Steuerreform.
Über die
Rechtsformplanungnachdem
Steuerreformgesetz 2015/2016
unter Berücksichtigungder
Verlustverrechnung kapitalistischer
Beteiligungen. VonHaraldManessinger
A
m 14. 8. 2015 wurde das Steuerreformgesetz 2015/
2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die aus
dem Blickwinkel der Einkommen- und Lohnsteuer-
entlastunggrößteSteuerreformallerZeiten– so zumindestdie
Formulierung der Bundesregierung – ist damit Gesetz. Dass
gerade inZeiten leerer Staatskassen solche Einkommensteuer-
entlastungennichtohneGegenfinanzierungauskommenkön-
nen, liegt praktisch auf derHand.Der größteTeil derGegen-
finanzierung soll durch verstärkte Betrugsbekämpfung sowie
durch Verwaltungskosteneinsparungen aufgebracht werden.
VomgeplantenAufkommenherdeutlichgeringerwurdenvon
der Bundesregierung die Einnahmen aus einer Erhöhung der
Grunderwerbsteuer angesetzt, werden allerdings von Eigen-
tümern von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder
Zinshäusern spätestens beim nächsten Generationenwechsel
deutlich stärker zu spüren sein.
RechtsformplanungnachdemSteuerreformgesetz
DenKernbereich der Steuerreform stellt aber zweifellos die
Senkung des Einkommensteuertarifs dar, wobei vor allem
die Senkung der unterenTarifstufen auf 25% und 35% so-
wie die Tatsache, dass der 50%ige Einkommensteuersatz
künftig erst ab einem Einkommen von EUR 90.000,– an-
stelle von EUR 60.000,– und in diesem Bereich ein neuer
48%igerSteuersatzzurAnwendungkommt, insAuge fallen.
Die einkommensteuerlicheEntlastung vonEinzelunterneh-
men und Personengesellschaftenmit natürlichen Personen
als Gesellschafter aufgrund der Senkung der Einkommen-
steuerbelastung um EUR 2.355,– pro Jahr ab einem Ein-
kommen vonEUR90.000,–wirkt sichdabei grundsätzlich
positiv auf die Vorteilhaftigkeit von Einzelunternehmen
undden oben genanntenPersonengesellschaften gegenüber
Kapitalgesellschaften aus.
Nachder
Reform
10
schwer
punkt
3/2015