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urch die Steuerreform
2015 gerät der Bereich
derGrundaufzeichnungenund
der Aufzeichnungseinrichtungen
vermehrt in den Fokus der Bera-
tung. Ab 1. 1. 2016 werden Beriebe,
die über EUR 15.000,– Jahresumsatz
und über EUR 7.500,–Barumsätze tätigen,
ihreErlösemittelseineselektronischenAufzeich-
nungssystems (ELAS) festhalten müssen. Ab 1. 1.
2017werdendieseAufzeichnungssysteme zusätzlichdurch
eine technischeSicherheitseinrichtunggegenManipulationge-
sichert seinmüssen.
Dazu wurde eine eigene Registrierkassensicherheitsverord-
nung erstellt. Mittels einer Signaturerstellungseinheit werden
künftig die erfassten Umsätze kryptographisch mit digitaler
Signatur gegen spurloseVeränderungengesichert.DieseSigna-
turwird auf demverpflichtend auszustellendenundvomKun-
den verpflichtend entgegenzunehmenden Beleg erkenntlich
gemacht, kann mittels Smartphone (APP) über einen Server
verifiziert werden und wird imDatenerfassungsprotokoll des
elektronischen Aufzeichnungssystems gespeichert. Damit sind
künftig mittels Prüfsoftware zeitlich wesentlich gestraffte Be-
triebsprüfungen auf Vollständigkeitmöglich.
Auzeichnungseinrichtungen
DasumfassendveränderteUmfeldderdigitalenAufzeichnungen
undAufzeichnungseinrichtungenwirdkünftigdieAuseinander-
setzungmit ev. neuenThemenbereichenbedingen, umdenver-
mehrt auftretendenBeratungsbedarf abdecken zukönnen:
Grundkenntnisse über Aufzeichnungssysteme (einfache
summenspeicherbasierteKassen, proprietäreKassensysteme,
PC-Kassen,Kassenwaagen,Taxameter,APP-Kassenusw.)
Technik der Kassenarten i.Z.m. Datenerfassung, Daten-
verarbeitung, Datenspeicherung (Erfassungsspezifitäten als
Grundlage für ordnungsmäßige Dokumentation, Ansatz
vonSicherheitsmaßnahmen,Gesamtordnungsmäßigkeit)
Dokumentation
Erzeugte Aufzeichnungen undDaten über Geschäfts-
fälle (Belege, Berichte,Datenerfassungsprotokoll)
Verfahrensdokumentation und Protokollierung von
Stammdaten (Handbücher, Umprogrammierungen,
Update- und Versionsdokumentation, Einrichtungs-
protokolle)
Risikender Systemebei ErfassungundVerarbeitung (Ma-
nipulationsmorphologiebeiEingabe /Nichteingabe, Stor-
nos, Löschung,Datenbankproblem, Backoffice-Problem)
Sicherheitenbei ErfassungundVerarbeitung (Sicherheits-
einrichtung, kryptografischer Manipulationsschutz, Ver­
kettung vonGeschäftsfällen
Maßnahmen der Finanzverwaltung i.Z.m. Erfassung,
Verarbeitung und Datenzugriff (z.B. Belegpflicht, Beleg­
entgegennahmepflicht, Kassenpflicht, Berichts- und Er-
klärungspflichten, Kassennachschau, verdeckte Beobach-
tung, Formate zu exportierenderDaten)
Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit (sachlichenRichtig-
keit vonAufzeichnungenundDaten
Folgen vonNichtordnungsmäßigkeit (Schätzung, Finanz-
strafe usw.)
Darüber hinaus stellt sich für die Steuerpflichtigen die Fra-
ge, welche Aufzeichnungssysteme angeschafft werden sollen,
bzw. wie die Umrüstung eines vorhandenen elektronischen
Aufzeichnungssystems (ELAS) durchzuführen ist.Diesbezüg-
lich sindvierGruppen zuunterscheiden:
1.
keinELASvorhanden
–Neuanschaffungnötig
2.
veraltetes bestehendes ELAS technischnichtmehr umrüstbar
Neuanschaffungnötig
ZumAutor
ErichHuber
ist Leiter des
BereichsPrü-
fungs- und
Analysetechnik
imBMF
erich.huber@
bmf.gv.at
Zur Sicherheit
Praxis.
Über dieRegistrierkassenpflicht
alsHerausforderung für dieBeratung.
VonErichHuber
Mittelseiner Signaturerstellungseinheit werden künftigdie
erfasstenUmsätze kryptografischmit digitaler Signatur
gegen spurloseVeränderungengesichert.
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