ÖGWThema - page 26

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ie wir alle wissen, hat Großbri-
tannien am 23. Juni 2016 in
einer denkwürdigen und im Ausgang
auch überraschenden Volksabstim-
mung für denAustritt aus der Europä-
ischen Union votiert. Auf politischer
Ebene beginnt nunmehr das langwieri-
ge Verfahren nach Art 50 des EU-Ver-
trages. Ein Austrittsabkommen muss
verhandelt werden und es wird einen
Tag X geben, an demGroßbritannien
die Europäische Union verlässt. Dieser
wird voraussichtlich frühestens Ende
des Jahres 2018, eher erst in einem spä-
teren Jahr liegen.
Wasbedeutet Brexit?
Nachdem die potenzielle Option eines
Exits vom Brexit derzeit politisch sehr
unwahrscheinlich scheint, ist davon aus-
zugehen, dass der Brexit einFaktum ist.
Die Frage ist nur, wie weit sich Groß-
britannien von der EU entfernen wird.
Dabei gibt es verschiedene Szenarien:
1. Großbritannien bleibt Mitglied im
EWR, womit die Grundfreiheiten
und verschiedene Grundsätze des
EU-Rechts weiterhin anwendbar
sind (analogNorwegen).
2. Großbritannien verlässt auch den
EWRundbleibtMitgliedderEFTA
(ähnlichwie die Schweiz).
3. Großbritannien bildet mit der EU
eineZollunion (ähnlichderTürkei).
4. Großbritannien bleibt Mitglied der
Welthandelsorganisation (WTO),
weitere Abkommenmit der EU be-
stehennur auf bilateraler Ebene.
Die Wahl des Austrittsszenarios hat
selbstverständlich massive Auswirkun-
gen auf die Betroffenheit österreichi-
scher Unternehmen vom Brexit. Der
Themenbogen spannt sich von Wech-
selkursen, Preisen und Veranlagungs-
strategien bis zu Konzernstrukturen,
TransportwegenundMitarbeiterentsen-
dungen. Jedes Unternehmen ist daher
gut beraten, sich nicht nur, aber auch
mit den steuerlichen Herausforderun-
gen auseinanderzusetzen. Im Einzelnen
betrifft dies folgendeBereiche:
EU-Beihilfenrecht
Sofern das EU-rechtliche strikte Sub-
ventionsverbot nicht mehr anwendbar
ist, kann es zur Verschärfung des Steu-
erwettbewerbs, zum Beispiel auch zu
begünstigten Patentboxen, in England
kommen.Wieweit dieStaatendagegen
entsprechende Abwehrmaßnahmen er-
greifen, bleibt abzuwarten.
Dividenden, ZinsenundLizenzen
Wenn die Mutter-Tochter-Richtlinie
sowie die Zins- und Lizenzrichtlinie
nicht mehr anwendbar sind, sind die
Unternehmen bei grenzüberschreiten-
4/2016
ZurAutorin
Dr. Verena
Trenkwalder ist
Wirtschaftsprüferin
undVorsitzende
desFachsenats
für Steuerrecht
vtrenkwalder@kpmg.at
Nachdemdiepotenzielle
Option einesExits vom
Brexit derzeit politisch
sehr unwahrscheinlich
scheint, ist davonauszu-
gehen, dassder Brexit
einFaktum ist.
©Michele Paccione/iStock
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UnternehmenBrexit
international.
Über denBrexit und seineFolgenaus steuerrechtlicher Sicht.
VonVerena Trenkwalder
im
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