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GWTHEMA: Für die Berechnung des Grundstück-
wertes ist der dreifache Bodenwert zu ermitteln.
Kann der Bodenwert seit 01.01.2016 elektronisch via
FinanzOnline abgefragt werden?
Lattner:
Der Bodenwert muss seit 1.1.2016 elektronisch
angefragt (nicht abgefragt) werden. Dafür wurde inFinanz­
Online unter den „sonstigenAnfragen“ das Feld „Bescheid-
kopie des Einheitswertes“ auf „Bescheidkopie des Einheits-
wertes/Bodenwertanfrage“ erweitert. Auf diesem Weg ist
sichergestellt, dass dieAnfrage vom zuständigenLagefinanz-
amt innerhalbwenigerTage beantwortetwerdenkann. Eine
direkte elektronischeAbfragemöglichkeit desBodenwerts ist
nicht möglich. Eine nicht elektronische Anfrage wäre nur
zulässig, wenn die technischenVoraussetzungen nicht gege-
ben sind, wovon imAllgemeinen aber nicht auszugehen ist.
VonmanchenAutorenwirddieVerwendungdesBoden-
werts kritisiert, da für dieErmittlungdiesesWerts auf
eineArt fiktiver Verkehrswert hochgerechnet wird, ohne
die tatsächlicheLagemit zuberücksichtigen. Ist die
Kritikberechtigt?
Lattner:
MitderHauptfeststellungzum1.1.1973wurde für je-
desGrundstückdesGrundvermögens inÖsterreicheinBoden-
wert ermittelt,wobei hier auchdie individu-
elle Lage eines Grundstücks innerhalb einer
Gemeinde (z.B. Lage an einem See oder an
einerAutobahn)berücksichtigtwurde.Rich-
tig ist,dass imPauschalwertmodelldurchdie
Multiplikationdes individuellenBodenwerts
mit demHochrechnungsfaktor der aktuelle
Verkehrswert pauschal hochgerechnet wird.
Durch die Hochrechnung des Bodenwerts
wirdaber auchgewährleistet, dassdiebei der
Einheitsbewertungberücksichtigte individu-
elleGrundstückslage auf denhochgerechne-
tenWert durchschlägt.
WiewurdendieHochrechnungsfaktoren
ermittelt?WerdendieseWerte inZukunft evaluiert?
Lattner:
Für die Ermittlung der Hochrechnungsfaktoren
wurden die durchschnittlichen Bodenwerte pro m² unbe-
bautemGrund pro Gemeinde (inWien, Graz, Linz, Inns-
bruck und Salzburg pro Bezirk bzw. Stadtteil) den durch-
schnittlichen Verkehrswerten pro m² unbebautem Grund
pro Gemeinde (Bezirk, Stadtteil) gegenübergestellt. Die
heutigen Verkehrswerte wurden ausWerten der Kaufpreis-
ZumWert von
GrundundBoden
Steuer.
DasGrunderwerbsteuergesetzwurdedurch
dasBGBl. I 2015/118per 1.1.2016 inwesentlichen
Bereichengeändert. AusdiesemGrund ludögwthema
Christa Lattner, Leiterinder Abt. VI/5 (Gebührenund
Verkehrsteuern) imBMF, zumGespräch ein.
JürgenSykora stelltedieFragen.
„Für dieErmittlungder Hochrechnungs-
faktorenwurdendiedurchschnittlichen
Bodenwerteprom
2
unbebautemGrund
proGemeindedendurchschnittlichenVer-
kehrswertenprom
2
unbebautemGrundpro
Gmeindegegenübergestellt.“
Dr. ChristaLattner ist Leiterinder Abt. VI/5
(GebührenundVerkehrsteuern) im
Bundesministerium für Finanzen
Prvat beigestellt
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