U
nter einer JET-Analyse wird die
Prüfung der Angemessenheit von
im Hauptbuch erfassten Journaleinträ-
gen verstanden. Ihr Sinn und Zweck ist
die Erkennung von unüblichen oder au-
ßergewöhnlichen Transaktionen.
Notwendigkeit einer JET-Analyse
Seit Anwendbarkeit der International
Standards on Auditing (ISA) ist die
Durchführung einer JET-Analyse im
Rahmen der Jahresabschlussprüfung
grundsätzlich notwendig. Der ISA
330.20b sieht nämlich vor, dass der Ab-
schlussprüfer eine Untersuchung we-
sentlicher Journaleinträge und anderer
im Laufe der Abschlussaufstellung vor-
genommener Anpassungen durchzu-
führen hat. Auch der ISA 240.32a sieht
iZm Risiken einer Außerkraftsetzung
von Kontrollen durch das Management
(Management Override) die Notwen-
digkeit einer Prüfungshandlung
des Abschlussprüfers hinsicht-
lich der zum Ende eines Be-
richtszeitraums vorgenommenen
Journaleinträge und anderer Anpassun-
gen vor. Weiters habe der Abschluss-
prüfer abzuwägen, Journaleinträge und
andere Anpassungen aus dem gesamten
Berichtszeitraum zu prüfen. Daher hat
der Abschlussprüfer grundsätzlich eine
JET-Analyse jedenfalls für die Bilan-
zierungsbuchungen, in gewissen Fällen
aber auch für den gesamten Berichts-
zeitraum durchzuführen, wobei bei
technischer Möglichkeit mE immer
eine JET-Analyse des gesamten Be-
richtszeitraums zu empfehlen ist, denn
manipulierte Journaleinträge und ande-
re Anpassungen werden zwar häufig am
Ende einer Berichtsperiode vorgenom-
men, können jedoch auch während des
gesamten Berichtszeitraums auftreten.
Journal Entry Testing
(JET-Analyse)
ABSCHLUSSPRÜFUNG.
Über die JET-Analyse und ihre Bedeutung
in der Jahresabschlussprüfung. Von Martin Schereda
wirtschafts
prüfer
ZUM AUTOR
Dr. Martin
Schereda ist
Wirtschaftsprüfer
und Steuerberater
martin.schereda@
bdo.at
Nur bei einer sehr geringen Anzahl an
Buchungen, wie es bei den meisten
vermögensverwaltenden Gesellschaften
oder Privatstiftungen der Fall sein wird,
ist eine JET-Analyse nicht notwendig,
da die vollständige Durchsicht der Jour-
nalbuchungen durch den Abschluss-
prüfer hier meist effizienter sein wird.
JET-Tools und Datenexport
Für die JET-Analyse können entweder
eigene dafür vorgesehene Programme
bzw. Tools verwendet, oder aber auch
die Datenanalyse im Excel durchgeführt
werden. In beiden Fällen ist ein Export
aus der Buchhaltungssoftware in ein
sinnvolles Format (meist in ein Excel-
Format) Voraussetzung dafür, dass eine
JET-Analyse überhaupt durchgeführt
werden kann. In der Praxis ergibt sich oft
das Problem, dass v.a. im KMU-Bereich
Klienten nicht in der Lage sind, bear-
beitbare Exporte von Journaleinträ-
gen zu generieren. Grundsätzlich
sollte dies jedoch bei allen
gängigen Buchhaltungs-
programmen möglich
sein. Das Prüfungsteam
kann den Klienten beim Ex-
port unterstützen, ggf. wird die
Hinzuziehung eines externen
IT-Experten
notwendig
sein. Ein Verzicht auf die
Durchführung der JET-
Analyse wegen Exportpro-
blemen wird der Abschlussprüfer jeden-
falls nicht begründen können.
Mögliche Auswertungen
Mögliche Auswertungen können bei-
spielsweise sein: Buchungen ohne
Konto-Nummer, ohne Konto-Be-
zeichnung, ohne Belegnummern, ohne
Belegdatum, ohne Erfassungs- oder
Buchungsdatum, ohne Buchungstext,
ohne Buchungsbetrag, ohne Buchungs-
art, mit gerundeten Beträgen, densel-
ben Beträgen, fehlende oder doppelte
Buchungen, Buchungen an Feiertagen,
Wochenenden oder in Nachtstunden,
Buchungen mit speziellen Kommen-
taren (z.B. Provision, Schmiergeld),
Entwicklung der Sachkonten je Mo-
nat oder aber auch die Durchführung
eines Benford-Tests. Weitere sinnvolle
Auswertungen sind, welche Benutzer
wie viele Buchungen je Buchungsart
durchgeführt haben, eine Auswertung
von Journaleinträgen auf ungewöhnli-
che oder selten verwendete Konten, die
von Personen erfasst wurden, die typi-
scherweise keine Journaleinträge vor-
nehmen oder aber auch zum Ende des
Geschäftsjahrs verbuchte Journaleinträ-
ge, zu denen wenige bis keine Erläute-
rungen vorhanden sind.
Analyse der JET-Auswertung und
Prüfungshandlungen
Wichtig ist, dass nicht nur eine JET-Aus-
wertung im technischen Sinne erfolgt,
sondern, dass diese auch analysiert wird
und Auffälligkeiten abgeklärt werden.
Während die Durchführung der JET-
Auswertung durchaus an einen IT/Da-
ten-Spezialisten übergeben werden kann,
muss die Analyse jedenfalls durch ein
erfahrenes Prüfungsteam-Mitglied erfol-
gen, das den Klienten und seine Beson-
derheiten kennt. Um den Dokumentati-
onserfordernissen der Abschlussprüfung
gerecht zu werden, sind diese Überlegun-
gen, v.a. zu auffälligen oder unüblichen
Buchungen, jedenfalls schriftlich fest-
zuhalten. Die verbleibenden auffälligen
Journal-Einträge sind dann (zumindest
stichprobenartig) durch geeignete Prü-
fungshandlungen zu adressieren.
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Wichtig ist, dass
nicht nur eine
JET-Auswertung
im technischen
Sinne erfolgt.
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