Betriebsvermögen gibt es dazu nur die
Ausnahme hinsichtlich der Dienst-
wohnungen. Hervorzuheben ist, dass
die Neuregelung für die Wohnungs-
nutzung im Betriebsvermögen ebenso
für vor dem 1.1.2016 angeschaffte/
hergestellte Gebäude zum Tragen
kommt, andererseits dieÄnderung des
Grundanteils im Betriebsvermögen
nicht jener gemäß § 16 Abs. 1 Z 8d
EStGmit den Pauschale von 40% an-
gepasst worden ist.
Tipp
Wiewohl eineDifferenzierungbei der
Immobilienertragsteuer zwischen
BetriebsvermögenundPrivatvermögen
(VermietungundVerpachtung) nach
der jetzigenGesetzeslagenichtmehr
gegeben ist, ist dieBenachteiligung
desPrivatvermögensgegenüber dem
Betriebsvermögengegeben.
Die wesentlichen Unterscheidungs-
merkmale sind derGrafik links zu ent-
nehmen.
Aufwandsabsetzungbei
Vermietungenab2016
(sieheGrafik links)
Nach der erst vor zwei Jahren erfolgten
Änderung des Grunderwerbsteuerge-
setzes wurde dieses ab 1.1.2016 aber-
mals gravierendnovelliert. Auch indie-
sem Bereich gilt es neue Definitionen
undneueProblemfelder zu lösen.
GrESt bei Schenkung/Vererbungvon
Grundstückenab1.1.2016
Steuerpflicht
Unentgeltlicher/teilentgeltlicher Erwerb
von Grundstücken (Erwerb von Todes
wegen oder durch Schenkung) ab
1.1.2016:
2%GrESt imFamilienverbandvom
1-fachenEinheitswert bei land- und
forstwirtschaftlichen
Grundstü-
cken, wobei (gem. § 26a Abs. 1
Z 1GGG) auch der Betriebsfreibe-
trag (s.u.) angewendetwerdenkann
GrEStgemäßStufentarifvomGrund-
stückswert (gemäß VO 3-facher Bo-
denwert +Gebäudewert oder Immo-
bilienpreisspiegel mit Abschlag lt VO
oder Sachverständigengutachten) bei
unentgeltlicherÜbertragung
schwer
punkt
2/2016
AUFWANDSABSETZUNGENBEI VERMIETUNGAB 2016
Aufwand
AfA 2,5%
1
bzw. 1,5%
1
idR vortrags
fähig
14
nicht vortrags-
fähig
13
1/1
4
1/15
5
1/15
4
Rest
ND
1/10
10
Lauf-
zeit
11
oder
oder
oder
oder
oder
oder
oder
oder
oder
oder
oder
1/10
4
1/1
1/1
6
1/10
8
Rest
ND
Rest
ND
Lauf-
zeit
12
1/1
3
ÜSt
Res
9
1/15
10
1/1
1/1
3
1/10
7
1/15
5
1/10
6
Rest
ND
1/1
4
1/1
3
mind. AfA
1,5%
2
Anschaffungskosten/
Herstellungskosten
betriebliche
Einkunftsquelle
außerbetriebliche
Einkunftsquelle
Instandhaltung
Instandsetzung
§ 10MRG
Verluste
übrigeAufwendungen
nachträgliche
Herstellung
Zahlung
1
§ 7Abs. 1und § 8Abs. 1EStG, 1,5%
2
§ 16Abs. 1Z8EStG – ohneGutachten, bei
Gebäuden vor 1915 errichtet 2%
3
§ 4Abs. 4EStG
4
§ 28Abs. 2EStG
5
§ 4Abs. 7EStG
6
§ 28Abs. 2EStG – 1/15 fürWohngebäude, 1/1 für
Geschäftsgebäude etc.
7
§ 28Abs. 4EStG
8
§ 8Abs. 2EStGnur f Denkmalschutz, sonst Rest
ND (nachVerrechnungSubventionenund § 12)
9
§ 12EStG-Übertragung stiller RL
10
§ 28Abs. 3EStGbei FördZus
Wohnhaussanierung, §§ 3–5MRG,
Denkmalschutz,mit Zwangsmieten
mind. 1/10
11
§ 4Abs. 6und § 19Abs. 3EStG
bei Bilanzierer unbeschränkt vortragsfähig
12
§ 19Abs. 3EStG
13
§ 18Abs. 6EStG
14
Ab2016auchbei Einnahmen/Ausgabenrechner
(§ 4Abs. 3EStG) unbeschränkt vortragsfähig
–maximal 75% verrechnungsfähig
DieNeuregelung für dieWohnungsnutzung im
Betriebsvermögen kommt auch für vor dem1.1.2016
angeschaffte/hergestellteGebäude zum Tragen ...
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