ÖGSWissen - page 17

RZL Software
RZL Software GmbH
4911 Tumeltsham
Hannesgrub Nord 35
Die Komplett-Lösung für STB/BIBU/BH/PV
Der digitale Belegkreislauf
in Kanzleien – So geht
Buchhaltung heute !
Jetzt informieren auf
rzlSoftware.at
oder direkt bei RZL telefonisch unter
07752 / 252 DW 65 (Vertrieb)
KIS
FIBU EA
Klientenportal
Klientenportal
Klient scannt oder fotografiert
Papierbelege oder hat bereits
digitale Belege
Hochladen der digitalen
Belege durch den Klienten ins web-
basierte Klientenportal des
Steuerberaters/Buchhalters
Die Belege befinden sich in der
digitalen Belegbox am RZL
Klientenportal der Kanzlei
Herunterladen der Belege
durch STB/BH und
hinzufügen ins RZL Kanzlei-
Informations-System (KIS)
Mit dem RZL KIS wird der digitale Klientenakt
Realität. KIS speichert und verwaltet nicht
nur Belege, Dokumente, E-Mails, uvam.,
sondern automatisiert auch verschiedenste
Arbeitsabläufe in der Kanzlei
Automatische Belegdaten
Erkennung in den RZL
Programmen
Automatische Generierung
von Buchungsvorschlägen
Verarbeitung der
Buchungsvorschläge in der
RZL FIBU / EA-Rechnung durch
den Steuerberater/Buchhalter
für den
jederzeiti-
Hochladen der FIBU/EA-Daten und
Auswertungen (Journal, Saldenliste,
Konten, …) vom STB/BH ins Klienten-
portal für den jederzeitigen
Online-Abruf durch den Klienten
Automatische Synchronisation der
Belege ins Klientenportal für den Aufruf
und die einfache Belegsuche durch den
Klienten in der digitalen Belegbox
Digitaler Belegkreislauf
in Kanzleien
mit Software von RZL
at
RZL Software
RZL Software GmbH
4911 Tumeltsham
Hannesgrub Nord 35
Die Komplett-Lösung für STB/BIBU/BH/PV
Der digitale Belegkreislauf
in Kanzleien – So geht
Buchhaltung h ute !
Jetzt informieren auf
rzlSoftware.at
od r dir kt bei RZL telefonisch unter
07752 / 252 DW 65 (Vertrieb)
KIS
FIBU EA
Klientenportal
Klientenportal
Klient scannt oder fotografiert
Papierbelege oder hat bereits
digitale Belege
Hochladen der digitalen
Bel ge durch den Klienten ins web-
basierte Kientenportal des
Steuerbera e /Buchhalters
Die B lege befinden sich in der
digitalen Belegbox am RZL
Kientenportal der Kanzlei
Herunterad n der Belege
durch STB/BH und
hinzufüge ins RZL Kanzlei-
Informations-System (KIS)
Mit dem RZL KIS wird der digitale Klientenakt
Realität. KIS speicher und verwaltet nicht
nur Belege, Dokumente, E-Mails, uvam.,
sondern automatisiert auch v rschiedenste
Arbeitsabläufe in der Kanzlei
Automatische Belegdaten
Erke nung in den RZL
Programmen
Automatische Generierung
von Buchungsvorschlägen
Verarbeitung der
Buchungsvorschläge in der
RZL FIBU / EA-Rechnung durch
den Ste erberater/Buchhalter
für den
jederzeiti-
Hochladen der FIBU/EA-Daten und
Auswe tungen (Journal, Saldenliste,
Konten, …) vom STB/BH ins Klienten-
portal für den jederzeitigen
Online-Abruf durch den Klienten
Automatische Sy chronisation der
Belege ins Kientenportal für den Aufruf
und die einfach Belegsuche durch den
Klienten in der digitalen Belegbox
Digital r Bel gkreislauf
in Kanzleien
mit Software von RZL
@
at
RZL Software
RZL Software GmbH
4911 Tumeltsham
Hannesgrub Nord 35
Die Komplett-Lösung für STB/ I U/BH/PV
Der d gitale B l gkreislauf
in Kanzl i n – So geht
Buch altung heute !
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KIS
FIBU EA
Klient portal
Klientenportal
Klie scannt oder otografiert
Papi rbel ge od hat bereits
digital Bel ge
Hochladen der digitalen
Belege durch den Klienten ins web-
basier Klientenportal des
Steu rberaters/Buchhalters
Die Belege b find n sich in der
digitalen Belegbox am RZL
Klientenportal der Kanzlei
Herunt lad n der Bel ge
durch STB/BH und
hinzufügen ins RZL Kanzlei-
Informations-System (KIS)
Mit dem RZL KIS wird de digitale Klientenakt
Realität. KIS speichert und verwal et nicht
nur Belege, Dokumente, E-M ils uvam.,
sonder autom isier auch verschiedenste
Arbeitsabläufe in d r Kanzlei
Automa ische B l gdaten
Erke nung in den RZL
Programmen
Automa ische Ge eri rung
vo Buchungsvorschlägen
Verarb itung der
Buchungsvorschläge in d r
RZL FIBU / EA-Rechnung durch
d n St uerberater/Buchhalter
für den
jederzeiti-
Hochladen er FIBU/EA-Daten und
Auswertungen (Journal, Saldenlist ,
Konten, …) vom STB/BH ins Klienten-
portal für den jederzeitigen
Online-Abruf durch den Kli ten
Automa is he Synchronisation der
Beleg ins Klientenportal für den Aufruf
und die infache Bel gsu e durch den
Klienten in der digitalen Belegbox
Dig taler Bel gkreislauf
in Kanzlei n
mit Software von RZL
rz
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Der digitale Be gkreislauf
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Klient sca nt oder fotografiert
Papierbel ge oder hat bereits
digitale Belege
Hochladen der digital n
Belege durch den Kli ten i s web-
basierte Klientenportal d s
Steuerb raters/Buchhalt r
Die Belege b fnd n sich in der
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Klientenportal der Kanzlei
Herunt lad n der Bel ge
durch STB/BH und
hinzufügen ins RZL Ka zlei-
Informations-System (KIS)
Mit dem RZL KIS wird de digitale Klientenakt
Realität. KIS speich rt und verwaltet icht
nur Belege, Dokument E-Mails, uvam.,
sondern automa i iert auch verschiedenst
Arbeitsa läufe in der Kanzlei
Automa ische Belegdat n
Erkennung in den RZL
Programmen
Automa ische Gen ri rung
von Buchungsvorschlägen
Verarb itung der
Buchungsvorschläge in der
RZL FIBU / EA-Rechnung d rch
den St uerb rater/B chhalter
für den
jederz iti-
Hochladen der FIBU/EA-Daten und
Auswertungen (Journal, Saldenlist ,
Konten, …) vom STB/BH ins Klenten-
portal für den jederz itigen
Online-Abruf durch den Kli nten
Automa ische Synchr nisation der
Belege ins Klentenportal für den Aufruf
und die einfache Belegsuche durch den
Klienten i der digitalen B legbox
Dig taler Be gkreislauf
in Ka zlei n
mit Software von RZL
Organisatorische Rahmenbedingun-
gen: z.B. Welche Berichts- und Melde-
pflichten gibt es? Wie gewährleistet das
Unternehmen die Erreichbarkeit im
Home Office – und wie stellt es sicher,
dass die Kommunikation mit den Kun-
den nicht leidet? Bei welchen Meetings
ist Anwesenheit gewünscht?
Dauer und Beendigungsmöglichkei-
ten sowie Änderungsvorbehalte: Unter
welchen Umständen ist eine sofortige
Beendigung möglich? Welche Auswir-
kungen hat die Beendigung von Home
Office auf das Dienstverhältnis?
Home Office
Gleitzeit
Vertrauens-
arbeitszeit
freie Zeiteinteilung
Home Office setzt eine Vertrauenskultur
voraus. Wenn Vorgesetzte vom Konzept
des Home Office und der Übertragung
von mehr Eigenverantwortung an Mit-
arbeitern nicht überzeugt sind, scheitert
Home Office üblicherweise.
Weiters ist es wichtig, im Rahmen
der Home Office Vereinbarung arbeits-
zeitrechtliche Fragen zu klären und Vor-
gaben für Arbeitnehmer aufzunehmen.
Beispielsweise:
Wie ist die Normalarbeitszeit zwi-
schen Home Office, Arbeiten im Betrieb
und Dienstreisen aufgeteilt?
Soll Home Office mit dem flexiblen
Arbeitszeitmodell der Gleitzeit verbun-
den werden? Achtung: Home Office
ist nicht gleichzusetzen mit Gleitzeit.
Gleitzeit muss schriftlich unter Ein-
haltung der gesetzlichen und kollek-
tivvertraglichen Vorgaben vereinbart
werden.
Besteht eine Verpflichtung zur Leis­
tung von Mehr- und Überstunden,
sofern diese angeordnet sind? Ob und
ab wann Überstunden anfallen, hängt
davon ab, ob (wirksam!) Gleitzeit oder
eine fixe Zeiteinteilung vereinbart
wurdesowie ob die Stunden angeordnet
sind. Die Abgeltung von Überstunden
hängt davon ab, ob Zeitausgleich oder
Abgeltung in Geld vereinbart wurde.
Gibt es gewisse Zeiten, zu denen
jedenfalls/keinesfalls im Home Office
gearbeitet werden soll? Soll zur Vermei-
dung der hohen Zuschläge Arbeiten im
Home Office von 20 bis 7 Uhr bzw. an
Sonn- und Feiertagen verboten sein?
Wie werden Arbeitspausen geregelt?
Besteht freie Zeiteinteilung (Achtung
dann mit Gleitzeit kombinieren!) oder ist
die Lage der Arbeitszeit im Home Office
fix vereinbart?
Wer führt Arbeitszeitaufzeichnungen
und in welcher Form?
Home Office
Rufbereitschaft
Wenn sich ein Arbeitnehmer zu Hause
aufhält und zur Arbeit bereit ist, ohne
aber tatsächlich zu arbeiten, ist dies keine
Home Office, sondern möglicherweise
Rufbereitschaft oder Arbeitsbereitschaft.
Unter Arbeitsbereitschaft versteht man
Arbeitszeit, in der Arbeitnehmer kei-
ne Arbeitsleistung erbringen, sich aber
an einem vom Arbeitgeber bestimm-
ten Ort zur jederzeitigen Aufnahme
der Arbeit bereithalten müssen. Bei der
Rufbereitschaft ist der Aufenthaltsort
frei bestimmbar und die Arbeitszeit be-
ginnt, wenn der Arbeitgeber einen Ein-
satz anordnet. Für beide Formen gelten
verschiedene Sonderbestimmungen und
Ausnahmen vom AZG.
Zwischenfazit
Home Office ist nicht für jeden Arbeit-
nehmer und nicht für jeden Betrieb ge-
eignet. Die Einführung und Umsetzung
von Home Office bedarf sorgfältiger
Vorbereitung, eines rechtlich richtigen
Rahmenwerks und der Bereitschaft aller
Beteiligten hierzu.
n
My Home Office is my
Castle: Wie werden
Arbeitspausen gere-
gelt? Wer führt
Arbeitszeitauf-
zeichnungen?
1...,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16 18,19,20,21,22,23,24,25,26,27,...44