ÖGWThema - page 28

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it 1. Juli 2017 ist eine umfang-
reiche WTBG-Novelle in Kraft
getreten, die wesentliche Änderungen
imPrüfungsverfahren für StBundWP
bringt. Bereits 2013 hat der Berufsan-
wärter-Ausschuss derKWTVorschläge
zur Änderung des Prüfungsverfahrens
formuliert. Erfreulicherweise wurden
viele der Forderungen bei der Umset-
zung der neuen Prüfungsordnung be-
rücksichtigt. Konkretisiert werden die
neuen Prüfungsverfahren in einer Ver-
ordnung, die sichderzeit imBegutach-
tungsstatus befindet und am 1. Okto-
ber 2017 inKraft treten soll.Wie sieht
das neue Prüfungsverfahren aus? Neu
ist, dass die Prüfungsverfahren zum
StBbzw.WP voneinander abgekoppelt
und damit die Berechtigungsumfänge
der beiden Berufsgruppen zueinander
abgegrenzt sind. Zukünftig ist es mög-
lich,Wirtschaftsprüfer zuwerden, ohne
die StB-Fachprüfung abzulegen. Wer
beideBerufsbefugnisse erwerbenmöch-
te, hat durchdenmodulartigenAufbau
der Prüfungsteile nur noch die ergän-
zendenSpezialprüfungen abzulegen.
Zulassung zur Prüfung
Zur jeweiligen Fachprüfung ist zuge-
lassen (§ 13 Abs. 4WTBG), wer ein
Fachstudium erfolgreich absolviert hat
und mind. 1,5 Jahre als Berufsanwär-
ter bei einem Berufsberechtigten tätig
war. Voraussetzung für die öffentliche
Bestellung zumStBoderWP ist neben
der erfolgreichabgelegtenFachprüfung
eine dreijährige Praxiszeit als Berufsan-
wärter; davon entweder eine mindes­
tens zwei Jahre umfassende hauptbe-
rufliche steuerberatende Tätigkeit in
Österreich oder eine hauptberufliche
wirtschaftsprüfendeTätigkeit in einem
Mitgliedstaat derEuropäischenUnion.
Die Fachprüfung besteht aus je vier
schriftlichen und einem mündlichen
Prüfungsteil. Für die Absolvierung
der schriftlichen Fachprüfungen sol-
len je zwei Prüfungstermine pro Fach
pro Kalenderjahr stattfinden. Diese
sind bis zum 30.6. eines Jahres für das
nächstfolgende Kalenderjahr bekannt
zu geben. Aus derzeitiger Sicht sol-
len die Fachprüfungen Betriebswirt-
schaftslehre, Rechnungslegung und
Rechtslehre für StBundWP an jeweils
einem Prüfungstag abgehalten wer-
den, das Gleiche gilt für die Fachprü-
fungen Abgabenrecht (StB) und Ab-
schlussprüfung (WP), welche jeweils
in zwei Partialen abzuhalten und nach
drei Stunden für eine Pause von max.
einerStunde zuunterbrechen sind.Die
Prüfungskandidaten haben sich somit
auf drei Prüfungstage vorzubereiten.
Die mündliche Prüfung hat sich
nicht verändert. Sie dauertmindestens
eine und höchstens zwei Stunden je
Prüfungskandidat und ist mit höchs­
tens drei Prüfungskandidaten gleich-
zeitig abzuhalten. Nicht bestandene
Prüfungsteile können wiederholt wer-
den, ohne dass bestandene Prüfungs-
teile davon betroffen sind. Zukünftig
sollen die mündlichen Prüfungen per
Mitschnitt aufgenommen und zehn
Jahre aufbewahrt werden. Der neue
Modus soll im Herbst 2017 in Kraft
treten, sodass Prüfungskandidaten be-
reits ab dann im neuenVerfahren star-
ten können. Für jene Berufsanwärter,
die sich bereits im Prüfungsverfahren
befinden, enthält eine gesonderte Ver-
ordnung umfassende Anrechnungs­
bestimmungen.
Im zweiten Teil werden die Prü-
fungsinhalte der einzelnen Fachprü-
fungennäher beschriebenwerden.
n
berufs
anwärter
ZumAutor
Mag. Klaus
Gaedke ist
Steuerberater,
Unternehmens-
berater und all-
gemeinbeeideter
undgerichtlich
zertifizierter
Sachverständiger
klaus.gaedke@
gaedke.co.at
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Ab jetztwirdneugeprüft
Novelle.
Mit derWTBG-Novelle2017haben sichPrüfungsverfahren für
Steuerberater undWirtschaftsprüfer grundlegend verändert. Hierwerden in
einemerstenTeil dieneuenVerfahrendargestellt. VonKlausGaedke
Fachprüfung
DieFachprüfungbesteht aus
jeweilsvier schriftlichenund
einemmündlichenPrüfungsteil:
FachprüfungStB
SchriftlichePrüfungsteile*
Betriebswirtschaftslehre (3Std.)
Rechnungslegungundexterne
Finanzberichterstattung (3 Std.)
Rechtslehre (3Std.)
materiellesAbgabenrecht und
Finanzstrafrecht inkl. der zugehö-
rigenVerfahrensrechte (6Std.)
MündlicherPrüfungsteil
Betriebswirtschaftslehre
Rechnungslegungundexterne
Finanzberichterstattung
Rechtslehre
materiellesAbgabenrecht und
Finanzstrafrecht inkl. der zugehö-
rigenVerfahrensrechte
Qualitätssicherung,Risiko­
management,Berufsrecht
FachprüfungWP
SchriftlichePrüfungsteile*
Betriebswirtschaftslehre (3Std.)
Rechnungslegungundexterne
Finanzberichterstattung (3Std.)
Rechtslehre (3Std.)
Abschlussprüfung (6Std.)
MündlicherPrüfungsteil
Betriebswirtschaftslehre
Rechnungslegungundexterne
Finanzberichterstattung
Rechtslehre
Abschlussprüfung
Grundzügeder VWLund
Finanzwissenschaft
GrundzügedesBanken-,
Versicherungs-,Wertpapierrechts
undDevisenrechts
Qualitätssicherung,Risiko-
management,Berufsrecht
PrüfungderEDV-Anwendung
inderRL
Prüfungmit technischenHilfs-
mittelnundAnwendungvon
Prüfsoftware
GrundzügederMathematikund
Statistik
GrundzügederSonderrech-
nungslegungsvorschriften
BesondereKenntnisseder
Kapitalgesellschaftenetc.
Abgabenrecht, soweit für die
Abschlussprüfung relevant
*(Bei denPrüfungsfächernBWL,Rechnungslegungund
Rechtslehre zuzüglich 0,5 Stunden Kontrollzeit; bei den
Prüfungsfächern Abgabenrecht und Abschlussprüfung
zuzüglicheineStundeKontrollzeit)
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