ÖGWThema - page 12

trags in vollerHöhe vorliegen, und solchen, in denen nur der
Grundfreibetrag zusteht. Dies ist insbesondere deshalb inte-
ressant, weil inderKMU-Praxis in Jahrenhoher Investitions-
tätigkeit der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag oftmals
nicht inAnspruch genommenwerdenkann, da gerade indie-
sen Jahren aufgrund zeitgleich anfallender Instandhaltungs-
aufwendungen kein ausreichender Gewinn verbleibt. Kommt
es hingegen in Folgejahrenwieder verstärkt zuGewinnen, so
fehlen in diesen Zeiträumen oftmals entsprechende für den
Gewinnfreibetrag begünstigte Investitionen, da der erforder-
liche Cashflow zur Kreditrückzahlung verwendet wird und
somit auch keine Ersatzinvestitionen in Wohnbauanleihen
durchgeführt werden können (siehe Tabelle „Vergleich Abga-
benbelastung“).
Aus der Gegenüberstellung lassen sich folgende Schluss-
folgerungen ableiten:
Unter der Annahme einer Vollausschüttung und des Vor-
liegens entsprechender Investitionen, sodass der inves­
titionsbedingte Gewinnfreibetrag im höchstmöglichen
Ausmaß in Anspruch genommenwerden kann, führt das
Einzelunternehmen imVergleich zur GmbH künftig erst
ab Gewinnen von rund EUR 600.000,– jährlich zu hö-
herenAbgabenbelastungen.
Steht der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag hingegen
nicht zu,weil für den investitionsbedingtenGewinnfreibe-
trag erforderliche Investitionen inbegünstigteWirtschafts-
güter nicht durchgeführt werden können, so stellt sich die
GmbH selbst unter der Annahme einer Vollausschüttung
bereits ab einem Gewinn von rund EUR 125.000,– als
steuerlichvorteilhaft heraus.
Soll der Gewinn hingegen nicht für außerbetriebliche
Zwecke ausgeschüttetwerden, sondern imBetriebverblei-
ben (z.B. fürkünftige Investitionen,Kreditrückzahlungen
oder zuVeranlagungszwecken), sowirddieGmbHbereits
ab einemGewinn von rund EUR 100.000,–, und zwar
unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen für die
Inanspruchnahme des investitionsbedingtenGewinnfrei-
betrags im Fall des Einzelunternehmens, die steuerlich
vorteilhaftereRechtsform sein.Durchdie (vorläufige)Be-
steuerung der thesaurierten Gewinne mit nur 25%Kör-
perschaftsteuer stehen nämlich wesentlich mehr liquide
Mittel zurKredittilgung zurVerfügung, sodass nicht nur
eine kürzere Rückzahlungsdauer erreicht werden kann,
sondern in der Regel auch ein besseres Rating und damit
einhergehend ein niedrigerer Fremdkapitalzinssatz. Der
Vorteil der GmbH ist dabei umso größer, je länger der
Zeitraum der Thesaurierung bis zu einer eventuellen spä-
terenAusschüttung tatsächlich ist.
Vergleich Abgabenbelastung
In Jahren
hoher Investi-
tionen steht
oftmals kein
ausreichender
Gewinn für
die Inan-
spruchnahme
desGewinn­
freibetrags zur
Verfügung.
3/2015
12
schwer
punkt
GmbH
EU
GmbH&CoKG
100%Ausschüttung 0%Ausschüttung
100%Ausschüttung 0%Ausschüttung
Gewinnmit invest. GFB
EUR 100.000
46.784,00
43.963,00
42.483,00
43.670,00
39.544,00
EUR 200.000
92.409,00
68.963,00
85.774,00
89.346,00
64.596,00
EUR 350.000
160.847,00
106.463,00
155.524,00
158.457,00
102.769,00
EUR 500.000
229.284,00
143.963,00
226.912,00
227.323,00
140.698,00
Gewinnohne invest. GFB
EUR 100.000
46.784,00
43.963,00
45.668,00
45.769,00
41.643,00
EUR 200.000
92.409,00
68.963,00
95.410,00
92.075,00
67.325,00
EUR 350.000
160.847,00
106.463,00
170.410,00
160.782,00
105.094,00
EUR 500.000
229.284,00
143.963,00
245.410,00
229.327,00
142.702,00
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