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shandelt sichdabeiumBerufsangehörige(d.h.Wirtschafts­
treuhänder),BedienstetedesHöherenFinanzdienstes,Mit-
glieder des Bundesfinanzgerichts, Hochschullehrer und andere
hervorragende Fachleute.DemVorsitzenden–bei diesemhan-
delt es sich nicht um einenBerufsangehörigen – gilt es bei der
Prüfung ein besonderes Augenmerk zu schenken. In knappen
Fällen kann dieser das Zünglein an der Waage sein, da seine
Stimmebei Stimmengleichstandder anderenKommissionsmit-
gliederdarüberentscheidet,obderKandidatbestandenhatoder
nicht.DasErgebnis ist unanfechtbar.
Gefragt: PraktischesAnwender-Wissen
Die für die mündliche Prüfung relevanten Fachgebiete finden
sich in § 30Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG), dem
wichtigsten Gesetz, wenn es um das Berufsrecht der Steuer-
berater geht. Sichmit dem Berufsrecht in allenDetails ausei-
nanderzusetzen ist auch für einen gutenStart indiemündliche
Prüfung unerlässlich.Wie so oft, zählt auch hier der erste Ein-
druck – und das Thema Berufsrecht stellt das erste abgefragte
Prüfungsfach dar.DieweiterenPrüfungsfächer sindRechtsleh-
re, das Abgabenrecht, Betriebswirtschaftslehre und das Thema
Rechnungslegung. Gefragt ist praktisches Anwender-Wissen
zurUntermauerung des theoretischenKnow-hows. Unbedingt
sollte sich der Prüfungswerber über aktuelle, auch in denMe-
dien diskutierte Änderungen in denFachgebieten informieren,
da diese gerne in das Prüfungsgespräch aufgenommenwerden.
NatürlichhabenvielePrüferauch„Lieblingsfachgebiete“,dadie
Mitglieder aber variieren und vor der Prüfung nicht bekannt
sind, ist es am besten, sich viele Prüfungen anzusehen und in
Lernzirkelnmit KollegenFragen auszutauschen. Die so entste-
henden Fragenkataloge helfen, sichmit der Art der Fragestel-
lung inden einzelnenFachgebietenvertraut zumachen.
Prüfungenwerdenauf Videoaufgezeichnet
Da den Prüfern die schriftlichen Prüfungen und die dazuge-
hörigen Ausführungen des Prüfungswerbers vorliegen, werden
darin erkennbare Schwachstellen oft imZuge dermündlichen
Prüfungnäherhinterfragt.Es istdaher ratsam, sichmitden rele-
vanten Fragestellungen nochmals speziell auseinanderzusetzen.
Auchwenn ein sehr gutes Ergebnis des schriftlichenPrüfungs-
teils vorliegt, ist es unangebracht überheblich oder arrogant
aufzutreten. Ebenso ist es nicht sinnvoll, nicht-fachliche Dis-
kussionenmitMitgliedernderKommission zu führen.VorVer-
ständnisfragen an die Kommission braucht sich der Kandidat
aber nicht zu scheuen.Diesewerden in der Regel gerne beant-
wortet, bzw. diegestelltenFragenneu formuliert oder erläutert.
Für viele Kandidaten ist es hilfreich, die Prüfungssituation
vorab im Kopf durchzuspielen und die erfolgreiche Absolvie-
rungzuvisualisieren.DiePrüfungen sindöffentlich,dahermuss
auchmit Zusehern bei der eigenenPrüfung gerechnet werden.
ZusätzlichwerdendiePrüfungen aufVideo aufgezeichnet.
Nach der Prüfung wirdman nicht lange auf die Folter ge-
spannt. Das Ergebnis der mündlichen Fachprüfung wird so-
fort im Anschluss – nach einer 15-minütigen Beratungspause
–verkündet.DieBeurteilung lautet entweder „bestanden“oder
„nicht bestanden“.Zumindest inWienkann schon anhandder
Farbe des Papiers, welches überreicht wird, erkannt werden, ob
manErfolghatteodernicht.
Mag. ErichWolf, Mitglied der Prüfungskommission, hat
eigeneTipps für alle Prüfungswerber parat: „Die Rechnungs-
legungwird oft unterschätzt.Wichtig ist auch, dassman sich
nicht im Detail verliert. Lernen Sie Definitionen und ver-
suchen Sie die Beispiele inTeile zu zerlegen. Im Zweifelsfall
verlangen Sie den Kodex und schlagen nach. Raten ist keine
gute Strategie.Grundsätzlich rate ichRuhe zubewahren, Luft
zu holen und von denGrundsätzen der Rechtsmaterie in das
Detail überzuleiten.“
n
Zieleinlauf inRichtungStart
prüfungen.
Nach erfolgreichabgelegtem schriftlichem
Prüfungsteil folgt auf demWeg zumSteuerberater die
mündlicheFachprüfung. Dazumuss sichder Kandidat
einer Kommission stellen. VonPaul Machat
junge
ögwt
zumautor
Mag. (FH) Paul
Machat ist Berufs-
anwärter Steuer-
berater und inder
JungenÖGWT in
Niederösterreich
p.machat@
kanzlei-sykora.at
LetzteHürden in
RichtungBerufsalltag:
Diemündliche
Prüfung
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