© GERHARD UNTERLEITHNER
W
ährend die überwiegende An-
zahl an Unternehmen, die Pensi-
onszusagen neu im Betrieb einführen,
eine Finanzierung über ein Pensions-
kassen-Modell wählen, gibt es nach
wie vor zahlreiche Firmen, die schon
seit Jahrzehnten Firmenpensionen für
ihre Bediensteten in Form von direkten
Pensionszusagen mittels Einzelzusage
oder durch eine Betriebsvereinbarung
vorsehen. Für diese Pensionszusagen
werden Pensionsrückstellungen in der
Bilanz gebildet.
Warum ist gerade JETZT ein
optimaler Zeitpunkt für eine
Auslagerung von Pensions-
rückstellungen?
Gerade das seit mehreren Jahren
rückläufige und nunmehr auf einem
niedrigen Niveau verharrende Zinsni-
veau wirkt sich massiv auf Personal-
rückstellungen aus. Da die Zinssätze
zur Diskontierung − also Abzinsung −
zukünftiger Verpflichtungen verwendet
werden, gilt allgemein die Faustregel
„niedriger Zinssatz = hohe Rück-
stellung“.
Seit einer AFRAC-Stellungnahme
2016 kann bei der Bewertung von Per-
sonalrückstellungen zwischen einem
aktuellen Marktzinssatz und einer
Durchschnittsmethode (max. 10-Jah-
resdurchschnitt) gewählt werden. So-
mit bilanzieren Unternehmen, die den
aktuellen Marktzinssatz gewählt ha-
ben, ihre Verpflichtungen bereits mit
den niedrigen Zinssätzen, während
sich andere Unternehmen, die die
Durchschnittsmethode als Ansatz ge-
wählt haben, erst jetzt auf dem Pfad
der sinkenden Zinssätze und damit
steigenden Verpflichtungen befinden.
Da bei letzterer Vorgehensweise jedes
Mal bei der Durchschnittsbildung äl-
tere (und somit höhere) Zinssätze he-
rausfallen und durch aktuelle, niedrige
Zinssätze ersetzt werden, wird diese
Entwicklung jedenfalls noch einige Zeit
andauern. Somit sind die dotierten
Rückstellungen entweder bereits
historisch hoch oder werden in den
kommenden Jahren noch sukzessi-
ve teurer.
Diese Entwicklung hat insbesonde-
re in den letzten beiden Jahren zahl-
reiche Unternehmen dazu bewogen,
Überlegungen bezüglich einer Ausla-
gerung dieser teilweise doch massiven
Bilanzpositionen zu intensivieren und
Übertragungen der bestehenden Fir-
menpensionspläne
durchzuführen.
Damit können Bilanzen entlastet, be-
triebliche Kennzahlen verbessert und
auf ein steueroptimiertes Modell um-
gestellt werden. Denn neben der aktu-
ellen Zinssituation und der damit ver-
bundenen Rückstellungshöhe gibt es
zahlreiche weitere klassische Motive
für Auslagerungen von Pensions-
rückstellungen:
Steueroptimierung:
Pensionskas-
senbeiträge sind als Betriebsaus-
gabe absetzbar, sogenannte „De-
ckungslücken“ können auf zehn
Jahre verteilt abgeschrieben wer-
den.
Kostenklarheit:
Der Finanzierungs-
bedarf kann exakt kalkuliert werden.
Liquiditätsoptimierung:
Das kon-
krete Übertragungsmodell kann
flexibel auf die individuelle Liqui-
ditätssituation und -planung jedes
Unternehmens angepasst werden.
Periodengerechte Finanzierung:
Es erfolgt eine Ausfinanzierung der
Pensionszusage bis Pensionsan-
tritt.
Vermeidung eines Generationen-
vertrages im Unternehmen
Auslagerung betriebsfremder Ri-
siken
(Langlebigkeit, Berufsunfä-
higkeit)
Wegfall des administrativen Auf-
wandes nach Pensionsantritt:
Die Pensionsauszahlungen erfol-
gen durch die Pensionskasse.
Sicherheit der Zusatzpension:
Die
durch die Pensionskasse ausbe-
zahlte Pension ist unabhängig vom
weiteren Unternehmensschicksal.
Somit stellt eine Übertragung nicht nur
im Hinblick auf das aktuelle Zinsniveau
eine interessante Option einer Moder-
nisierung bestehender Pensionssys
teme dar.
n
BEZAHLTE ANZEIGE
Übertragungen von
Pensionsrückstellungen
in die Pensionskasse
PENSION.
Ein anhaltend niedriges Zinsniveau und damit verbundene Pensionsrückstellungen
auf Rekordniveau bewirken erhöhte Nachfrage nach Übertragungen.
Sie haben Fragen?
Mag. Rudolf Simader
Tel.: +43 1 240 10-130
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2/2018