undWerkvertrag ist eben-
so zu fordern wie eine einheitliche Besteue-
rungvonGesellschaftergeschäftsführern.
Rechtsformneutralität
Auf die erfreulichen Schritte der Abschaffung
der Kreditgebührenund derGesellschaftsteuer
sollte nun eine weitere Entrümpelung des Ge-
bührenrechts folgen.
Wichtig wäre auch eine weitgehende
Rechtsformneutralität des Steuerrechts.
DieEinkunftsarten können auf einenun-
ternehmerischen und nichtunternehme-
rischen Bereich reduziert werden, wobei
die Bestimmungen weitgehend ident
sein sollten.
n
Besonderes Verein-
fachungspotenzial
besteht innahezuallen
Bereichender Lohn
verrechnung.
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1/2016
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