ÖGWThema - page 15

5.2. Maßnahmenpaket zur Stärkung
der Start-ups inÖsterreich
Der Ministerratsvortrag vom 5.7.2016
sieht einBündel unterschiedlicherMaß-
nahmen zur Stärkung der Start-ups in
folgendenBereichenvor:
Förderungen
Forcierung vonAkademischen Spin-
offs – Einrichtung von Gründungs-
Fellowships
Förderpilot –
www.foerderpilot.at
;
24h-Quickcheck bei Förderanfragen
derFFGund aws
Neudotierung des aws Business An-
gel Fonds
Stärkungder Seed-Finanzierung;
Stärkungder aws-Garantien
GeistigesEigentum
Patentscheck für Start-ups:
Start-
ups erhalten eine Gutschrift von
EUR 10.000,– für Leistungen der
Patentämter (österreichisches Pa-
tentamt bzw. für Start-ups imWes­
ten von Österreich auch deutsches
und schweizerisches Patentamt); die
Gutschrift entspricht 80% der Leis­
tung, EUR 2.500,– sind vom Start-
up zu bezahlen; der Patentscheck ist
2 Jahre gültig.
Provisional Application:
Start-ups
können beim Patentamt Ideen hin-
terlegen, auch wenn diese noch im
frühen Entwicklungsstadium sind
und nicht den formellen Kriterien
für ein Patent genügen; dadurch
werden hoch innovative Start-ups
unterstützt, ihr geistiges Eigentum
frühzeitig abzusichern, und genie-
ßen 1 Jahr weltweiten Schutz auf
ihreErfindungenund Ideen.
Risikokapital
Mittelstandfinanzierungsgesell­
schaft:
KMU-Finanzierungsgesell-
schaften sollenGelder von Investoren
bündeln und sich damit in Unter-
nehmen einkaufen; auf Ebene der
KMU-Finanzierungsgesellschaft
werden eine Steuerneutralität von
Veräußerungsgewinnen und -ver-
lusten für den Finanzierungsbereich
sowie eine Gebührenbefreiung fest-
gelegt; für Investoren in die KMU-
Finanzierungsgesellschaft wird eine
Steuerbefreiung von EUR 15.000,–
fürAusschüttungenvorgesehen.
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1/2017
Risikokapitalprämie – Förde­
rung von Beteiligungen an in­
novativen Start-ups:
Unterstützt
werden kumulierte Investitionsbe-
träge bismax. EUR250.000,–pro
Jahr, wobei max. 20% des Beteili-
gungsbetrags an Investoren rücker-
stattetwerden.
Lohnnebenkosten
Förderung
der Lohnnebenkosten
(Dienstgeberbeiträge – derzeit ca.
30,9%)
für drei Mitarbeiter
für
innovative Start-ups.
im
ersten Jahr
der Begünstigung
werden 100% der Dienstgeberbei-
träge ersetzt,
im zweiten Jahr
2/3
und
imdritten Jahr
1/3.
Scheinpraktika
Klarstellung
, dass die Bezeich-
nung als Praktikum eine Qualifi-
kation als Arbeitsverhältnis nicht
ausschließt.
Schaffung von
kollektivvertrag­
lichen Regelungen
für ein faires
Entgelt für Praktika.
E-Government/
Gründungserleichterung
One-Stop Shop
für sämtliche
Interaktionen mit Behörden im
Gründungsprozess sowie eine Ver-
linkung von Behörden und Regis­
tern.
Ziel
ist, dassGründeroder eineau-
torisierte Stelle die nötigenDaten/
Formulare über das einheitliche
Unternehmensserviceportal (USP)
online eingeben und der Gründer
durch die Vernetzung von Behör-
den und Registern nicht mehrere
Behördenwege gehenmuss.
Innovationsorientierte
Ansiedlungsoffensive
Einführung eines
Start-up-Vi­
sums
im Rahmen der Rot-Weiß-
Rot-Karte.
Maßnahmen zur Deckung des
Fachkräftebedarfs
.
Hinweis:
DiegesetzlichenVoraus­
setzungendesMaßnahmenpaketszur
StärkungderStart-upssindnoch
nicht geschaffen.
n
DasMaßnah-
menpaket für
Start-upssieht
eineFörderung
der Lohnneben-
kosten fürdrei
Mitarbeiter für
drei Jahrevor.
© Rawpixel/iStock
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