schwer
punkt
1/2017
wiedenLandesverwaltungsgerichtenzur
Herstellung einer Art. 47 Grundrecht-
scharta entsprechenden Rechtslage (vgl.
§ 292 und § 323Abs. 51 BAO idFAb-
gÄG2016; ab1.1.2017).
4. Verrechnungspreis-
dokumentationsgesetz (VPDG)
FürWirtschaftsjahreabdem1.1.2016
bestehen folgende
Berichtspflichten
:
Für eine multinationale Unterneh-
mensgruppe ist ein
länderbezogener
Bericht
(= Anlage 1, 2 und 3 zum
VPDG) zu erstellen, wenn der Gesamt
umsatz in dem vorangegangenenWirt-
schaftsjahr gemäß dem konsolidierten
Abschluss mindestens EUR 750,–Mio.
beträgt.
Eine in Österreich ansässige Ge-
schäftseinheit einermultinationalenUn-
ternehmensgruppe hat ein
Master File
sowie ein
Local File
zu erstellen, wenn
in den beiden vorangegangenen Wirt-
schaftsjahren die Umsatzerlöse den Be-
trag von EUR 50,–Mio. überschritten
haben.
Ungeachtet des Vorpunktes ist eine
in Österreich ansässige Geschäftsein-
heit einer multinationalen Unterneh-
mensgruppe auf Ersuchen des zustän-
digen Finanzamtes zur Vorlage eines
Master File
verpflichtet, wenn nach
den Bestimmungen eines anderen
Staates oder Gebietes durch eine dort
ansässige Geschäftseinheit ein Master
File zu erstellen ist.
Hinsichtlich Details (Meldever-
pflichteter, Fristen etc.) siehedas
VPDG
unddie
VPDG-DV
.
Die Verletzung der Pflicht zur (frist-
gerechten bzw. richtigen) Übermittlung
der Berichte stellt eine
Finanzord
nungswidrigkeit
dar; eine Selbstanzei-
ge istnichtmöglich (siehe§49bFinStrG
idFEU-AbgÄG2016).
5. Ausblick
5.1. KMU-Investitionszuwachs-
prämie – 2017und 2018
Laut dem Ministerratsvortrag vom
25.10.2016 wird imRahmen desWirt-
schaftspaketes eine
direkte Förderung
des Investitionszuwachses
eingeführt.
Die Förderung gilt für Investitionen in
neu angeschaffte, aktivierungspflichtige
Wirtschaftsgüter des abnutzbarenAnla-
gevermögens.
Ausgenommen
sind ins-
besonderePKWundGrundstücke.
Der
Investitionszuwachs
im
Gesamtausmaß von mindestens
EUR 50.000,– und höchstens
EUR 450.000,– für Unternehmen
mit bis zu49Mitarbeiternwird2017
und2018mit einer
15%igenPrämie
gefördert.
Der
Investitionszuwachs
im
Gesamtausmaß von mindestens
EUR 100.000,– und höchstens
EUR 750.000,– für Unternehmen
zwischen 49 und 250 Mitarbei-
tern wird 2017 und 2018 mit einer
10%igenPrämie
gefördert.
Der
Investitionszuwachs berech
net sich
nach demDurchschnitt der
jeweilsneuaktiviertenAnschaffungs-
oder Herstellungskosten des abnutz-
baren Anlagevermögens der drei vo-
rangegangen Jahre.
Die
Abwicklung der Investitions
zuwachsprämie
wird im Rahmen
eines
Förderantrages beim AWS
(www.awsg.at)
oder bei der Österrei
chischen Hotel & Tourismusbank
(www.oeht.at)
durchgeführt. EinAntrag
wird frühestens ab1.1.2017 gestelltwer-
denkönnen.Mit derDurchführungder
Investitionen (Auftrag/Bestellung) darf
erst begonnenwerden, wenn der Förde-
rantrag eingereichtworden ist.
Hinweis:
DieFörderrichtlinien für die
KMU-Investitionszuwachsprämiesind
vomBMWFWbzwBMFnochnicht
genehmigtworden (Stand31.1.2017).
„LänderbezogenerBericht“ (Country-by-Country
Report)
ist einBericht,der Informationenzurweltweiten
VerteilungderErträge,derSteuernundderGeschäftstätig-
keit einermultinationalenUnternehmensgruppeaufgeteilt
aufdieeinzelnenStaatenoderGebieteenthält.
„MasterFile“
ist einBericht überdieweltweite
Geschäftstätigkeit undVerrechnungspreispolitikder
multinationalenUnternehmensgruppe.
„Local File“
ist einBericht überdiespezifischengruppenin-
ternenGeschäftsvorfälleeinereinzelnenGeschäftseinheit.
DieVerletzungder Pflicht zur (fristge-
rechtenbzw. richtigen) Übermittlungder
VPDG-Berichte stellt eineFinanzordnungs-
widrigkeit dar; eineSelbstanzeige ist
nichtmöglich!
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