ÖGSWissen - page 16

praxis
D
ie Hauptvorteile von Home Of-
fice für Arbeitnehmer liegen in der
besseren Einteilung, Vermeidung langer
Wegzeiten und Pendeln und Flexibili-
tät besonders bei Teilzeit. Home Office
als Maßnahme zur Vereinbarkeit von
Beruf und Familie ist keine Pauschallö-
sung. Hauptvorteile für Arbeitgeber lie-
gen – je nach Ausgestaltung und Erfolg
des Home Office Modells im konkreten
Unternehmen – in höherer Motivation
der Arbeitnehmer, geringen Kosten und
Arbeitgeberattraktivität.
Welche rechtlichen Rahmenbedingun-
gen sind zu beachten?
Der Begriff Home Office ist in den öster-
reichischen arbeitsrechtlichen Gesetzen
nicht gesondert geregelt. Es sind daher
grundsätzlich die gleichen gesetzlichen
und kollektivvertraglichen Bestimmun-
gen wie für Arbeiten im Betrieb (ins-
besondere auf Arbeitszeitgrenzen und
Ruhezeiten) zu beachten. Eine Ausnah-
me gilt bei Arbeitszeitaufzeichnungen:
Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit über-
wiegend in ihrer Wohnung ausüben,
müssen nur die Anzahl der gearbeiteten
Stunden pro Tag aufzeichnen. Aus Ar-
beitgebersicht kann es zu Compliance-
Zwecken dennoch ratsam sein, genaue
Aufzeichnungen führen zu lassen und
diese zu dokumentieren. Home Office
beruht auf demGrundsatz der Freiwillig-
© LJUPCO/ISTOCK
keit – und muss zwischen Arbeitnehmer
und Arbeitgeber vereinbart werden. Zu
beachten sind auch das Diskriminie-
rungsverbot bzw. das Gleichbehand-
lungsgebot. Wichtig ist – besonders vor
dem Hintergrund der DSGVO und
der strengen Geheimhaltungspflicht,
der Steuerberater und Wirtschaftstreu-
händer unterliegen – die ausreichende
Sicherstellung des Schutzes von Daten.
Ebenso wichtig wie rechtliche Rahmen-
bedingungen sind die Schaffung einer
IT-Sicherheit und die Sicherstellung der
Einhaltung der IT-Vorgaben durch die
Arbeitnehmer.
Was muss in einer Home Office Ver-
einbarung jedenfalls geregelt werden?
Ausmaß, Umfang, Ort: Wird die
Arbeit zur Gänze oder nur teilweise im
Home Office verrichtet? Gibt es zwin-
gende Anwesenheitszeiten in der Be-
triebsstätte? Dürfen die Arbeitnehmer
ihren Arbeitsort komplett frei wählen
– oder ist dieser eingeschränkt, zum
Beispiel auf die Wohnung des Arbeit-
nehmers oder auf ein vomUnternehmen
eingerichtetes Satellitenbüro?
Arbeitsmittel, Betriebsmittel, Kos­
ten: Wer stellt welche Arbeitsmittel zur
Verfügung? Erfolgt ein pauschaler Auf-
wandsersatz oder eine Abrechnung laut
Rechnung? Wer ist für Wartungen und
Reparaturen der verwendeten Arbeits-
mittel verantwortlich? Achtung: pau-
schale Spesenersätze oder die erlaubte
Privatnutzung von Betriebsmitteln kön-
nen einen steuerpflichtigen Entgeltbe-
standteil darstellen.
Datenschutz und Datensicherheit:
Der Arbeitgeber sollte sicherstellen, dass
betriebliche und personenbezogene Da-
ten sowie die Privatsphäre des Arbeitneh-
mers geschützt bleiben.
Gesundheitsschutz und IT-Sicher-
heit: Auch im Home Office ist der
Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ver-
antwortlich. Häufiges Thema sind Un-
fälle. Ob es sich um einen Arbeitsunfall
handelt oder nicht, hängt davon ab, ob
sich der Unfall in den Privaträumen des
Arbeitnehmers oder im Home Office-
Bereich ereignet.
Haftung und Kostenersatz: Je nach-
dem, wer Arbeitsmittel wie PC, Laptop,
Mobiltelefon oder Drucker zur Verfü-
gung stellt, sind verschiedene Haftungs-
fragen relevant. Wenn der Arbeitgeber
diese Arbeitsmittel stellt, haftet er dafür,
dass sie auch den ergonomischen An-
sprüchen und dem Stand der Technik
entsprechen. Gehören die Betriebsmittel
dem Arbeitnehmer, steht ihm ein Kos­
tenersatz zu. Die Haftung beziehungs-
weise Ersatzpflicht können Unterneh-
men in gewissem Umfang vertraglich
ausschließen. Hier ist Vorsicht bei der
Formulierung geboten.
Heimvorteile
HOME OFFICE.
Das Erbringen von Arbeitsleistungen
im Home Office kann für Arbeitgeber und -nehmer
viele Vorteile bringen. Während Home Office in
Unternehmen anderer Bran-
chen bereits üblich ist, sind
Steuerberater und Wirt-
schaftsprüfer hier noch
zurückhaltend.
Von Anna Mertinz
ZUR AUTORIN
Dr. Anna Mertinz
ist Rechtsanwältin
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