ÖGWThema - page 27

I
m März wurde das Fachgutachten
KFS/PE19 zu Grundsätzen und Ein-
zelfragen im Zusammenhang mit der
Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
vonderKWTverabschiedetundvonder
APAB genehmigt. Die bisher in IWP/
PE19 geregelten Einzelfragen wurden
damit in einumfassendes Fachgutachten
übergeführt und gleichzeitig dieBestim-
mungenderEU-VONr. 537/2014über
die Abschlussprüfung bei Unternehmen
von öffentlichem Interesse (Public Inte-
rest Entities =PIEs) sowie die durchdas
APRÄG2016 imUGB erfolgtenÄnde-
rungen eingearbeitet.
EckpunktedesFachgutachtens:
DieUnabhängigkeit bzw. das Verbot
bestimmter Leistungen sind vomBe-
ginndes jeweils geprüftenGeschäfts-
jahres bis zur Abgabe des Bestäti-
gungsvermerks zubeachten.
Bestimmungen zur Unabhängig-
keit werden nach drei Gruppen von
zu prüfenden Unternehmen ge-
gliedert: PIEs, für die vorrangig die
Bestimmungen der EU-VO gelten,
fünffach große Unternehmen gem.
§271aUGBund sonstigeUnterneh-
men.
Die bisherigen Vorschriften für
fünffach große und sonstige Unter-
nehmen bleiben unverändert – aus-
genommendieVerlängerungderper-
sonenbezogenen Rotation auf sieben
(bisher fünf) Jahre mit anschließen-
der dreijähriger (bisher zweijähriger)
Unterbrechung- dafür eine Fülle
neuer Regelungen für die Prüfung
vonPIEs.
Mögliche Schutzmaßnahmen zur
Beseitigung einer Besorgnis der Be-
fangenheit oderGefährdung derUn-
abhängigkeitwerdendargestellt.
Die Ausführungen zur Vereinbarkeit
vonNichtprüfungsleistungen bei der
Prüfung von fünffach großenGesell-
schaften bzw. von PIEs werden neu
gegliedert und erweitert;
Neu sind „Erläuterungen und An-
wendungshinweise“ mit praktischen
Hinweisen und Quellenangaben bei
gleichzeitig kürzerer und prägnante-
rer Fassung der konkreten Regelun-
gen zurUnabhängigkeit.
DieAusführungenund Interpretationen
zur Besorgnis der Befangenheit sowie
zum Netzwerktatbestand wurden, ge-
kürzt und gestrafft, aber sonst unverän-
dert, aus IWP/PE19übernommen.Neu
und ausführlicher gefasst sind hingegen
dieHinweise zumöglichen Schutzmaß-
nahmen, die eine bestehende Besorgnis
der Befangenheit oder Gefährdung der
UnabhängigkeitdesAbschlussprüfersbe-
seitigen sollen. Ebenfalls neu sindRege-
lungenundHinweise zuFragenderUn-
abhängigkeit bei der Prüfung von PIEs.
Auf folgendewesentlicheBestimmungen
sei dabei besonders hingewiesen:
Anwendung des Sitzstaatenprinzips:
weder der Abschlussprüfer noch ein
Mitglied seines Netzwerks dürfen
direkt oder indirekt für das geprüfte
Unternehmen, dessen Mutterunter-
nehmenbzw. die von ihmbeherrsch-
ten Unternehmen verbotene Nicht-
prüfungsleistungen erbringen (siehe
derEntscheidungsbaum inAnlage1).
Bestimmte Steuerberatungs- sowie
Bewertungsleistungen dürfen wei-
terhin erbracht werden, wenn diese
nicht direkte („unmittelbare“) und
wesentliche Auswirkungen auf den
geprüftenAbschluss haben.
Für alle Nichtprüfungsleistungen ist
die vorherige Genehmigung durch
den Prüfungsausschuss erforder-
lich, die auch in Form einer „Pre-
Approval“-Richtlinie erfolgenkann.
Explizite neue Verbote für PIE-Prüfun-
gen ergeben sich bezüglich Lohn- und
Gehaltsabrechnung bzw. Leistungen im
Zusammenhang mit der Finanzierung,
der Kapitalstruktur oder Kapitalausstat-
tung/Anlagestrategie des geprüften Un-
ternehmens.Die neuenVorschriftender
EU-VOunddesAPRÄG2016 sinderst-
malig für Geschäftsjahre anzuwenden,
die nach dem 16. Juni 2016 beginnen.
Diesgilt auch fürdasneuePre-Approval-
Verfahren für Nichtprüfungsleistungen,
die an PIEs, deren Mutter- und Toch-
terunternehmen erbracht werden. Das
Fachgutachten ist auf die Prüfung von
Abschlüssen für Geschäftsjahre anzu-
wenden, die amoder nachdem17. Juni
2016 beginnen. Noch bis Ende 2017
soll es auf EU-Ebene zu einer Überprü-
fungderVorschriften zuNichtprüfungs­
leistungen und zur externen Rotation
hinsichtlich länderübergreifenderAspek-
tekommen.DasThemaUnabhängigkeit
wirddenBerufsstandweiter befassen.
n
UnabhängigeGutachter
Unabhängigkeit.
Das FachgutachtenKFS/PE19 (bisher IWP/PE19) wurdeauf Grund
geänderter Rechtslagedurchgreifendneugestaltet. VonAslanMilla
27
wirtschafts
prüfer
2/2017
DasneueFach-
gutachtenhat
diverseneue
Eckpunkte,
diees zu
beachtengilt.
ZumAutor
AslanMilla ist
WP-Berufs­
gruppenobmann
aslan.milla@
at.pwc.com
© svetazi/Fotolia
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