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ZUR AUTORIN
Dr. Verena
Trenkwalder ist
Wirtschaftsprüferin
und Vorsitzende
des Fachsenats
für Steuerrecht
Die Nase vorne
DIGITALISIERUNG.
Der Aufbruch in ein neues Zeitalter –
auch in der Steuerberatung! Von Verena Trenkwalder
im
fokus
D
ie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hadern immer
noch mit ihrem leicht angestaubten Image – in Wirk-
lichkeit ist der Beruf extrem spannend und fordernd, man
ist am Puls des Geschehens, und durch die zunehmende Di-
gitalisierung bleibt in den Kanzleien Zeit für das Wesentli-
che: die Kontrolle und Analyse der Zahlen, das Aufbereiten
von Entscheidungsgrundlagen, die Beratung. Gerade in der
Buchhaltung liegt daher ein Fokus auf der Digitalisierung,
das Hochladen und Auslesen der Belege spart Zeit und Res-
sourcen. Und der Steuererklärungsprozess ist schon lange
weitgehend digitalisiert, zumal unsere Finanzverwaltung mit
Finanz Online zu den Vorreitern gehört hat – schön wäre,
wenn alle Erklärungen digital eingereicht werden könnten.
Das BMF arbeitet ebenfalls an einer weitergehenden Di-
gitalisierung um Veranlagung und Prüfung effizienter zu ge-
stalten. Insbesondere konzipiert das BMF seit dem Vorjahr
ein IT-Verfahren für die Übermittlung und digitale Prüfung
der Daten von KMU mit weitreichenden rechtlichen und
organisatorischen Auswirkungen, den sogenannten SAF-T
(Standard Audit File-Tax).
Horizontal Monitoring
Die Wurzeln hat diese Idee in dem 2005 vorgelegten Kon-
zept SAF-T (Standard Audit File – Taxation Version 1.0) von
der Tax Compliance Sub-group des Forums Tax Administ-
ration der Organisation für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung (OECD). Dabei handelt es sich um
eine XML-Struktur, die neben detaillierten Angaben zum
Unternehmen die Journaldaten, Daten über Eingangs- und
Ausgangsrechnungen und deren Bezahlung beinhaltet. 2010
folgte von der OECD eine überarbeitete Fassung, die Versi-
on 2.0, die neben den Journaldaten auch Details zu Kunden-
forderungen, Angaben über Kunden und Lieferanten und
detaillierte Angaben über das Anlagevermögen und die Wa-
renvorräte vorsieht. Allerdings wird auch Österreich, so wie
die meisten Länder, einen individuellen Weg einschlagen.
Ähnlich der begleitenden Kontrolle bei Großbetrieben
soll für KMU eine rein digitale Form des Horizontal Moni-
toring entwickelt werden, um das Verfahren für alle in Frage
kommenden Unternehmen anbieten zu können. Abgabe-
pflichtige können dann auf freiwilliger Basis die Daten des
Rechnungswesens in strukturierter Form zur Verfügung stel-
len. Im Gegenzug dafür erwartet den Steuerpflichtigen ein
Wiederholungsverbot für nachfolgende Außenprüfungen.
Dies ist möglich, weil eine digitale Überprüfung der über-
mittelten Daten in Form einer digitalen Buchprüfung sofort
erfolgen kann. Vorgesehen ist auch, dass die Übermittlung
des SAF-T ausschließlich durch einen Steuerberater/Wirt-
schaftsprüfer erfolgen kann.
Datenübermittlung und -überprüfung
Im ersten Schritt soll die SAF-T-Anwendung nur für natür-
liche Personen möglich sein, die ihren Gewinn als Einnah-
men- /Ausgabenrechner oder Überschussrechner ermitteln.
Im „FIBU-SAF-T“ wären neben den Konten und Buchungs-
sätzen auch die Inhalte von Nebenbüchern wie Anlagever-
mögen, Kunden- und Lieferantenkonten sowie Kassen-
Datenerfassungsprotokolle als Bestandteile vorgesehen. Die
SAF-T-Datenübermittlung und -prüfung erfolgt planmäßig
für die Umsatzsteuer, die lohnabhängigen Abgaben und Bei-
träge sowie Teilbereiche der Einkommensteuer.
Attraktives Zukunftsszenario
Bei der digitalen Prüfung sollen digitalisierte Methoden der
Steuerprüfung eingesetzt werden. Neben der Nachvollzieh-
barkeit des Gesamtbilds der Geschäftsvorgänge soll auch ein
externer Betriebsvergleich durchgeführt werden. Dass es im
Vorfeld noch intensiver Überlegungen bedarf, wie die Daten
zu strukturieren sind, damit diese eindeutig zuordenbar sind,
liegt auf der Hand. Auch in den Kanzleien sowie bei den
Softwareherstellern wird es intensiver Vorbereitungsarbeiten
bedürfen. Diesem Mehraufwand steht aber ein m.E. sehr
attraktives Zukunftsszenario gegenüber, nämlich die rechts-
kräftige Sofortveranlagung bzw. auch eine Rückmeldung bei
Auftreten unerwarteter Abweichungen. Eine qualitativ hoch-
wertige Arbeit in der Buchhaltung wird daher unabdingba-
re Voraussetzung für das Funktionieren der automatisierten
Prüfung sein.
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Unser Umfeld ändert sich gerade dramatisch –
diejenigen von uns, die sich am schnellsten in der
digitalen Welt zurechtfinden, haben die Nase vorn!
2/2019