ÖGWThema - page 29

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iteiniger,derKammerpolitikgeschuldeten,Verzögerung
soll die bereits imNovember letzten Jahres vom Fach-
senat verabschiedete Stellungnahme zur verhältnismäßigen
Durchführung von Abschlussprüfungen Ende Februar nun
auch imKammervorstand beschlossen werden. Diese enthält
Überlegungen zur Berücksichtigung vonGröße, Komplexität
undRisikodesPrüfungsgegenstands imRahmenderPrüfungs-
durchführung und soll damit Abschlussprüfer bei der Durch-
führung von Abschlussprüfungen nach dem Fachgutachten
KFS/PG 1 unterstützen. Dieses verlangt für die Prüfung von
Geschäftsjahren, die amodernachdem30. 6. 2016 enden, die
Anwendung der International Standards on Auditing (ISA).
Demzufolge soll auch die neue Stellungnahme ab demselben
Zeitpunkt anzuwenden sein.
Der Begriff der Verhältnismäßigkeit
DieVerhältnismäßigkeit bezieht sich auf die gesamte Abwick-
lung, vonderAuftragsannahmeüber diePlanung, dieBeurtei-
lung der Risiken und Festlegung der Strategie, die Antworten
auf das Risiko und Sammlung von Prüfungsnachweisen bis
zur Finalisierung der Prüfung und Berichterstattung. In allen
diesenAbschnittenkönnenVerhältnismäßigkeitsüberlegungen
Platz greifen, naturgemäßwerden diese aber in denKernpro-
zessen der Prüfungsplanung und Risikobeurteilung am um-
fassendsten zumTragen kommen. Insbesondere zur Frage der
Auseinandersetzungmit dem IKSgibt dieStellungnahme viele
Hinweise. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei demBegriff
„kleine Einheit“ im Sinne ISA 200.A64 zu. Klein ist danach
weniger als quantitatives, sondern vielmehr als qualitatives
Merkmal imSinnevongeringerKomplexitätundgeringemRi-
siko zu verstehen.Die tatsächlicheGröße einesUnternehmens
stellt indiesemKontext vor allemein Indizdafürdar,dass eben
einfache, risikoarmeStrukturenvorliegenkönnen.
Auch wenn das manche gewünscht hätten, kann die Stel-
lungnahme keine „Formel“ anbieten, nach der auf Basis von
Eckdaten des Prüfungsgegenstands der Grad der
verhältnismäßigen Prüfung errechnet werden
kann. Vielmehr hat darüber der Abschluss­
prüfer nach den jeweiligen Umständen
nach pflichtgemäßem Ermessen zu ent-
scheiden.Was die Stellungnahme anbie-
tet, sind Entscheidungshilfen, die darin
bestehen, dass jene Anforderungen der ISA, die einer verhält-
nismäßigenAnwendung respektive Erfüllung zugänglich sind,
systematischaufbereitetwerden.NebendenmateriellenAspek-
ten des Umfangs von Prüfungshandlungen und der Zahl der
PrüfungsnachweisekannauchdieDokumentationbeiderPrü-
fung von kleinenEinheiten einfacher gestaltet werden. Beson-
dere Erleichterungen ergeben sich für Einpersonenprüfungen,
wenn neben demAbschlussprüfer keine weiterenMitarbeiter
zumEinsatz kommen. Jedenfallsmuss dieDokumentation so
gestaltet sein, dass sie für einen erfahrenenPrüfer verständlich
ist unddieser die Prüfungsschritte unddie daraus abgeleiteten
Prüfungsergebnisse nachvollziehen kann. Schließlich kann
auchdieKommunikation zwischenAbschlussprüfer unddem
geprüften Unternehmen, insbesondere demManagement ei-
nerseits als wie auch den für die Überwachung Verantwortli-
chen andererseits,weniger formell abgehandeltwerden.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme zur verhältnismäßigenDurchführung von
Abschlussprüfungen ist kein eigenerPrüfungsstandard für klei-
ne Einheiten. Dem Abschlussprüfer bleibt eine umfassende
Kenntnis der ISA damit nicht erspart. Sie stellen aber einen
Leitfaden dar, wie man schneller die notwendigen von den
nichtnotwendigenAnforderungen trenntunddamit einePrü-
fung effizienter abwickelnkann.
n
Verhältnismäßige
Prüfungnach ISA
Fachsenat.
Über dieStellungnahmeKFS/PE27 für Unter-
nehmensrecht undRevision zur verhältnismäßigenDurchführung
vonAbschlussprüfungen. VonHerbert Houf
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wirtschafts
prüfer
ZumAutor
Mag.HerbertHouf
istWirtschaftsprüfer
herbert.houf@
auditpartner.at
„KleineEinheit“:
Klein ist danach
vielmehr als
qualitatives
Merkmal zu
verstehen.
Die ISA stellen
einen Leifaden
dar, wieman
schneller die
notwendigen
vondennicht
notwendigen
Anforderungen
trennt ...
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