ÖGSWissen - page 25

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W
elche Versicherungshöhe wird
mit der Vermögensschadens-
haftpflichtversicherung gedeckt?
Gemäß § 11 WTBG ist zwingend
der Abschluss einer Vermögensscha-
denhaftpflichtversicherung mit einer
Versicherungssumme von zumindest
EUR 72.673 vorgesehen; hierüber ist ge-
genüber der Kammer der Steuerberater
undWirtschaftsprüfer (KSW) ein Pflicht-
versicherungsnachweis zu erbringen.
Im Anschluss steht über den Exze-
dentenvertrag, der von der KSW ab-
geschlossen wurde, für jeden Kollegen
eine weitere Versicherungssumme in
Höhe des 9-Fachen der Grundversiche-
rungssumme (max. EUR 2.180.185) zur
Verfügung. Wird über die individuelle
Grundversicherung eine Versicherungs-
summe von EUR 72.673 vorgehalten,
besteht aus der KSW-Kammerdeckung
eine weitere Versicherungssumme von
EUR 654.057. Somit besteht insges. eine
Deckung in Höhe von EUR 727.730.
Wird
die
Grundversicherung
mit einer Versicherungssumme von
EUR 242.243 abgeschlossen, erhöht sich
die Gesamtversicherungssumme um den
maximalen Kammerhebel auf insges.
EUR 2.422.428.
Werden die Abwehrkosten in die
Versicherungssumme eingerechnet?
Im Bereich der Kammerdeckungsstre-
cke – teilweise auch in den Grundde-
ckungen – werden Abwehrkosten in
die Versicherungssumme eingerechnet.
Damit wird die Versicherungssumme für
den allfälligen Schadenersatzausgleich
entsprechend geschmälert. Jüngsten Ent-
wicklungen zufolge hat der Kammerver-
sicherer der KSW andererseits zu den
Haftpflichtzinsen nunmehr klargestellt,
dass diese zusätzlich zur Versicherungs-
summe bezahlt werden, insofern die
Abwehrkosten durch den Versicherer
veranlasst sind.
Was ist bei einem Serienschaden
zu beachten?
Im Zusammenhang mit der Wahl der
Versicherungssumme ist auch die Serien-
schadenklausel zu berücksichtigen. Ach-
tung: Sollte der gleiche Fehler über einen
längeren Zeitraum mehrfach begangen
werden, könnte ein Serienschaden im
Sinne der Versicherungsbedingungen
vorliegen – dann steht die Versicherungs-
summe nicht für jeden einzelnen dieser
Verstöße separat zur Verfügung, sondern
nur einmal.
Sind mehrere Schäden in einem
Jahr gedeckt?
Hinzu kommt, dass in den Versiche-
rungsverträgen
Jahresmaximierungen
vereinbart sind. Das heißt, dass der Ver-
sicherer bei mehreren Schäden, welche
innerhalb eines Versicherungsjahrs verur-
sacht werden, die Versicherungssumme
nicht unbeschränkt oft auszahlt, sondern
beispielsweise bloß zwei- oder dreimal.
Aufstockung der Haftungssumme bei
bestimmten Mandaten
Selbst wenn anlässlich der Mandats­
übernahme mit dem Klienten vertrag-
lich Haftungsbeschränkungen vereinbart
werden können, sollte im Hinblick auf
die standesrechtlichen Sorgfaltsanfor-
derungen sichergestellt werden, dass
die vorgehaltene Versicherungssumme
in Relation zum möglichen Schadens­
potential steht. Im Hinblick auf eine
mögliche gröbliche Benachteiligung von
geschädigten Dritten ist nicht jede durch
AAB vereinbarte Haftungsbeschränkung
völlig anfechtungssicher. Bei Hochrisiko-
Mandanten sollte mit dem Klienten je-
denfalls ein individuelles Gespräch zum
Thema Haftung und Versicherungs-
schutz geführt werden.
Deckungslücken und
Nachhaftungen
Im Rahmen der Berufshaftpflichtversi-
cherung besteht Deckung nur für jene
Schäden, die aus Pflichtverletzungen
resultieren und innerhalb der Vertrags-
laufzeit begangen wurden. Häufig sind
Nachdeckungsbeschränkungen vorgese-
hen, wonach solche Schäden z.B. inner-
halb von 7 Jahren nach Beendigung des
Versicherungsvertrags beim Versicherer
gemeldet werden müssen. Schäden, wel-
che erst nach Ablauf dieser Frist gemeldet
werden, sind nicht mehr versichert. Bei
einem Wechsel des Haftpflichtversiche-
rers können zeitliche Deckungslücken
entstehen, welche nachträglich nicht
oder nur schwer sanierbar sind.
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VERSICHERUNG.
Wissenswertes zur
Berufshaftpflichtversicherung der Steuer-
berater und Wirtschaftsprüfer.
Von Hermann Wilhelmer
Wichtig: Welche
Versicherungs-
höhe wird mit
der Haftpficht-
versicherung
gedeckt?
ZUM AUTOR
Dr. Hermann
Wilhelmer ist
Versicherungs-
makler
h.wilhelmer@
vonlauffundbolz.at
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