ÖGWThema - page 27

den Zins-, Lizenz- oder Dividenden-
zahlungen rein auf innerstaatliches
Recht und entsprechende Doppel-
besteuerungsabkommen angewiesen.
Auch wenn Großbritannien nach in-
nerstaatlichem Recht derzeit keine
Quellensteuer auf Gewinnausschüt-
tungen einbehält, ist dennoch zu be-
achten, dass Quellensteuern nach dem
DBAnur inAusnahmefällen zurGänze
wegfallen, meistens aber zwischen 5
und 15% liegen.
Umstrukturierungen
Wenn die Fusionsrichtlinie nicht mehr
anwendbar ist, werden grenzüberschrei-
tende Umstrukturierungen erschwert
bzw sind ertragsteuerneutral unter Um-
ständennichtmehrmöglich.
Wegzugsbesteuerung
DerWegzug in einen anderen Staat löst
üblicherweise unmittelbar steuerliche
Folgen aus. Gewisse Privilegien, die bei
einem Wegzug innerhalb der EU be-
stehen, werden wegfallen. Aus österrei-
chischer Sicht könnte ein Brexit auch
Auswirkungen auf bereits vollzogene
Wegzüge haben, da der Steueraufschub
nur so lange gilt, wie sich die Person in
derEU aufhält.
Personalentsendungen
Konzernentsendungen können nach
demBrexit völlig andere steuerliche und
sozialversicherungsrechtlicheAuswirkun-
genhaben.
Wegfall desRechtschutzes
Anstelle der EU-Schiedskonvention ist
im Falle einer effektiven Doppelbesteu-
erung lediglich ein Verständigungsver-
fahren anwendbar, das vermutlich nur
eingeschränktenSchutzbietet.
Umsatzsteuer
NachdemBrexit finden zwischenGroß-
britannien und Österreich nicht mehr
innergemeinschaftliche Lieferungen und
Erwerbe, sondern Ausfuhrlieferungen
bzw. Einfuhren aus Drittstaaten statt,
die einem anderen Umsatzsteuerregime
unterliegen. Inwieweit Zölle erhoben
werden, hängtwiederrum vomAustritts-
szenarium ab.
WasbrauchtBrexit?
Aus meiner Sicht ist es notwendig, die
möglichen Auswirkungen zu analysieren
und in den Fällen, in denen die Aus-
wirkungen gravierend sind, potenzielle
Lösungsszenarien zu suchen, die wenn
möglich noch im Jahr 2017, spätestens
aber im Jahr 2018, also noch während
der Zugehörigkeit Großbritanniens zur
Europäischen Union, umgesetzt werden
müssen.
n
GemäßdemMotto „WegezurdigitalenKanzlei“wurdeden
Tagungsteilnehmern vorgestellt, welche Möglichkeiten die
RZLSoftware-Lösungen aktuell bieten, um verschiedenste
Arbeitsabläufe in den Bereichen Buchhaltung, Lohnver-
rechnungundKanzleiorganisationeffizienterzugestalten.
„Mit dem RZL Kanzlei-Informations-System, der RZL
FIBU Belegverarbeitung mit automatisierter Belegdaten-
Erkennung und dem web-basierten RZL Klientenportal
bietenwirmodernsteSoftware-Lösungen, diespeziell auch
dafür entwickelt wurden, um die Vorteile der Digitalisie-
rung optimal nutzen zu können“, so RZL Geschäftsführer
WTMag. FranzGlechner. „Seit eh und je legenwir beson-
derenWert darauf, dassmit unserenProgrammeneffizient
und praxisnah gearbeitet werden kann. DieDigitalisierung
bietet viele Chancen zur Effizienz-Steigerung, die wir mit
unserenSoftware-Lösungenoptimal unterstützenwollen.“
Im Loryhof in Wippenham fand am Abend dann der
gesellige Teil der RZL Fachtagung statt. Hier wurden die
Tagungsteilnehmer vom guten Essen und dem Zaube-
rer „Rudi B.“ im wahrsten Sinn des Wortes „verzaubert“.
Auch ein kleinerWettbewerb imSpeed-Stacking (Becher-Stapeln) standamProgrammundsorgte fürguteLaune.
Weitere Impressionen
zurRZLFachtagung
2016, aberauchviele
InfoszudenRZL
Software-Lösungen für
Wirtschaftstreuhänder,
Buchhaltungsberufe
undUnternehmen
findenSieonlineauf
rzlSoftware.at
RZLFachtagung fürWirtschaftstreuhänder
WegezurdigitalenKanzlei –mitSoftwarevonRZL
Ins neueBürogebäude nachTumeltshambei Ried i. I. lud am 10. und 11. Oktober das
Innviertler Software-HausRZL zur diesjährigenRZLFachtagung fürWirtschaftstreuhänder.
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4/2016
Fotos © RZL Software
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