ÖGWThema - page 15

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Wurde für diese Leistungen vor dem
1.9.2015 eine An- oder Vorauszahlung (bei
Beherbergung auch Buchung erforderlich)
vorgenommen, unterliegendieseUmsätze bis
31.12.2017 dem ermäßigten Steuersatz i.H.v.
10%.
5. BAO
Zur Bekämpfung und Vermeidung von
Umsatzverkürzungen wurden durch das
StRefG2015/2016
eine generelle Einzelaufzeichnungs- und
Einzelerfassungspflicht vonBarumsätzen,
eine allgemeine Registrierkassenpflicht ab
einem Jahresumsatz von EUR 15.000,–
je Betrieb, sofern die Barumsätze dieses
Betriebs EUR 7.500,– im Jahr über-
schreiten (wobei die Registrierkassen mit
technischen Sicherheitslösungen gegen
Manipulationen zu schützen sind), und
eine allgemeine Belegerteilungsverpflich-
tung
eingeführt.HinsichtlichDetails siehe:
Barumsatzverordnung 2015 – BarUV
2015 (BGBl. II 2015/247);
Registrierkassensicherheitsverordnung –
RKSV (BGBl. II 2015/410);
Erlass vom 12. 11. 1015 zur Einzelauf-
zeichnungs-, Registrierkassen- und Bele-
gerteilungspflicht (67Seiten!);
(Rechtswidrige) BMF-Info zur Über-
gangsfrist bis 2020 für Einzelhandels-
unternehmen i.Z.m. Warenbezeichnung
(BMF-Schreiben anWKO-Bundessparte
Handel vom19. 11. 2015; siehe FS-News-
letterderKWTvom14. 12. 2015).
6. GrEStG
ImRahmen des StRefG 2015/2016 und des
AbgÄG 2015 ist es zu einer umfangreichen
Novellierung des GrEStG gekommen. Hin-
sichtlich Details siehe „ÖGWT-Leitfaden
Steuern und Sozialversicherung 2016“,
Seite269 ff.
Hinweis
Ab2016 ist derGrundstückswert zurBe-
rechnungderGrESt entweder nachdem
Pauschalwertmodell oder anhandeines
Immobilienpreisspiegelszuermitteln.
DasBMFhat dieKWT informiert, dassdie
Finanzverwaltungderzeit aneinemBerech-
nungsprogramm für dieAnwendungdes
Pauschalwertmodellsarbeitet.DasBMF
beabsichtigt, diesesProgrammbisspätes­
tensMitteMärz2016auf seinerHomepage
zurVerfügungzustellen.
n
Mit Ablauf des
31.12.2015
ist die 1%ige
Gesellschaft-
steuer außer
Kraft getreten.
1/2016
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