ÖGWThema - page 31

ZurAutorin
Dr. Verena
Trenkwalder ist
Wirtschaftsprüferin
undVorsitzende
desFachsenats
für Steuerrecht
DasGegenteil vongut
KMU.
Über diemisslungeneEinführungder
Investitionszuwachsprämie. VonVerenaTrenkwalder
im
fokus
D
asGegenteil vongut ist gut gemeint“, das sagte schonder
Schriftsteller Kurt Tucholsky. Dieses Zitat könnte man
momentan auf die Investitionszuwachsprämie übertragen. Ein-
geführt durch einenVortrag andenMinisterrat am25.10.2016
bzwdurchdasArbeitsprogrammderBundesregierung2017/18
und einen Vortrag an den Ministerrat vom 28.2.2017 wirft
die Investitionszuwachsprämie derzeit viele Fragen auf und bei
näherer Durchsicht wird die Liste an Ungereimtheiten leider
länger als kürzer. Ichmöchte vorausschicken, dass ich die Ein-
führung einer Investitionszuwachsprämie im Prinzip begrüße,
stelltdiesedoch einederForderungendar, diedieKWT immer
wieder lautstark erhebt.Nunmehr hatman sich allerdings dazu
entschlossen, völlig neueWege zu gehen und aus der Investi-
tionszuwachsprämie eine wirkliche Förderung zumachen, die
beimAWSoderbeiderösterreichischenHotel-undTourismus-
bankgeltendgemachtwird.
VerspäteteRichtlinie
Die KMU-Investitionszuwachsprämie gilt seit 9.1.2017, die
Investitionszuwachsprämie für Großunternehmen ab dem
1.3.2017. Immerhin gibt es zurKMU-Investitionszuwachsprä-
mie inzwischen eineRichtlinie vom7.3.2017, die erstmalig am
21.3.2017 veröffentlicht wurde und die rückwirkend in Kraft
tritt. Für Großunternehmen gibt es Mitte April nach wie vor
keine Richtlinie. Die Anmerkungen des Fachsenates wurden
insofernbeachtet, als am31.3.2017 eineNeufassungderRicht-
linie für die KMU-Investitionszuwachsprämie veröffentlicht
wurde, die die Investitionszuwachsprämie auch für alle Freibe-
rufler öffnet. Allerdings: bereits am 10.4. waren dieMittel für
dieKMU-Prämie erschöpft!
Förderansuchenkonntenbzw. könnenvor
Veröffentlichung der Richtlinie eingereicht
werden. Dies hat deshalb Bedeutung, da die
Förderungen nach dem Prinzip First-Come-
First-Serve vergeben werden. Allerdings wer-
den nur vollständige und beurteilungsfähige
Förderungsansuchen bearbeitet. Es ist wich-
tig,möglichst frühzeitigdenAntragzu stellen,
da die Antragstellung vor Bestellung, Anzah-
lung, erster Teillieferung oder Ausführungs-
beginn der Investition gestellt werden muss.
Über denKreis der zu förderndenUnterneh-
men und den Ausschluss bestimmter (z.B. leasingfinanzierter)
Wirtschaftsprüferkannman sicherdiskutieren. Jedenfallsmutet
die vomAWS verlangte Bestätigung durch die Steuerberatung
eigenartig an. Es liegt wohl auf der Hand, dass durch unseren
Berufsstand eine derartige Bestätigung nicht unterschrieben
werdenkann,handeltes sichdochzweifelsohneumeineDurch-
führung einer sonstigen Prüfung, die den Grundsätzen des
KFS/BG 13 zu entsprechen hat. Es kann daher allenKollegen
nur dringend empfohlenwerden, einen diesem Fachgutachten
entsprechenden Bericht auszufertigen und natürlich auch eine
entsprechendeVollständigkeitserklärung einzuholen.
Fördertöpfeschnell erschöpft
Nicht zuletzt stellt sich die Frage, wie viele Unternehmen
tatsächlich in den Genuss einer nennenswerten Förderung
kommen. M.E. ist die Untergrenze eines förderbaren Inves-
titionszuwachses von EUR 50.000,– zumindest für Kleinst-
und Kleinunternehmen zu hoch angesetzt, während bei
Großunternehmen durch die De-Minimis-Fördergrenze von
EUR 200.000,– ebenfalls daran zu zweifeln ist, ob diese För-
derung die Investitionsgeneigtheit erhöht oder de facto nur zu
Mitnahmeeffekten führt. Dies gilt umsomehr, als der Förder-
topf so schnell erschöpft ist, dass offensichtlichnur Projekte in
denGenussderFörderungkommenkönnen,die schon fertig in
derSchubladegelegen sind. Ichhoffe,dassmanausdemholpri-
genAnlaufen lernt undbeimBeschäftigungsbonus vor Inkraft-
treten alleZweifelsfragenklärt.
n
31
2/2017
Dass am31.3. der Kreis
der anspruchsberech-
tigtenUnternehmenauf
die freienBerufe erweitert
undam10.4.mitgeteilt
wird, dassdieMittel
aufgebraucht sind,
ist frustrierend!
© yuoak/iStock
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