3/2017
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praxis
M
it Bundesgesetzblatt 2015/116
vom 14. August 2015 wurde das
Kontenregister- und Konteneinschau-
gesetz (KontRegG) kundgemacht. Das
Kontenregister dient der Finanzverwal-
tung dazu, einenÜberblick über sämtli-
che im InlandgeführtenKonten imEin-
lagen-, Giro- undBauspargeschäft sowie
Depots zu erhalten. Die Kreditinstitute
haben gemäß § 3 KontRegG folgende
Daten zu übermitteln: bereichsspezi-
fisches Personenkennzeichen für Steuern
und Abgaben bzw. Vorname, Zuname,
Geburtsdatum, Adresse und Ansässig-
keitsstaat (beinatürlichenPersonen),Fir-
menbuchnummer bzw. Name, Adresse
und Ansässigkeitsstaat (bei juristischen
Personen), allfällige vertretungsbefugte
Personen, Treugeber und wirtschaftliche
Eigentümer des Kontos, Konto- bzw.
Depotnummer, Tag der Eröffnung und
der Auflösung des Kontos/Depots, Be-
zeichnungdes konto- bzw. depotführen-
denKreditinstituts.Nichtzuübermitteln
sind hingegen die Konto- bzw. Depot-
stände.Die erstmaligeÜbermittlungder
Daten durch die Banken erfolgte mit
Stand zum 1.März 2015, nunmehr ha-
ben Kreditinstitute diese Informationen
laufend zumelden.
AuskünfteausdemKontenregister
Auskünfte sind gem. § 4 Abs. 1 Kon-
tRegG den Staatsanwaltschaften,
Strafgerichten, Finanzstrafbehörden
unddemBundesfinanzgericht, sowie –
wenn es im Interesse derAbgabenerhe-
bung zweckmäßig und angemessen ist
– den Abgabenbehörden des Bundes
imWege einer elektronischen Einsicht
in das Kontoregister zu erteilen. Im
Verfahren zur Veranlagung der Ein-
kommensteuer, der Körperschaftsteuer
und der Umsatzsteuer sind Auskünfte
aus demKontenregister nicht zulässig,
außer wenn die Abgabenbehörde Be-
denken gegen die Richtigkeit der Ab-
gabenerklärung hat, ein Ermittlungs-
verfahren gemäß § 161 Abs. 2 BAO
einleitet und der Abgabepflichtige
vorher Gelegenheit zur Stellungnahme
hatte.
Suchbegriffe dürfen nur konkrete
PersonenoderKonten sein. JedeAbfrage
und Übermittlung personenbezogener
DatenausdemKontenregister ist zupro-
tokollieren, dieProtokollaufzeichnungen
sind zehn Jahre aufzubewahren und da-
nach zu löschen. Durch die Auskunfts-
möglichkeit erhaltendieBehörden ledig-
lich Informationen dahingehend, über
welche Konten undDepots eine Person
verfügt. Für weiter gehendeDatenmuss
eine begründete Konteneinschau bean-
tragtwerden.
Konteneinschau–Auskunftsverl
angenanKreditinstitute
Die Abgabenbehörde ist berechtigt, in
einem Ermittlungsverfahren nachMaß-
gabe des § 165 BAO über Tatsachen
einer Geschäftsverbindung von Kredit
institutenAuskunft zuverlangen,wenn
1. begründeteZweifel anderRichtigkeit
der Angaben des Abgabepflichtigen
bestehen,
2. zu erwarten ist, dass die Auskunft
geeignet ist, die Zweifel aufzuklären,
und
3. zu erwarten ist, dass dermit derAus-
kunftserteilung verbundene Eingriff
in die schutzwürdigen Geheimhal-
tungsinteressen des Kunden des Kre-
ditinstitutes nicht außer Verhältnis
zum Zweck der Ermittlungsmaß-
nahme steht.
Im Verfahren zur Veranlagung der
Einkommensteuer, der Körperschaft-
steuer und der Umsatzsteuer sind Aus-
kunftsverlangen nicht zulässig, außer
wenn–nachAusräumung vonZweifeln
durch einen Ergänzungsauftrag nach
§161Abs. 1BAO–dieAbgabenbehör-
de Bedenken gegen die Richtigkeit der
Abgabenerklärung hat, ein Ermittlungs-
verfahren gemäß § 161 Abs. 2 BAO
einleitetundderAbgabepflichtigevorher
Gelegenheit zur Stellungnahmehatte.
BetroffenePersonenhabendasRecht
aufAuskunft,welche siebetreffendeDa-
ten indas Kontenregister aufgenommen
wurden.Weiters ist derAbgabepflichtige
über eine durchgeführte Einsichtnahme
über FinanzOnline zu informieren. Aus
einer parlamentarischen Anfragebeant-
wortung vom 10. März 2017 geht her-
vor, dass dieMöglichkeit zur Kontenab-
frage von denFinanzämtern bundesweit
intensiv genutzt wird. Im Zeitraum
Oktober 2016bis Februar 2017wurden
1.756Abfragendurchgeführt,wobei fol-
gendeFinanzämter Spitzenreiter sind:
Wien3/6/7/11/15Schwechat
Gerasdorf (133Abfragen)
Wien8/16/17 (107Abfragen)
Salzburg-Stadt (101Abfragen)
Wien4/5/10 (98Abfragen)
Salzburg-Land (97Abfragen)
Wien2/20/21/22 (83Anfragen)
Amstetten,Melk, Scheibbs
(74Abfragen)
Lilienfeld, St. Pölten (72Abfragen),
Klagenfurt (56Abfragen)
RegeAbfragen
FINANZ.
Über ersteErfahrungen
mit demKontenregister.
VonDanielaHeilinger
ZuRAutorin
DanielaHeilinger,
Steuerberaterin
daniela.heilinger@
bdo.at
Suchbegriffedürfennur konkretePersonen
oder Konten sein. JedeAbfrageundÜber-
mittlungpersonenbezogener Datenaus
demKontenregister ist zuprotokollieren ...