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1/2017
D
as Steuerjahr 2017 wird ins-
besondere durch folgendeGe-
setze (Auswahl) geprägt:
EU-Abgabenänderungsgesetz2016–
EU-AbgÄG2016 (BGBl. I 2016/77)
Abgabenänderungsgesetz 2016 –
AbgÄG2016 (BGBl. I 2016/117)
Nachfolgendwerden die wichtigsten
Änderungen im Steuerrecht für 2017
zusammengefasst. Hinsichtlich Details
siehe „ÖGWT-Leitfaden Steuern und
Sozialversicherung 2017“ (Beilage zu
dieserAusgabe).
1. EStG
1.1. Änderungendurchdas
EU-AbgÄG2016
SteuerbefreiteAushilfskräfte(2017
bis2019):
Einkünfte, dieAushilfskräfte
für ein geringfügiges Beschäftigungs-
verhältnis gemäß § 5 Abs. 2 ASVG
beziehen, sind unter den folgenden
Voraussetzungen lohnsteuerbefreit (vgl.
§3Abs. 1Z11 lit. a und§124bZ310
EStG):
Die Aushilfskraft steht nicht bereits
in einemDienstverhältnis zum Ar-
beitgeber und unterliegt daneben
aufgrund einer selbständigen oder
unselbständigen Erwerbstätigkeit
einer Vollversicherung in der ge-
setzlichen Kranken-, Unfall- und
Pensionsversicherungoder vergleich-
barengesetzlichenRegelungen.
Die Beschäftigung der Aushilfskraft
dient ausschließlichdazu, einen zeit-
lichbegrenzten zusätzlichenArbeits-
anfall zu decken, der den regulären
Betriebsablauf überschreitet, oder
den Ausfall einer Arbeitskraft zu er-
setzen.
Die Tätigkeit als Aushilfskraft
umfasst insgesamt nicht mehr als
18Tage imKalenderjahr.
DerArbeitgeber beschäftigt annicht
mehr als 18 Tagen imKalenderjahr
steuerfreieAushilfskräfte.
Neben der Lohnsteuerbefreiung ist
auch eine Befreiung von KommSt, DB
undDZ vorgesehen.
Die
beschränkte Steuerpflicht auf
Zinsen
wurde aufgrund des Wegfalls
des EU-Quellensteuergesetzes ange-
passt und knüpft ab 1.1.2017 an den
inländischen (Stück)Zinsbegriff an (vgl.
§98Abs. 1Z5 lit. bund§124bZ309
EStG).
ZumAutor
MMag. DDr.
HubertW. Fuchs
ist Steuerberater
bei HÜBNER&
HÜBNER inWien,
Stv. Leiter der
Arbeitsgruppe
„Gewinnermitt-
lung/Unterneh­
mereinkünfte“
imFachsenat
für Steuerrecht,
Lektor ander
FHCampusWien,
Abgeordneter zum
Nationalrat und
Obmannstellver-
treter desFinanz-
ausschusses im
Nationalrat
hubert.fuchs@
huebner.at
©Gajus/Fotolia
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