ÖGWThema - page 28

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as Wirtschaftstreuhandberufsge­
setz wurde hinsichtlich der Be-
rufsbefugnisse zuletzt 1999 umfassend
angepasst. Seither war es ein harter
Kampf, den Berechtigungsumfang
der Steuerberater auszudehnen. Mit
16. September 2017 sind wesentliche
Neuerungen für unseren Berufsstand
gesetzlich in Kraft getreten. Die neuen
Befugnisse führen dazu, dass Steuerbe-
rater zusätzliche Dienstleistungen am
Markt anbietendürfen.
Die wesentlichste Neuerung, die
mitunter auf beträchtlichenWiderstand
anderer Kammern gestoßen ist, umfasst
die Beratung und Vertragserrichtung
einfacher und standardisierter formu-
larmäßig gestalteter Verträge betreffend
Arbeitsverhältnisse.
Haftungspotential
Für Steuerberater war es schon bisher
erlaubt, als zusätzliches Service zur Per-
sonalverrechnungDienstzettel zu erstel-
len. Der Dienstzettel ist als einseitige
Willenserklärung allerdings nicht geeig-
net, Vereinbarungen zwischen Arbeit-
geber und Arbeitnehmer (als Ergebnis
einer arbeitsrechtlichen Beratung z.B.
hinsichtlich der Vereinbarung von ab-
weichendenKündigungsfristenundTer-
minen bei Angestellten) rechtssicher zu
dokumentieren. Oftmals wurden dem
Mandanten von Steuerberatungskanz-
leien daher Vertragsentwürfemit einem
Haftungsausschluss zur Verfügung ge-
stellt. Je nach Formulierung diesesDis-
claimers bestand für den Steuerberater
Haftungspotential, das inweitererFolge
zu Problemen mit der Haftpflicht-
versicherung führte. Da für die
Durchführung der Personalver-
rechnung und ganzheitlichen
Betreuung der Klienten arbeits-
rechtliches Wissen Voraussetzung ist,
war es ein logischer Schritt, die Berufs-
befugnis indiesemBereich zu erweitern.
FormularmäßiggestalteteVerträge
Was verbirgt sich nun hinter dem sper-
rigen Gesetzeswortlaut „Errichtung
einfacher und standardisierter formu-
larmäßig gestalteter Verträge“? Dem
Steuerberater steht es frei, eine Formu-
larsammlung einesVerlages zu erwerben
oder eine eigene Formularsammlung
für seine Kanzlei anzulegen. Im letzte-
ren Fall wird es zweckmäßig sein, diese
Formularmuster mit einem Rechtsan-
walt auszuarbeiten. Die ÖGWT wird
im kommenden Jahr eine eigene Ver-
tragsmustersammlung ihrenMitgliedern
kostenlos zurVerfügung stellen.
Die Gesetzesänderung ist konse-
quent. Die Immobilientreuhänder
kennen seit Jahren eine ähnliche Be-
stimmung fürdieErrichtungvonMiet-
verträgen.
Das Thema Mietverträge bleibt für
den Steuerberater weiterhin ein kleines
Minenfeld. Der Steuerberater darf kei-
nesfalls als Vertragserrichter tätig wer-
den. Das Erstellen eines Vertragsent-
wurfes für die steuerliche Beurteilung
samt Hinweis auf den zusätzlichen Be-
ratungsbedarf durch einenRechtsanwalt
istweiterhin zulässig.
Einweiteres Highlight stellt die Ver-
tretung vor der Finanzpolizei dar. Bisher
kam es immerwieder vor, dass Steuerbe-
rater während der Amtshandlung nicht
anwesend sein durften, da der Steuerbe-
rater nicht den Status eines Parteienver-
treters hatte. Dieser für denBerufsstand
nicht akzeptable Zustand wurde nun
beseitigt. Der Steuerberater kann wäh-
rend der gesamten Amtshandlung an-
wesend sein und für den Klienten tätig
werden. Zu beachten ist allerdings, dass
der Steuerberater nicht zwangsläufig im
etwaignachfolgendenStrafverfahrenver-
tretungsbefugt ist. Hier muss weiterhin
scharf abgrenztwerden.EinVertretungs-
recht in verwaltungsstrafrechtlichenVer-
fahren besteht – einen Zusammenhang
mit für den gleichen Auftraggeber zu
erbringenden Steuerberater-Leistungen
vorausgesetzt – in Verfahren wegen der
Verletzung arbeits- und sozialrechtlicher
Verpflichtungen. Das können zum Bei-
spiel Verwaltungsstrafverfahren nach
dem ASVG, dem Ausländerbeschäfti-
gungsgesetz, dem Arbeitskräfteüberlas-
sungsgesetz und demLohn- und Sozial­
dumping-Bekämpfungsgesetz sein.
Bei kriminalpolizeilichen Ermitt-
lungen der Finanzpolizei muss der
Steuerberater weiterhin die Amts-
handlung verlassen. Gekrönt wur-
de dieÄnderung desWTBG
durch ein Vertretungsrecht
vor demVerwaltungsgericht
in
sozialversicherungsrecht-
lichen Angelegenheiten.
Schlussendlich liegtesandemSteuer-
berater, seine neuen Kompetenzen dem
Klienten zu kommunizieren und das
Dienstleistungsspektrum zu erweitern.
n
Kompetent für neueKompetenzen
BEFUGNISSE.
Seit September 2017gibt eswesentlicheNeuerungen
für dieBerufsbefugnisse vonSteuerberatern. Von JürgenSykora
junge
ögwt
4/2017
28
DasThemaMiet-
verträgebleibt für
denSteuerberater
weiter einkleines
Minenfeld.
ZUMAUTOR
Mag. (FH) Jürgen
Sykora ist Steuer-
berater
j.sykora@
kanzlei-sykora.at
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